1. Ziele des betrieblichen Rechnungswesens
Ziel des betrieblichen Rechnungswesens ist, alle betrieblichen Vorgänge zahlenmäßig zu planen, zu erfassen,
zu verarbeiten und zu kontrollieren
Dokumentation und Kontrolle Mengen- und wertmäßige Erfassung bzw. Überwachung aller im Unternehmen
auftretenden Kosten- und Leistungsströme
DispositionBereitstellung von Unterlagen für unternehmerische Entscheidungen und Planungsüberlegungen
Wirtschaftlichkeitskontrolle Erfassung und Zeitvergleich von Bestands- und Erfolgsgrößen, um die
Wirtschaftlichkeit und Rentabilität der betrieblichen Prozesse festzustellen
Rechenschaftslegung und Bereitstellung von InformationenRechenschaftslegung und Lieferung von
Informationen über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens
2. Gliederung des betrieblichen Rechnungswesens
Externes Rechnungswesen (Rechnungskreis I)
An gesetzliche Vorschriften gebunden
Informiert interessierte Außenstehende und ist an gesetzliche Vorgaben gebunden
Umfasst die Buchführung und die Jahresabschlussrechnung
Buchführung bildet Grundlage, in der alle Geschäftsvorfälle dokumentiert werden
Jahresabschluss liefert den Einblick in die Zahlen des Unternehmens für Außenstehende
Internes Rechnungswesen (Rechnungskreis II)
Umfasst die Kosten- und Leistungsrechnung, die Betriebsstatistik und die Planungsrechnung
Keine gesetzlichen Vorgaben
Aufgaben des internen Rechnungswesens
o Erfasst alle betrieblichen Leistungen und die hierfür anfallenden Kosten
o Dient als Grundlage für die Kalkulation und Kontrolle der Wirtschaftlichkeit
o Ermittelt das Betriebsergebnis
o Stellt Informationen für unternehmerische Entscheidungen bereit
3. Grundbegriffe des betrieblichen Rechnungswesens
Die einzelnen Teilbereiche des betriebswirtschaftlichen
Rechnungswesens arbeiten mit unterschiedlichen
Rechengrößen
3.1 Auszahlungen und Einzahlungen
Summe aus Kassenbeständen und jederzeit verfügbaren Bankguthaben bezeichnet man als
Zahlungsmittelbestand (=Teil des Geldvermögens)
Auszahlungjeder Vorgang, bei dem der Zahlungsmittelbestand abnimmt (z.B. Barkauf von Werkstoffen)
Einzahlungjeder Vorgang, der zu einer Zunahme des Zahlungsmittelbestands führt (z.B. Barverkauf von
Erzeugnissen
3.2 Ausgaben und Einnahmen
Ausgaben/Einnahmen verändern das Geldvermögen
Geldvermögen = Zahlungsmittelbestand + (Forderungen – Verbindlichkeiten)
Ausgabejeder Geschäftsvorfall, der eine Verminderung des Geldvermögens hervorruft (z.B. Kauf von
Werkstoffen auf Ziel)
Ausgabe= Auszahlung + Forderungsabgang + Schuldenzugang
Einnahme jeder Geschäftsvorfall, der zu einer Erhöhung des Geldvermögens führt (z.B. Verkauf von Waren
auf Ziel)
Einnahme = Einzahlung + Forderungszugang + Schuldenabgang
, 3.3 Aufwand und Ertrag
Aufwendungen sind alle in Geld gemessenen Wertminderungen des Eigenkapitals innerhalb einer
Abrechnungsperiode
Erträge sind alle in Geld gemessenen Wertzugänge des Eigenkapitals innerhalb einer Abrechnungsperiode
3.4 Kosten und Leistungen
3.4.1 Begriffe Kosten, Grundkosten, neutrale Aufwendungen, Zusatzkosten
Kosten
Betriebliche Aufwendungen werden als Kosten bezeichnet (Zweckaufwendungen)
Fallen an bei der betrieblichen Leistungserstellung
In Geld gemessen und regelmäßig
Neutrale Aufwendungen und Grundkosten
Kosten, die gleichzeitig einen Aufwand darstellen, nennt man Grundkosten
Aufwendungen, die nicht betrieblich bedingt sind oder aus anderen Gründen nicht als Kosten verrechnet
werden, nennt man neutrale Aufwendungen
Betriebsfremde AufwendungenSie haben mit dem Betrieb nichts zu tun (z.B. Kursverluste)
Periodenfremde AufwendungenSie fallen betriebsbedingt an, aber in einer früheren Periode (z.B.
Steuernachzahlungen)
Außergewöhnliche AufwendungenSie sind betrieblich, aber ungewöhnlich oder selten (z.B. Aufwendungen
für einen Brand oder Überschwemmungen)
Aufwendungen aus einer Umstrukturierung des Vermögens (z.B. Verkauf von Anlagevermögen unter dem
Buchwert)
Zusatzkosten
Zusatzkosten sind Kosten, für die es keine Aufwendungen innerhalb der Buchführung gibt (aufwandslose
Kosten) (z.B. kalkulatorischer Unternehmerlohn)
3.4.2 Begriffe Leistungen, Grundleistungen, neutrale Erträge, Zusatzleistungen
Leistungen
Betriebliche Erträge werden als Leistungen bezeichnet (Zweckerträge)
Sie sind das Ergebnis der betrieblichen Leistungserstellung
In Geld gemessen
Neutrale Erträge und Grundleistungen
Die Leistungen, die gleichzeitig einen Ertrag darstellen, nennt man Grundleistungen
Erträge, die nicht betrieblich bedingt sind oder aus anderen Gründen nicht als Leistung verrechnet werden,
nennt man neutrale Erträge
Betriebsfremde ErträgeSie haben mit dem Betrieb nichts zu tun (z.B. Kursgewinne)
Periodenfremde ErträgeSie fallen betriebsbedingt an, aber in einer früheren Periode (z.B.
Steuerrückerstattung)
Außergewöhnliche ErträgeSie sind betrieblich, aber ungewöhnlich oder selten (z.B. Steuererlass)
Erträge aus einer Umstrukturierung des Vermögens (z.B. Verkauf von Anlagevermögen über dem Buchwert)
Zusatzleistungen
Zusatzleistungen sind Leistungen, für die es keine Erträge innerhalb der Buchführung gibt (ertragslose
Leistungen) (z.B. Verkaufsprodukte, die verschenkt werden)