1. Die rechtswidrige and schuldnaftetat
1. Unreoht & Schuld :
fundamental Element der Straftat
- Unrecht VK.tt#BsGMuF 881401313
-Schuld
- Koinzidenzprinzip
Inbegriff aller Vorraussetzungen, Inbegriff aller Vorraussetzungen,
die das Urteil begründen, der die das Urteil begründen, der
Täter habe sich in strafrechtlich Täter habe für das von ihm
erheblicher Weise rechtswidrig ( = begangene Unrecht in strafbarer
„widerrechtlich“, „verboten“, Weise einzustehen, so dass ihm das
„pflichtwidrig“, „unbefugt“ oder Unrecht mit der Folge seiner
„normwidrig“) verhalten! Strafbarkeit zum Vorwurf gemacht
- werden kann.
Gegenstand des schuidvorwurfs
Grand for diese
Unterscheidung :
Bei
einigen Rechtsfdgen setzt das Strafrecnt nur Unrecht, Aber Reine Schuld
Tat
voraus →
rechtswidn.ge
Straftat muss stets schuldhaft ausgefcthrt Worden Sein
Koinzidenzprinzip :
Ake Elemente einer straftatmussen wenigstenseinmai zu einem
bestimmten Zeitpunkt zugeeich verwirklicnt Sein .
, & §6 Der Deliktaufbau BE
2. des Unrechts
Feststellung
a)
Prñfung
t-ITatbe-tandsm-agikeit.propen Vorraussetzungen Deli
kttatbestandeserfu-lltsind.DE/ikttatbestandenthalt
,
Ob eines bestimmten
- Festsetllung des
Unrechts
- Tatbestandsmäßigkeit diejenigen Merkmale, die
- Rechtswidrigkeit das Unrecnt
- Aufbau
einer Tat positiv begritnden .
Rechtswidrigkeit Vorraussetzungen Recht
☐•
Delikttatbestände :
prefer ,
ob (ggf ) .
die eines best .
-
- objektiver TB
fertigungstatbestandes cz B. Notwenr nach 832 ) erfñllt
.
-subjektiver TB
- Handlungs- und
Sind .
Rechtfertigungsgrñnde Sind Erlaubnisnormen die der ,
Erfolgsunrecht Bewertung einer Tatars Unrecht
entgegenstehen .
- Unrecht Demnach ist ein tatbestandsmapoiges Verhoeven nur
rechtswidrig ,
wenn
Rechtfertigungsgrunde fencer .
b) Aufbau der Delikttatbestande:
|
TB
objektiver TB subjective
- äußeren Tatumstände, die von den - tatspezifischen
Delikts- und Erlaubnistatbeständen intellektuellen, voluntative
formuliert werden Tatelemente
c) Handlungs -
und Erfdgsunreoht :
VK.tt#BsGMuF
* •
HANDLUNGSUNRECHT ERFOLGSUNRECTIT
Verhoeven des taters
Erfolg
• •
•
Elemente des subjektiven ↳ e. B. Tod eines Menschen
Delikttatbestands bei fehlendlr are sonsEigen Tatum
•
-
subjective Reohtfertigung standee
warum unter Scheidt man Zwischen
Handlungsunrecht and
Erfdgsunrecht?
→
Unlerscheidung zwischen dem was der Tater nicht tun soll und den
Fdgen seines tandems
• Fñr and
den Deliktsaufbau ist Unterscheidung
die ohne
Belanger bedarf
-
im Gutachten Reiner Erwñhnung