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Zusammenfassung

Zusammenfassung Wirtschaftsrecht

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Zusammenfassung eines Semesters Wirtschaftsrecht (Recht 2). Gut und leicht verständlich erklärte Inhalte - optimal zur Prüfungsvorbereitung.











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Recht2
➔ BGB und HGB Vergleich
o Warum gibt es das HGB
o 2-3 Beispiele wo das HGB vom BGB abweicht
▪ §377 HGB (Rügepflicht) modifiziert §§437 ff. BGB (Gewährleistungspflicht)
▪ §766 BGB (Schriftform bei Bürgschaft) modifiziert §350 HGB (Bürgschaft
ohne Formerfordernis)
▪ §349 HGB (Kaufmann haftet selbstschuldnerisch) modifiziert §771 BGB
(Einrede der Vorausklage)
o Einrede wir geprüft bei III Durchsetzbar
o Einwende wir geprüft bei II
▪ §347 HGB modifiziert §§276 ff. BGB (Verschuldensmaßstab)
▪ §360 HGB modifiziert § 243 BGB (Gattungsschuld)
▪ §362 HGB modifiziert (Schweigen als Annahme) §§145, 147 BGB
(Vertragsrecht allgemein)

➔ Richtig oder Falsch
o A. Kann eine GbR (§705 BGB) ein Handelsgewerbe betrieben?
▪ Ja, das geht. Da Gewerbebetrieb und Art oder Umfang als
Tatbestandmerkmale des Handelsgewerbes erfüllen kann
• Exkurs: OHG → §§105 ff. HGB (Handelsgesellschaft per Definition,
Eintragung im Handelsregister somit wird § 6 I HGB erfüllt und man
ist Formkaufmann)

o B. Reglungen im Arbeitsvertrag sind Verbindlich und einzuhalten?
▪ Ja, Grundsatz: „Pacta sunt servanda“ gilt auch im Arbeitsrecht
• ABER: bei Verstößen gegen geltendes/zwingendes Recht hat das
zwingende Recht Vorrang vor der individuellen Vereinbarung
• Exkurs: Arbeitszeitgesetzt (§3 ArbZG)
o Gesamte Arbeitszeit: 8 Stunden am Tag
o Ausnahme: 10 Stunden am Tag, allerdings muss das dann
auch ausgeglichen werden (innerhalb von 6 Monaten)
• Exkurs: Bundesurlaubsgesetz (§3 BurlG)
o Bei 5-Tage-Woche: 20 Tage pro Jahr
o Bei 6-Tage-Woche: 24 Tage pro Jahr
o §4 BurlG: Ab wann erhalte ich den vollen Urlaubsanspruch?
– Mind. 6 Monate dort gearbeitet haben

o C. Kommissionär (§383 HGB) handelt als Stellvertreter des Kaufmanns.
▪ §164 I BGB regelt die Stellvertretung (Willenserklärung, Vertretungsmacht,
Offenkundigkeitsprinzip)
▪ §383 HGB:
• Abs. 1: Kommissionär handelt gewerbsmäßig und im eigenen Namen
▪ Aussage Falsch. Kommissionär ist kein Stellvertreter

,➔ AGG = Allgemeines Gleichbehandlungsgesetzt

➔ UWG – Welche Ziele/Zwecke werden mit dem UWK Verfolgt?
o Siehe PDF im Link (https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/UWG.pdf)

➔ UWG – Haben Verbraucher direkt Ansprüche/ Wer hat direkte Ansprüche aus dem UWG?
o §§ 8, 9, 10 UWG (In Klausur mitnehmen!! & Anspruchsteller markieren)
➔ 3 Anspruchsrichtungen im UWG
o §8 (UWG: Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche – Diese können durch den
Konkurrenten/ Mitbewerber, Verbände (Verbraucherschutz), Kammern geltend
gemacht werden
o § 9 UWG: Schadensersatzanspruch: Nur der Mitbewerber/Konkurrent hat diesen
Anspruch
o §10 UWG: Anspruch auf Gewinnabschöpfung – Vgl. §8 III Nr. 2 – 4

oVerbraucherschutz steht beim UWG im Vordergrund
▪ ABER es gibt keinen direkten Anspruch für den Verbraucher aus dem UWG
▪ Verbraucher wird mittelbar geschützt: Über Verbraucherschutzzentralen
oder ähnliche Institutionen
➔ § 3 UWG
o Durchschnittlicher Verbraucher markieren!
o Abs. 3 ebenfalls markieren! (Anhang beachten eventuell relevant für Klausur)



➔ Warum sehen sich Influencer Unterlassungsansprüchen aus dem UWG ausgesetzt?
o §5a II, VI
o Ja werden sie, da sie in aller Regel Schleichwerbung betreiben können (§§3 I, V; 5a
I VI UWG)



➔ Kann der Verbraucher außerhalb des UWG Ansprüche geltend machen?
o Werbung im Briefkasten
o Visitenkarten an den PKWs

= „Keine Werbung erwünscht“
o §1004 I BGB + §1004 II BGB (Beseitigung und Unterlassung)
o Analog: § 1004 BGB für den Nicht-Eigentümer



➔ Arbeitsrecht gilt der Grundsatz: „Ohne Arbeit kein Lohn“ (§614 BGB)
o Durchbrechung dieses Grundsatzes/ Prinzips (Ausnahmen)
▪ §3 Endgeldfortzahlungsgesetz: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
(Unverschuldete Arbeitsunfähigkeit)
▪ §11 Bundesurlaubsgesetz: Lohnfortzahlung während der Urlaubsgewährung
▪ §2 Endgeldfortzahlungsgesetz: Lohnfortzahlung an Feiertagen
▪ §11 Mutterschutzgesetzt: Lohnfortzahlung bei Beschäftigungsverbot
▪ §615 S.1 BGB Annahmeverzug des Arbeitsgebers: Lohnfortzahlung bei
Annahmeverzug des Arbeitsgebers

, ▪ §615 S.3 BGB: Betriebs- bzw. Wirtschaftsrisiko liegt beim Arbeitgeber und es
kommt zu einem Betriebs- bzw. Arbeitsausfall, so ist der Arbeitgeber
verpflichtet den Lohn weiterhin zu zahlen
▪ §616 BGB: Kurzfristige unverschuldete Arbeitsverhinderungen, aus
persönlichen Gründen
• Z.B. Krankheit der Kinder, Ladung zum Gerichtsverfahren, Todesfälle,
Geburt, Eheschließung, etc. („Sonderurlaub“)
• Darf man §616 BGB Vertraglich ausschließen?
o Ja, laut Bundesarbeitsgericht darf es ausgeschlossen werden.
▪ §629 BGB: Stellensuche (Vorstellungsgespräche) AG muss Sonderurlaub
gewähren



➔ Endgeldfortzahlungsgesetz
o https://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/EntgFG.pdf
o §3 EndgFG: Neben diesen Paragraph §5 schreiben, denn ist relevant für
Klausurkonstruktion

➔ Gleichbehandlungsgrundsatz (Arbeitsrecht)
o Argumentiert über Art. 3 I GG (Gleichberechtigung)
▪ Im Arbeitsrecht: §§612 III, 612 a BGB, §75 I BehrVG, Art. 141 EGV

➔ Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld
o Außer:
▪ Schriftlich Vereinbarung (Arbeitsvertrag)
▪ Tarifvertrag
▪ Betriebliche Übung (Absichern durch „Widerrufsklauseln“)
▪ (Wegen Gleichbehandlungsgrundsatz §Art. 3 I GG)

➔ Gegen Kündigung wehren
o Kündigungsschutzgesetz, Kündigungsschutzklage

➔ Bewerbung mangelt aufgrund von Geschlecht
o Allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz (§§1, 2, 13, 15 AGG)
o https://www.gesetze-im-internet.de/agg/AGG.pdf
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