Staatsrecht Arbeit
• Art 20 2 GG
◦ → problem wegen der coronakriese,die gesetzesgebung überlasst der exekutive zuviel
Macht
• Art 20 3 GG
◦ → unanhängige rechtssprechung/bindung der regierung an die verfassung = ganz
wichtiges merkmal eines rechtsstaats
• art 1-19 Grundrechte
◦ → schutz des einzelnen gegenüber ddem staat
• art 2 1 GG
◦ → recht auf freie entfaltung wenn man nicht gegen die rechte seiner mitbürger oder die
verfassungsmäßige ordnung verstößt
• art 2 2 GG
◦ → recht auf leben und unversehrtheit → sie sind unverletzlich und nur kann durch
durch gesetz einschränkt werden
• art 80 GG
◦ → ermächtigung der landesregierung durch gesetz
• GG= höchste rechtsnorm → art 146 GG = nur bei abstimmung ist eine verfassungsreform
nötig
• bundesstaat kann fast alles tun
• europ.unionsrecht gilt nur solang es dafür kompetenzen gibt
• bundesverfassung bricht die landesverfassung
• bundesgericht bricht das verfassungsgericht
Rechte
• bindet uns und gilt auch wenn normen gebrochen werden → rechtsfolge
• objektives recht : recht das gilt für die gesamtheit aller rechtsvorschriften/Normen/Gesetze
→ verpflichten uns
◦ sollensordnung die mit zwang durchgesetzt werden kann
• subjektive rechte : recht für jeden einzelnen z.b Grundrechte
• rechtsordnung : regelwerk für einen bestimmten bereich (staat,sport,strßenverkehr,religion)
• subjektives recht ist nicht das gegenteil von objektivem recht sondern dessen ausfluss
Gegenstand des staatsrecht
• drei-elemente lehre
◦ staatsvolk → art 20 2 1 GG, art 116 GG, art 20 2 GG
▪ personenverband der sich seiner zusammengehörigkeit bewusst geworden ist
◦ staatsgewalt → art 116GG art 20 2 GG
▪ originäre nicht von einer anderen einheit abgeleitete herrschaftsmacht über ein
staatsvolk und staatsgebiet
◦ staatsgebiet → präambl
▪ abgegrenztes territorium der erdoberfläsche wobei einzelne land-und seegrenzen
umstritten sind
Staat: juristisch verselbständigung
• zuordnungssubjekt von rechten und pflichten
◦ juristische personen des öffentlichen rechts
• handlungsfähigkeit durch organe(Palamente,Regierungen,behörden,gerichte)
• organwalter/amtswalter/amtsträger → natürliche personen
Funktion einer verfassung
• Verfssungsfunktion
, ◦ allgemein
▪ organisation der staatsgewalt
◦ im demokr.rechtsstaat
▪ menschenrechte
▪ herrschaft des rechts
▪ staatsgewalt beim volk
Autorität der verfassung
• vorrang der verfassung
◦ art 1 3 / art 20 3 GG
▪ lex superior derogat legi inferiori → das höherrangige verdrängt das niederrangige
gesetz
• erschwärte abänderbarkeit
◦ art 79 2,3 GG
▪ ggf mitsprache des volks → nicht bei änderung des GG
▪ ewigkeitsklausel
▪ teleologische auslegung
stufenbau (Hierachie) der rechtsordnung
• Rechtskreis
◦ Europ.Unionsrecht
▪ Primärrecht (EUV;AEUV;GRCh)
▪ Sekundärrecht (VO;RL)
◦ bundesrecht
▪ verfassung GG
▪ gesetze
▪ rechtsverordnung
▪ satzungen
◦ landesrecht
▪ landesverfassung
▪ gesetze
▪ rechtsverordnung
▪ satzungen
Verfassung und staatsgewalt
Verfassungsgebende staatsgewalt verfasste staatsgewalten
(pouvoir constituant) (pouvoirs constitues )
Volk legislative,exekutive,judikative und volk
• 1948/49 Präambl art 20 2 1 GG • art 20 2 1,2 GG
• fundamentalverfassungsreform art 146 • einfache verfassungsänderungen
GG
• abgrenzung :revolution
Kleine verfassungsgeschichte
• 1776 → grundrechterklärung von virginia
• 1787 → verfassung der USA
• 1791 → verfassung von frankreich
• Art 20 2 GG
◦ → problem wegen der coronakriese,die gesetzesgebung überlasst der exekutive zuviel
Macht
• Art 20 3 GG
◦ → unanhängige rechtssprechung/bindung der regierung an die verfassung = ganz
wichtiges merkmal eines rechtsstaats
• art 1-19 Grundrechte
◦ → schutz des einzelnen gegenüber ddem staat
• art 2 1 GG
◦ → recht auf freie entfaltung wenn man nicht gegen die rechte seiner mitbürger oder die
verfassungsmäßige ordnung verstößt
• art 2 2 GG
◦ → recht auf leben und unversehrtheit → sie sind unverletzlich und nur kann durch
durch gesetz einschränkt werden
• art 80 GG
◦ → ermächtigung der landesregierung durch gesetz
• GG= höchste rechtsnorm → art 146 GG = nur bei abstimmung ist eine verfassungsreform
nötig
• bundesstaat kann fast alles tun
• europ.unionsrecht gilt nur solang es dafür kompetenzen gibt
• bundesverfassung bricht die landesverfassung
• bundesgericht bricht das verfassungsgericht
Rechte
• bindet uns und gilt auch wenn normen gebrochen werden → rechtsfolge
• objektives recht : recht das gilt für die gesamtheit aller rechtsvorschriften/Normen/Gesetze
→ verpflichten uns
◦ sollensordnung die mit zwang durchgesetzt werden kann
• subjektive rechte : recht für jeden einzelnen z.b Grundrechte
• rechtsordnung : regelwerk für einen bestimmten bereich (staat,sport,strßenverkehr,religion)
• subjektives recht ist nicht das gegenteil von objektivem recht sondern dessen ausfluss
Gegenstand des staatsrecht
• drei-elemente lehre
◦ staatsvolk → art 20 2 1 GG, art 116 GG, art 20 2 GG
▪ personenverband der sich seiner zusammengehörigkeit bewusst geworden ist
◦ staatsgewalt → art 116GG art 20 2 GG
▪ originäre nicht von einer anderen einheit abgeleitete herrschaftsmacht über ein
staatsvolk und staatsgebiet
◦ staatsgebiet → präambl
▪ abgegrenztes territorium der erdoberfläsche wobei einzelne land-und seegrenzen
umstritten sind
Staat: juristisch verselbständigung
• zuordnungssubjekt von rechten und pflichten
◦ juristische personen des öffentlichen rechts
• handlungsfähigkeit durch organe(Palamente,Regierungen,behörden,gerichte)
• organwalter/amtswalter/amtsträger → natürliche personen
Funktion einer verfassung
• Verfssungsfunktion
, ◦ allgemein
▪ organisation der staatsgewalt
◦ im demokr.rechtsstaat
▪ menschenrechte
▪ herrschaft des rechts
▪ staatsgewalt beim volk
Autorität der verfassung
• vorrang der verfassung
◦ art 1 3 / art 20 3 GG
▪ lex superior derogat legi inferiori → das höherrangige verdrängt das niederrangige
gesetz
• erschwärte abänderbarkeit
◦ art 79 2,3 GG
▪ ggf mitsprache des volks → nicht bei änderung des GG
▪ ewigkeitsklausel
▪ teleologische auslegung
stufenbau (Hierachie) der rechtsordnung
• Rechtskreis
◦ Europ.Unionsrecht
▪ Primärrecht (EUV;AEUV;GRCh)
▪ Sekundärrecht (VO;RL)
◦ bundesrecht
▪ verfassung GG
▪ gesetze
▪ rechtsverordnung
▪ satzungen
◦ landesrecht
▪ landesverfassung
▪ gesetze
▪ rechtsverordnung
▪ satzungen
Verfassung und staatsgewalt
Verfassungsgebende staatsgewalt verfasste staatsgewalten
(pouvoir constituant) (pouvoirs constitues )
Volk legislative,exekutive,judikative und volk
• 1948/49 Präambl art 20 2 1 GG • art 20 2 1,2 GG
• fundamentalverfassungsreform art 146 • einfache verfassungsänderungen
GG
• abgrenzung :revolution
Kleine verfassungsgeschichte
• 1776 → grundrechterklärung von virginia
• 1787 → verfassung der USA
• 1791 → verfassung von frankreich