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Zusammenfassung

Abitur Zusammenfassung Berufliches Gymnasium Baden-Württemberg zum Thema "Internes Rechnungswesen“

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In dieser Zusammenfassung wurde das siebte Kapitel des Schulbuches in BWL des Bundeslandes Baden-Württemberg von einem Wirtschaftsgymnasium zusammengefasst. Der Titel dieses Kapitels war "Internes Rechnungswesen". Hierbei wurden alle Abiturrelevanten Themen Stichpunkt artig dargestellt. Das Dokument dient zur Abiturvorbereitung.

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Schule, Studium & Fach

Hochschule
Mittelschule
Studium
Gymnasium
Schuljahr
1

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Inhaltsvorschau

7. Internes Rechnungswesen
1. Ziele des betrieblichen Rechnungswesens
 Ziel des betrieblichen Rechnungswesens ist, alle betrieblichen Vorgänge zahlenmäßig zu planen, zu erfassen,
zu verarbeiten und zu kontrollieren
 Dokumentation und Kontrolle Mengen- und wertmäßige Erfassung bzw. Überwachung aller im Unternehmen
auftretenden Kosten- und Leistungsströme
 DispositionBereitstellung von Unterlagen für unternehmerische Entscheidungen und Planungsüberlegungen
 Wirtschaftlichkeitskontrolle Erfassung und Zeitvergleich von Bestands- und Erfolgsgrößen, um die
Wirtschaftlichkeit und Rentabilität der betrieblichen Prozesse festzustellen
 Rechenschaftslegung und Bereitstellung von InformationenRechenschaftslegung und Lieferung von
Informationen über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens

2. Gliederung des betrieblichen Rechnungswesens
Externes Rechnungswesen (Rechnungskreis I)
 An gesetzliche Vorschriften gebunden
 Informiert interessierte Außenstehende und ist an gesetzliche Vorgaben gebunden
 Umfasst die Buchführung und die Jahresabschlussrechnung
 Buchführung bildet Grundlage, in der alle Geschäftsvorfälle dokumentiert werden
 Jahresabschluss liefert den Einblick in die Zahlen des Unternehmens für Außenstehende
Internes Rechnungswesen (Rechnungskreis II)
 Umfasst die Kosten- und Leistungsrechnung, die Betriebsstatistik und die Planungsrechnung
 Keine gesetzlichen Vorgaben
 Aufgaben des internen Rechnungswesens
o Erfasst alle betrieblichen Leistungen und die hierfür anfallenden Kosten
o Dient als Grundlage für die Kalkulation und Kontrolle der Wirtschaftlichkeit
o Ermittelt das Betriebsergebnis
o Stellt Informationen für unternehmerische Entscheidungen bereit

3. Grundbegriffe des betrieblichen Rechnungswesens
 Die einzelnen Teilbereiche des betriebswirtschaftlichen
Rechnungswesens arbeiten mit unterschiedlichen
Rechengrößen




3.1 Auszahlungen und Einzahlungen
 Summe aus Kassenbeständen und jederzeit verfügbaren Bankguthaben bezeichnet man als
Zahlungsmittelbestand (=Teil des Geldvermögens)
 Auszahlungjeder Vorgang, bei dem der Zahlungsmittelbestand abnimmt (z.B. Barkauf von Werkstoffen)
 Einzahlungjeder Vorgang, der zu einer Zunahme des Zahlungsmittelbestands führt (z.B. Barverkauf von
Erzeugnissen

3.2 Ausgaben und Einnahmen
 Ausgaben/Einnahmen verändern das Geldvermögen
Geldvermögen = Zahlungsmittelbestand + (Forderungen – Verbindlichkeiten)
 Ausgabejeder Geschäftsvorfall, der eine Verminderung des Geldvermögens hervorruft (z.B. Kauf von
Werkstoffen auf Ziel)
Ausgabe= Auszahlung + Forderungsabgang + Schuldenzugang
 Einnahme jeder Geschäftsvorfall, der zu einer Erhöhung des Geldvermögens führt (z.B. Verkauf von Waren
auf Ziel)
Einnahme = Einzahlung + Forderungszugang + Schuldenabgang

, 3.3 Aufwand und Ertrag
 Aufwendungen sind alle in Geld gemessenen Wertminderungen des Eigenkapitals innerhalb einer
Abrechnungsperiode
 Erträge sind alle in Geld gemessenen Wertzugänge des Eigenkapitals innerhalb einer Abrechnungsperiode

3.4 Kosten und Leistungen
3.4.1 Begriffe Kosten, Grundkosten, neutrale Aufwendungen, Zusatzkosten
Kosten
 Betriebliche Aufwendungen werden als Kosten bezeichnet (Zweckaufwendungen)
 Fallen an bei der betrieblichen Leistungserstellung
 In Geld gemessen und regelmäßig
Neutrale Aufwendungen und Grundkosten
 Kosten, die gleichzeitig einen Aufwand darstellen, nennt man Grundkosten
 Aufwendungen, die nicht betrieblich bedingt sind oder aus anderen Gründen nicht als Kosten verrechnet
werden, nennt man neutrale Aufwendungen
 Betriebsfremde AufwendungenSie haben mit dem Betrieb nichts zu tun (z.B. Kursverluste)
 Periodenfremde AufwendungenSie fallen betriebsbedingt an, aber in einer früheren Periode (z.B.
Steuernachzahlungen)
 Außergewöhnliche AufwendungenSie sind betrieblich, aber ungewöhnlich oder selten (z.B. Aufwendungen
für einen Brand oder Überschwemmungen)
 Aufwendungen aus einer Umstrukturierung des Vermögens (z.B. Verkauf von Anlagevermögen unter dem
Buchwert)
Zusatzkosten
 Zusatzkosten sind Kosten, für die es keine Aufwendungen innerhalb der Buchführung gibt (aufwandslose
Kosten) (z.B. kalkulatorischer Unternehmerlohn)

3.4.2 Begriffe Leistungen, Grundleistungen, neutrale Erträge, Zusatzleistungen
Leistungen
 Betriebliche Erträge werden als Leistungen bezeichnet (Zweckerträge)
 Sie sind das Ergebnis der betrieblichen Leistungserstellung
 In Geld gemessen
Neutrale Erträge und Grundleistungen
 Die Leistungen, die gleichzeitig einen Ertrag darstellen, nennt man Grundleistungen
 Erträge, die nicht betrieblich bedingt sind oder aus anderen Gründen nicht als Leistung verrechnet werden,
nennt man neutrale Erträge
 Betriebsfremde ErträgeSie haben mit dem Betrieb nichts zu tun (z.B. Kursgewinne)
 Periodenfremde ErträgeSie fallen betriebsbedingt an, aber in einer früheren Periode (z.B.
Steuerrückerstattung)
 Außergewöhnliche ErträgeSie sind betrieblich, aber ungewöhnlich oder selten (z.B. Steuererlass)
 Erträge aus einer Umstrukturierung des Vermögens (z.B. Verkauf von Anlagevermögen über dem Buchwert)
Zusatzleistungen
 Zusatzleistungen sind Leistungen, für die es keine Erträge innerhalb der Buchführung gibt (ertragslose
Leistungen) (z.B. Verkaufsprodukte, die verschenkt werden)
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