, ENTWURFSPROZESS
4.1.1 Einführung
Systemplanung und –entwicklung
Planung, Entwurf, Realisierung und Einführung bzw. Inbetriebnahme eines IV-Systems und
alle dazu erforderlichen Aufgaben bezeichnet man häufig als Systemplanung oder
Systementwicklung. Im folgenden wird der Begriff Systementwicklung verwendet.
Sie umfasst u.a. folgende Maßnahmen:
• Analyse des vorgesehenen Anwendungsbereiches, Durchführung einer
Organisationsanalyse.
• Festlegung der Ziele und Ermittlung der Anforderungen an das System,
• Entwicklung eines Sollmodells der Organisation bzw. Festlegung der zukünftigen
Organisation,
• Untersuchung der Durchführbarkeit einschließlich Wirtschaftlichkeitsanalyse; Entwurf
des Systems,
• Realisierung des Systems durch neu zu entwickelnde Software oder über am Markt
beschaffbare Standardsoftware,
• Abstimmung der Aufbau- und Ablauforganisation auf das einzuführende IV-System,
• Installation und Einstellung des Systems, Mitarbeiterschulung und Inbetriebnahme
des Systems und Ablösung von Altsystemen sowie diese Aufgaben begleitende
Qualitätssicherung, Dokumentation und Management der Systementwicklung.
Aufgabenbereiche der Systementwicklung
Die Grundaufgabe der Systementwicklung besteht darin, dem Anwender oder Nutzer ein für
seine Zwecke optimales Informationssystem zur Verfügung zu stellen.
Die Vielschichtigkeit von Komponenten und Aufbau eines IV-Systems macht deutlich, dass
Systementwicklung ein vielfältiges Aufgabenspektrum umfasst.
Unter fachlichen Aspekten umfasst Systementwicklung vor allem folgende Aufgabenbereiche
Wirtschaftsinformatikaufgaben, unter anderem
• Systementwurf mit Modell- und Methodenauswahl, Datenmodellierung,
• Programmentwurf;
• Gestaltung von Benutzeroberflächen und Benutzerschnittstellen;
• Auswahl von Standardsoftware;
• Anpassung und Einstellung von Standardsoftware an die individuellen Erfordernisse;
• Durchführbarkeitsuntersuchungen;
• Qualitätssicherung;
• Systemdokumentation;
• Management von Systementwicklungsprojekten;
• Ökonomische Aspekte der Hard- und Softwareauswahl.
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4.1.1 Einführung
Systemplanung und –entwicklung
Planung, Entwurf, Realisierung und Einführung bzw. Inbetriebnahme eines IV-Systems und
alle dazu erforderlichen Aufgaben bezeichnet man häufig als Systemplanung oder
Systementwicklung. Im folgenden wird der Begriff Systementwicklung verwendet.
Sie umfasst u.a. folgende Maßnahmen:
• Analyse des vorgesehenen Anwendungsbereiches, Durchführung einer
Organisationsanalyse.
• Festlegung der Ziele und Ermittlung der Anforderungen an das System,
• Entwicklung eines Sollmodells der Organisation bzw. Festlegung der zukünftigen
Organisation,
• Untersuchung der Durchführbarkeit einschließlich Wirtschaftlichkeitsanalyse; Entwurf
des Systems,
• Realisierung des Systems durch neu zu entwickelnde Software oder über am Markt
beschaffbare Standardsoftware,
• Abstimmung der Aufbau- und Ablauforganisation auf das einzuführende IV-System,
• Installation und Einstellung des Systems, Mitarbeiterschulung und Inbetriebnahme
des Systems und Ablösung von Altsystemen sowie diese Aufgaben begleitende
Qualitätssicherung, Dokumentation und Management der Systementwicklung.
Aufgabenbereiche der Systementwicklung
Die Grundaufgabe der Systementwicklung besteht darin, dem Anwender oder Nutzer ein für
seine Zwecke optimales Informationssystem zur Verfügung zu stellen.
Die Vielschichtigkeit von Komponenten und Aufbau eines IV-Systems macht deutlich, dass
Systementwicklung ein vielfältiges Aufgabenspektrum umfasst.
Unter fachlichen Aspekten umfasst Systementwicklung vor allem folgende Aufgabenbereiche
Wirtschaftsinformatikaufgaben, unter anderem
• Systementwurf mit Modell- und Methodenauswahl, Datenmodellierung,
• Programmentwurf;
• Gestaltung von Benutzeroberflächen und Benutzerschnittstellen;
• Auswahl von Standardsoftware;
• Anpassung und Einstellung von Standardsoftware an die individuellen Erfordernisse;
• Durchführbarkeitsuntersuchungen;
• Qualitätssicherung;
• Systemdokumentation;
• Management von Systementwicklungsprojekten;
• Ökonomische Aspekte der Hard- und Softwareauswahl.
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