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Wiederholung
Staatsorganisationsrecht
Quellen und Fallgruppen
o Regeln als konkrete Quellen, Prinzipien abstraktere, die keine
Rechtsfolge statuieren
o Materielles (Ungeschriebenes) Verfassungsrecht muss formellem
(Niedergeschriebenem) Verfassungsrecht genügen
o Organstreit Art.93 I 1 GG
o Bund-Länder Streit Art.93 I 3,2a) GG
o Normgeltungskonflikte Art.93 I 1 GG, Art.100 GG

Allgemeines zu Staat und Verfassung
Staat hat als Organisation die 5 Elemente einer solchen. Die Idee der
Allgemeinheit entspringt Art.19 I GG.
Zweck Funktionen Verfahren Organe Mitglieder
Durchsetzung Verwaltung Gesetzgebungs … Art.116
allgemeinverbi Art.83 ff. verfahren, StAG
ndlicher GG, Wahlverfahren..
Entscheidunge Rechtsprech
n + Herrschaft ung Ar.92 ff.
GG,
Gesetzgebu
ng Art.70 ff.
GG


o Verfassungsurkunde allgemeine Funktionen
(1)Sicherung Organisationszwecke und Organisationsverfahren
(2)Vergabe von Mitgliederrechten
(3)Regelwerk für Willensbildung/Abänderung/Ablösung

o Verfassungsurkunde konkrete Funktionen
Instituieren, Organisieren, Begrenzen, Leiten, Legitimieren

, Wiederholung
Staatsorganisationsrecht



Demokratie, Demokratieprinzip und direkte Demokratie
o Das ist Demokratie
 Legitimationsformel des Staates (Input-Legitimation:
Legitimationssubjekt Volk legitimiert Legitimationsobjekt
Bundestag)
 Bestehend aus drei Elementen
(1)Einräumen von Einfluss gewährenden Instrumenten
(2)Regeln zu staatlicher Entscheidungsfindung
(3)Sicherung der Wahrnehmungsmöglichkeit
 Demokratische Macht ist abgeleitete Macht, d.h.
rechtsgebunden und begrenzt


o Demokratieprinzip
 Kernelement Volkssouveränität
Sachliche Dimension Personelle Dimension Zeitliche Dimension
Entscheidungen Staatliche Macht ist Herrschaft auf Zeit,
werden direkt durch durch Beeinflussung auch
Volk getroffen Legitimationskette auf während
Volk zurückzuführen Legislaturperiode
 Kerninstrument Mehrheitsentscheidung
Volkswille wird durch Input-Strukturen (Einrichtungen zur
Verwirklichung des Volkswillens) und Repräsentation
(Insgesamt der Organisations- und Verfahrensstrukturen) erst
verwirklicht und hergestellt.
Funktionen: Konsensförderung, Erhöhung
Durchsetzungswahrscheinlichkeit, Extremvermeidung
Minderheit Schutz Kultureller Informelle Keine
kann zu unverzichtb Konsens Vorbereitung Unabänderli
Mehrheit arer chkeit
werden Positionen
Sonst Mehrheitsfe Grundkonse Einholung Keine
Wahrnehmu ste Rechte ns Abstimmungsa irreversiblen
ng als und Rechtmäßig bsichten Entscheidun
legitim (-) Bereiche der keit gen
Selbstgestal
tung


o Direkte Demokratie

, Wiederholung
Staatsorganisationsrecht
 Ungeschmälerte Demokratieform, unmittelbare
Entscheidungen
Vorteile Nachteile
Verbesserung der Lernfähigkeit des Keine Verantwortung
Systems Geringe Bewältigungsmöglichkeit
Initiativmöglichkeit verhindert Kein stimmiges Gesamtbild
Zementierung




Art.38 GG: Wahlrecht als wesentlichste Konkretisierung des
Demokratieprinzips
o Erststimme: Wahl eines Wahlkreisvertreters (Mehrheitswahlrecht)
o Zweitstimme: Wahl einer Partei von der Landesliste
(Verhältniswahlrecht)
Mehrheitswahlrecht (Wer meiste Verhältniswahlrecht (Ob und wie
Stimmen auf sich vereinigt) stark Partei einzieht; Sperrklausel
§6 III BWG
+ Klarere Mehrheitsverhältnisse + Genaue Widerspiegelung
- Stimmen für Minderheit fallen - Risiko Splitterung
weg


o Wahlgrundsätze
1. Allgemeinheit der Wahl: Jeder kann wählen, Schranke Art.38 II
GG, §§12-15 BWG
2. Freiheit der Wahl: Jeder kann frei von privatem/staatlichen Druck
Wahl treffen und unverfälscht zum Ausdruck bringen
3. Unmittelbarkeit der Wahl: Zwischen Entscheidung und Wahl tritt
kein verfälschender Zwischenakt
4. Gleichheit der Wahl: Zählgleichheit und Erfolgsgleichheit (Gleiche
mandatsschaffende Kraft); Schranke §6 III BWG
5. Geheimhaltung der Wahl: Wer wen gewählt hat, ist für Dritte
nicht erkennbar
6. (Ungeschrieben) Öffentlichkeit der Wahl: Alle wesentlichen
Schritte öffentlich nachprüfbar
7. (Ungeschrieben) Höchstpersönlichkeit der Wahl: Jeder muss seine
Stimme selbst abgeben

o Wahlprüfungsverfahren Art.41 GG
6,49 €
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