Die Tatbestandsmäßigkeit
1. Objektiver Tatbestand:
b) Handlung:
DEFINITION: Eine Handlung ist jedes aktive Tun oder
Unterlassen, welches der Täter mit seinem eigenen Willen
beherrscht.
Mit eigenen Willen handeln:
A schießt auf den B.
Dies stellt ein aktives Tun des A dar, welches der A auch mit
seinem eigenen Willen beherrscht.
Nicht mit eigenen Willen handeln bspw. Schlafende oder
Bewusstlose!
z.B.: Wenn der A im Traum wild um sich herum schlägt und
seiner Freundin ein blaues Auge verpasst, dann handelt er hier
nicht mit seinem eigenen Willen!
Beispiel für die Klausur:
1. Obersatz:
Es müsste eine Handlung des A vorliegen.
2. Definition von Handlung eingeben:
Eine Handlung ist jedes aktives Tun oder Unterlassen,
welches der Täter mit seinem eigenen Willen beherrscht.
3. Daraus folgt…:
Schuss des A stellt ein aktives Tun da, welches der A auch
mit seinem eigenen Willen beherrschte.
4. Ergebnis:
Somit ist eine Handlung des A gegeben.
1. Objektiver Tatbestand:
b) Handlung:
DEFINITION: Eine Handlung ist jedes aktive Tun oder
Unterlassen, welches der Täter mit seinem eigenen Willen
beherrscht.
Mit eigenen Willen handeln:
A schießt auf den B.
Dies stellt ein aktives Tun des A dar, welches der A auch mit
seinem eigenen Willen beherrscht.
Nicht mit eigenen Willen handeln bspw. Schlafende oder
Bewusstlose!
z.B.: Wenn der A im Traum wild um sich herum schlägt und
seiner Freundin ein blaues Auge verpasst, dann handelt er hier
nicht mit seinem eigenen Willen!
Beispiel für die Klausur:
1. Obersatz:
Es müsste eine Handlung des A vorliegen.
2. Definition von Handlung eingeben:
Eine Handlung ist jedes aktives Tun oder Unterlassen,
welches der Täter mit seinem eigenen Willen beherrscht.
3. Daraus folgt…:
Schuss des A stellt ein aktives Tun da, welches der A auch
mit seinem eigenen Willen beherrschte.
4. Ergebnis:
Somit ist eine Handlung des A gegeben.