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Notizen

Vorlesungsmitschrift Jura Polizeirecht

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Mitschrift von Polizeirecht aus dem AL des mD Zoll

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Typ
Notizen
Professor(en)
Herr müller
Enthält
Abschlusslehrgang

Inhaltsvorschau

Polizeirecht Mitschriebe
Polizisten sind Vollzugsbeamte nach Art. 1 BayPAG

Alle Vollzugsbeamte arbeiten nach dem gleichen System:
- Aufgabe Zuständigkeit
- Handlungsprinzip
- Befugnisse
- Ermächtigungsbegrenze Vorschriften
- Formvorschriften
Polizei: besondere Aufgabe (gesetzlich)
Gefahrenabwehr
Art. 2 (1) BayPAG
Die Polizei hat die Aufgabe der Gefahrenabwehr


z.B. Straßenverkehr


Gefahr:

Allgemein= der Straßenverkehr in Bayern= abstrakt
Oder
Einzelfall= ein VU im Straßenverkehr= konkret

Ö entliche Sicherheit= Rechtsvorschriften betre end
oder
Ö entliche Ordnung



Zoll:

Gefahr:

Konkret: Art. 11 (1) S.2 BayPAG
+ Gegenwart= Zukunft


Für die ö entliche Sicherheit
Schutzgüter objektive Rechtsordnung z.B. StVO


subjektive Rechtsgüter z.B. Leib Leben Gesundheit




ff ff ff

, Befugnisse Art. 11 (1) S. 1
Art. 12
Art. 16 Art. 13 (1) Nr. 1 a)
Bay PAG
Art. 17 IDF (2) S. 1 + S. 2 „anhalten“
(3) S.3, 4, 5
„festhalten“
Formvorschriften
- Richter Art. 97 (1), (3)
- Art. 21 (3) gleichgeschlechtliche Durchsuchung

BPol Grenzschutz- Aufgabe §2 BPolG
(2) Nr. 2 (polizeiliche Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehr, GÜSt)
Nr. 3 (örtliche Zuständigkeit,Land 30km, See 50 km, Grenzgebiet)
• Abwehr von Gefahren die die Sicherheit der Grenze beeinträchtigen

―> Aufgabenübertragung auf Dauer) für den Zoll:
§68 S. 1 BPolG iVm BPolZollV § 1 Nr. 2+3
Befugnisübertragung § 68 S. 2+ § 66 (2) BPolG


BPol- bahnpolizeiliche Aufgaben §3 BPolG
• Eilzuständigkeit für Zollbeamte
• §64 BPolG
• (3) “wer darf Eilzuständigkeit ausüben”
• = Vollzugsbeamte des Bundes §6 Nr. 2 UZWG+ (7) Nr. 1 UZwV VwV- BMF
• (1)= Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr
• (2) Befugnisübertragung




Grenzübergangsstelle (GÜSt)
Grenzgebiet (30 km, 50 km)
2,99 €
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