01
StGB AT I
Das vorsätzlich vollendete Begehungsdelikt:
I. Tatbestandsmäßigkeit
1. Objektiver Tatbestand
- Mord -> wurde eine Person ermordet?
- Diebstahl -> wurde eine Sache weggenommen?
2. Subjektiver Tatbestand
- Der Wille des Täters wird begutachtet
Wollte der Täter ihn töten?
Wollte der Täter eine Sache klauen?
Ist ein Straftatbestand erfüllt?
z.B.: Mord (§ 211 StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Totschlag (§
212 I StGB), Sachbeschädigung (§ 303 I StGB)
StGB AT I
Das vorsätzlich vollendete Begehungsdelikt:
I. Tatbestandsmäßigkeit
1. Objektiver Tatbestand
- Mord -> wurde eine Person ermordet?
- Diebstahl -> wurde eine Sache weggenommen?
2. Subjektiver Tatbestand
- Der Wille des Täters wird begutachtet
Wollte der Täter ihn töten?
Wollte der Täter eine Sache klauen?
Ist ein Straftatbestand erfüllt?
z.B.: Mord (§ 211 StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Totschlag (§
212 I StGB), Sachbeschädigung (§ 303 I StGB)