Das Recht der GoA (§§ 677 ff.)
Echte berechtigte GoA
Aufwendungsersatzanspruch des Geschäftsführers gemäß §§ 683 S. 1, 670
I. Besorgung eines Geschäfts für einen anderen
II. Fremdgeschäftsführungswille
III. Berechtigung zur Übernahme der Geschäftsführung
IV. Weder Auftrag noch sonstige Berechtigung
V. Erforderliche Aufwendungen
Anspruch des Geschäftsherrn auf Herausgabe gemäß §§ 681 S. 2, 667
I. Besorgung eines Geschäfts für einen anderen
II. Fremdgeschäftsführungswille
III. Weder Auftrag noch sonstige Berechtigung
IV. RF: Haftung des GF nach Auftragsrecht
- § 667: alles erlangte herausgeben
- § 668: Verzinsung Geld
Anspruch des Geschäftsherrn auf Auskunft und Rechenschaft, §§ 681 S. 2, 666
I. Besorgung eines Geschäfts für einen anderen
II. Fremdgeschäftsführungswillen
III. Weder Auftrag noch sonstige Berechtigung
Schadensersatzanspruch des Geschäftsherrn wegen Ausführungsverschulden gemäß §§
280 I, 677
--> > Anwendbarkeit: § 682 bei fehlender Geschäftsfähigkeit des Geschäftsführers
I. Schuldverhältnis, § 280 I 1
- Echte GoA gemäß § 677 als auftragsähnliches gesetzliches SV
1. Besorgung eines Geschäfts für einen anderen
2. Fremdgeschäftsführungswille
3. Weder Auftrag noch sonstige Berechtigung
II. Pflichtverletzung, § 280 I 1
- Verletzung der Pflicht zur sorgfältigen Ausführung gemäß § 677; Maßstab:
Interesse des Geschäftsherrn (mit Rücksicht auf dessen Willen)
III. Vertretenmüssen, §§ 280 I 2
- Sog. Ausführungsverschulden; §§ 276 ff.
Echte berechtigte GoA
Aufwendungsersatzanspruch des Geschäftsführers gemäß §§ 683 S. 1, 670
I. Besorgung eines Geschäfts für einen anderen
II. Fremdgeschäftsführungswille
III. Berechtigung zur Übernahme der Geschäftsführung
IV. Weder Auftrag noch sonstige Berechtigung
V. Erforderliche Aufwendungen
Anspruch des Geschäftsherrn auf Herausgabe gemäß §§ 681 S. 2, 667
I. Besorgung eines Geschäfts für einen anderen
II. Fremdgeschäftsführungswille
III. Weder Auftrag noch sonstige Berechtigung
IV. RF: Haftung des GF nach Auftragsrecht
- § 667: alles erlangte herausgeben
- § 668: Verzinsung Geld
Anspruch des Geschäftsherrn auf Auskunft und Rechenschaft, §§ 681 S. 2, 666
I. Besorgung eines Geschäfts für einen anderen
II. Fremdgeschäftsführungswillen
III. Weder Auftrag noch sonstige Berechtigung
Schadensersatzanspruch des Geschäftsherrn wegen Ausführungsverschulden gemäß §§
280 I, 677
--> > Anwendbarkeit: § 682 bei fehlender Geschäftsfähigkeit des Geschäftsführers
I. Schuldverhältnis, § 280 I 1
- Echte GoA gemäß § 677 als auftragsähnliches gesetzliches SV
1. Besorgung eines Geschäfts für einen anderen
2. Fremdgeschäftsführungswille
3. Weder Auftrag noch sonstige Berechtigung
II. Pflichtverletzung, § 280 I 1
- Verletzung der Pflicht zur sorgfältigen Ausführung gemäß § 677; Maßstab:
Interesse des Geschäftsherrn (mit Rücksicht auf dessen Willen)
III. Vertretenmüssen, §§ 280 I 2
- Sog. Ausführungsverschulden; §§ 276 ff.