lOMoARcPSD|16349605
Zusammenfassung der Vorlesung Europäische Integration
Drei Diskurse über Europa
- Europa der Staaten
o Nationale Regierungen
o Souveränität, Einstimmigkeit
- Europa der Bürger
o Entstehung einer europäischen Föderation
o Europäische Öffentlichkeit, gemeinsame Politik
- Europa der Behörden
o Supranationale Bürokratie
o Sorgsamer Vollzug der gemeinsamen Regeln
Was ist Europa?
- Europa ist kein materielles Gebilde, sondern eine Idee
- Europa als:
▪ Neuer Begriff für das Abendland
▪ Geographischer Raum
▪ Soziokultureller Raum
▪ Wirtschaftlicher Raum
▪ Politischer Raum
Der Begriff der Integration
Integration = Prozess, in dessen Verlauf Gesellschaften, Staaten und Volkswirtschaften friedlich und
freiwillig über bislang bestehende nationale, verfassungspolitische und wirtschaftspolitische Grenzen
hinweg zusammengeführt werden (Kohler-Koch/Schmidberger)
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Der Begriff der Integration aus politikwissenschaftlicher Sicht
- Politische Integration = Integration als gemeinsame politische Entscheidungsfindung bzw. als
gemeinsame Durchführung politischer Entscheidungen
- Drei Dimensionen der politischen Integration (Holzinger):
o Sektorale Dimension = Anzahl der einbezogenen Politikfelder (Ausdehnung)
o Vertikale Dimension = Kompetenzfülle der integrierten Politikbereiche (Vertiefung)
o Horizontale Dimension = Territoriale Reichweite der integrierten Politikbereiche
(Erweiterung)
- Supranationale Integration = Verlagerung der Kompetenz zur Entscheidungsfindung und
Entscheidungsdurchsetzung auf eine politische Gemeinschaft
– Ausschließliche Zuständigkeit
– Verbindlichkeit der Beschlüsse
– Autonome Rechtsordnung
– Unmittelbare Wirkung der Rechtsakte
– Vorrang des Gemeinschaftsrechts
– Starke Rolle von Kommission, Parlament und EuGH
– Mehrheitsentscheidungen
- Intergouvernementale Integration (oder auch Kooperation) = zwischenstaatliche
Kooperation ohne Verlagerung von Entscheidungs- und Durchführungskompetenzen
– Keine originäre Zuständigkeit
– Keine unmittelbare Wirkung der Rechtsakte, Beschlüsse müssen in nationales Recht
umgesetzt werden
– Schwache Rolle von Kommission, Parlament und EuGH
– Starke Rolle von Rat und Europäischem Rat
– Einstimmigkeitsprinzip
– Koordinierung dominiert über Rechtsetzung
Motive der europäischen Einigung
- Suche nach einer neuen Identität
- Sicherheit und Frieden, insbesondere das „Problem Deutschland“
- Freiheit, Freizügigkeit und Menschenrechte
- Wohlstand
- Behauptung gegenüber den Supermächten: „Dritte Kraft“
Europa als „dritte Supermacht“
• Föderalistische Strategie
o Bundesstaat Europa
o Verfassung, übergeordnete Beschlussfassung
• Funktionalistische Strategie
o Nur die Bereiche, die Vorteile bringen
• Ökonomische Strategie
o Wirtschaftsraum Europa
• Unionistische Strategie
o Staatenbund Europa
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o Zwar Vereinigung, aber ohne Selbstaufgabe
• Strategie der flexiblen Integration
o Europa a la carte
Keine Strategie hat sich durchgesetzt: Erfolgserlebnis!
Konstruktive Mehrdeutigkeit: europäische Union ist nicht richtig zu fassen
Stufen wirtschaftlicher Integration
- Freihandelszone
(Abschaffung der Binnenzölle)
- Zollunion
(zusätzliche Einigung auf gemeinsamen Außenzoll)
- Gemeinsamer Markt
(zusätzlich freier Verkehr von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital)
- Währungsunion
(zusätzlich gemeinsame Währung, gemeinsame Zins- und Geldpolitik)
- Wirtschaftsunion
(zusätzlich koordinierte Wirtschaftspolitik, „Wirtschaftsregierung“)
Anfänge: Die Gründung des Europarates
- März 1948: Brüsseler Pakt zur sicherheitspolitischen Zusammenarbeit (Benelux, F, GB)
- Mai 1948: Haager Kongress fordert die Gründung eines Europarats
- Streit zwischen Föderalisten und Unionisten lässt einen Durchbruch zur Supranationalität
nicht zu
- Mai 1949: Gründung des Europarates als intergouvernementale Organisation (Benelux, DAN,
F, GB, IRL, I, N, SWE)
o Sicherung gegenüber Deutschlands
o Heute 47 Mitglieder, Schwerpunkt: Demokratie und Rechtsstaatlichkeit
Schuman-Plan vom 9.5.1950
• 1. Etappe auf dem Weg hin zu einer europäischen Föderation, Vereinigung
• EGKS-Vertrag (Europäische Gesellschaft für Kohle und Stahl)
• Lehre aus dem 1. Weltkrieg: Deutschland einbinden und nicht kleinmachen
• Hauptmotive:
o Frankreich: Sicherheits- und Wirtschaftsinteresse
o Deutschland: Souveränitätsgewinn
• Deutschland tritt der Nato bei
• Integration bleibt ein politisches Projekt, Schwerpunkt liegt auf ökonomischen Interessen
Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung
- Organe dürfen nur dann eine Rechtsnorm erlassen, wenn sie durch die
Gemeinschaftsverträge explizit dazu ermächtigt sind
- Ermächtigungen sind an Sachgegenstand, Organ sowie Handlungstypus gebunden
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Zusammenfassung der Vorlesung Europäische Integration
Drei Diskurse über Europa
- Europa der Staaten
o Nationale Regierungen
o Souveränität, Einstimmigkeit
- Europa der Bürger
o Entstehung einer europäischen Föderation
o Europäische Öffentlichkeit, gemeinsame Politik
- Europa der Behörden
o Supranationale Bürokratie
o Sorgsamer Vollzug der gemeinsamen Regeln
Was ist Europa?
- Europa ist kein materielles Gebilde, sondern eine Idee
- Europa als:
▪ Neuer Begriff für das Abendland
▪ Geographischer Raum
▪ Soziokultureller Raum
▪ Wirtschaftlicher Raum
▪ Politischer Raum
Der Begriff der Integration
Integration = Prozess, in dessen Verlauf Gesellschaften, Staaten und Volkswirtschaften friedlich und
freiwillig über bislang bestehende nationale, verfassungspolitische und wirtschaftspolitische Grenzen
hinweg zusammengeführt werden (Kohler-Koch/Schmidberger)
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Der Begriff der Integration aus politikwissenschaftlicher Sicht
- Politische Integration = Integration als gemeinsame politische Entscheidungsfindung bzw. als
gemeinsame Durchführung politischer Entscheidungen
- Drei Dimensionen der politischen Integration (Holzinger):
o Sektorale Dimension = Anzahl der einbezogenen Politikfelder (Ausdehnung)
o Vertikale Dimension = Kompetenzfülle der integrierten Politikbereiche (Vertiefung)
o Horizontale Dimension = Territoriale Reichweite der integrierten Politikbereiche
(Erweiterung)
- Supranationale Integration = Verlagerung der Kompetenz zur Entscheidungsfindung und
Entscheidungsdurchsetzung auf eine politische Gemeinschaft
– Ausschließliche Zuständigkeit
– Verbindlichkeit der Beschlüsse
– Autonome Rechtsordnung
– Unmittelbare Wirkung der Rechtsakte
– Vorrang des Gemeinschaftsrechts
– Starke Rolle von Kommission, Parlament und EuGH
– Mehrheitsentscheidungen
- Intergouvernementale Integration (oder auch Kooperation) = zwischenstaatliche
Kooperation ohne Verlagerung von Entscheidungs- und Durchführungskompetenzen
– Keine originäre Zuständigkeit
– Keine unmittelbare Wirkung der Rechtsakte, Beschlüsse müssen in nationales Recht
umgesetzt werden
– Schwache Rolle von Kommission, Parlament und EuGH
– Starke Rolle von Rat und Europäischem Rat
– Einstimmigkeitsprinzip
– Koordinierung dominiert über Rechtsetzung
Motive der europäischen Einigung
- Suche nach einer neuen Identität
- Sicherheit und Frieden, insbesondere das „Problem Deutschland“
- Freiheit, Freizügigkeit und Menschenrechte
- Wohlstand
- Behauptung gegenüber den Supermächten: „Dritte Kraft“
Europa als „dritte Supermacht“
• Föderalistische Strategie
o Bundesstaat Europa
o Verfassung, übergeordnete Beschlussfassung
• Funktionalistische Strategie
o Nur die Bereiche, die Vorteile bringen
• Ökonomische Strategie
o Wirtschaftsraum Europa
• Unionistische Strategie
o Staatenbund Europa
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o Zwar Vereinigung, aber ohne Selbstaufgabe
• Strategie der flexiblen Integration
o Europa a la carte
Keine Strategie hat sich durchgesetzt: Erfolgserlebnis!
Konstruktive Mehrdeutigkeit: europäische Union ist nicht richtig zu fassen
Stufen wirtschaftlicher Integration
- Freihandelszone
(Abschaffung der Binnenzölle)
- Zollunion
(zusätzliche Einigung auf gemeinsamen Außenzoll)
- Gemeinsamer Markt
(zusätzlich freier Verkehr von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital)
- Währungsunion
(zusätzlich gemeinsame Währung, gemeinsame Zins- und Geldpolitik)
- Wirtschaftsunion
(zusätzlich koordinierte Wirtschaftspolitik, „Wirtschaftsregierung“)
Anfänge: Die Gründung des Europarates
- März 1948: Brüsseler Pakt zur sicherheitspolitischen Zusammenarbeit (Benelux, F, GB)
- Mai 1948: Haager Kongress fordert die Gründung eines Europarats
- Streit zwischen Föderalisten und Unionisten lässt einen Durchbruch zur Supranationalität
nicht zu
- Mai 1949: Gründung des Europarates als intergouvernementale Organisation (Benelux, DAN,
F, GB, IRL, I, N, SWE)
o Sicherung gegenüber Deutschlands
o Heute 47 Mitglieder, Schwerpunkt: Demokratie und Rechtsstaatlichkeit
Schuman-Plan vom 9.5.1950
• 1. Etappe auf dem Weg hin zu einer europäischen Föderation, Vereinigung
• EGKS-Vertrag (Europäische Gesellschaft für Kohle und Stahl)
• Lehre aus dem 1. Weltkrieg: Deutschland einbinden und nicht kleinmachen
• Hauptmotive:
o Frankreich: Sicherheits- und Wirtschaftsinteresse
o Deutschland: Souveränitätsgewinn
• Deutschland tritt der Nato bei
• Integration bleibt ein politisches Projekt, Schwerpunkt liegt auf ökonomischen Interessen
Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung
- Organe dürfen nur dann eine Rechtsnorm erlassen, wenn sie durch die
Gemeinschaftsverträge explizit dazu ermächtigt sind
- Ermächtigungen sind an Sachgegenstand, Organ sowie Handlungstypus gebunden
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