Erster Abschnitt: Das Strafrecht im Rechtssystem
I. Die strafrechtlichen Norman :
1.
Begiriff :
•
lnteressen/coordination
•
Norman
Recht durch
verhallensnormen hat
Aufgabe soziale Integration
die
•
,
sanktionsnormen eine
gewaltcose verstandigungdaruber zueeisten
•
,
unterschiedcicnen lnteressen der
wie die
Borger
miteinandet in
Einklang zu
bringer Sind .
lnleressenkoordination
↳ erfolgt durch Norman
Norman Sind
cgesetzliohe) Regan ,
die
Sagen ,
Welcher
xerhallensweisen von
Recntswegen erlaubt creche -
crecntswidrig) Sind
moi
Big) Oder verboten .
Strafgesetze Lassen sich in zweierlei Weise ais
Norman interpret ieren :
llerhaltensnormen B-• sanctions -
norman
, A. Strafgesetz
Erster Abschnitt: Das Strafrecht im Rechtssystem
2. Her havens -
and sanctionsfunction :
=
•
Vernallensnorm a) llerhallensnormen :
•
all Norm .
•
sondlrnorm Einen Menschen einzusperren ist nach $239 Abs .
1 unter strafe
•
sanctionsnorm zu Stetten
$32 Abs 1 class durch Notwent
Gebotsnorme
besagt attendings eine
•
,
.
gebdene Handling erlaubt ist .
diesen Fallen das Gesetzestatbestand
→ In ist im
jeweiligen
Umschriebene Verhoeven erlaubt Oder verboten
strafreohtliche Verhalsensnormen
sokhe Erlaubnisse Oder verboten
gellen entweder feet
Norman)
jedermanncallgemeine
Oder for nur bestimmte Personal
sondernormen
getter for Personen 2- B nimit der , -
Errichtung o-ffentlioherurkundenbefassKAmtstra-ge.ir$3481
(
Gebote &
Freislellungen :
Gebotsnormen Schreiber ein actives Tun Vor
2. B. : 15323C : bei
Ungtucksfallen Zumut bare Hilfe leister
Erlaubnisse befreien von Verboten man darf in
Notwehr einen anderenyerletzen
Not situation $34
Gebotsnormen
• richter sich an
Jedermann
↳
Oder bestimmte Personen, Garanlen
nur an
Sog .