Weitere Zusammenfassung bzgl. Steuern
1. Körperschaften (KStG, EStG und GewStG)
a) Schachtelprivileg:
✓ Wichtig: Begründen ob §8 Nr. 5 GewStG oder §9 Nr. 2a GewStG
Allerdings erfolgt hierbei keine Hinzurechnung oder Kürzung,
da keine steuerfreien Teile vorhanden sind. Somit keine
Korrektur nötig!
b) Gewerbesteueranrechnung gem. §35 EStG hier nicht!
✓ Wichtig: Keine Unterscheidung. Nimm einfach die vorgegebenen
aus der Aufgabe!
c) Hinzurechnungen:
✓ Wichtig: Beachte zu §8 Nr. 1 a) auch Disagio, zu §8 Nr. 1 e) und
d) auch Leasing, zu §8 Nr. 1 f) auch Lizenzen
✓ Anteile am Verlust einer OHG oder KG hinzurechnen nach §8
Nr. 8 GewStG
✓ Beachte bei Körperschaften §8 Nr. 9 GewStG i.V.m. §9 Abs. 1
Nr. 2. Spenden und Zuwendungen dürfen 20% des Einkommens
ausmachen.
d) Kürzungen:
✓ Wichtig: Beachte §9 Nr. 2 GewStG Anteile am Gewinn einer
OHG oder KG werden gekürzt
✓ Wichtig: Beachte §9 Nr. 5 GewStG Spenden und Zuwendungen
wieder kürzen. Beachte erneut die vorgegebene 20% Regel!
e) Körperschaftssteuervorauszahlungen und andere
Vorauszahlungen:
✓ Wichtig: Gem. §10 Nr. 2 KStG sind diese nichtabziehbare
Aufwendungen.
✓ Wurden sie jedoch schon gewinnwirksam verbucht, dann wieder
hinzurechnen
✓ Später müssen sie jedoch wieder von der Körperschaftssteuer
abgezogen werden
✓ Wurde noch nichts berücksichtigt, dann diese außer Acht lassen
und nicht berücksichtigen
2. Personengesellschaften (EStG und GewStG)
a) Schachtelprivileg:
✓ Wichtig: Trifft §8 Nr. 5 GewStG zu, dann:
• Beteiligung < 15 %
• Beteiligung nicht zu Beginn des Erhebungszeitraums
(01.01.)
Konsequenz: Hinzurechnung der steuerfreien Teile nach dem
„TEV“, d.h. Dividende (steuerfreier Teil gem. §3 Nr. 40 d)
EStG) +, Zinsen (nicht abgezogene gem. §3c Abs. 2) –
1. Körperschaften (KStG, EStG und GewStG)
a) Schachtelprivileg:
✓ Wichtig: Begründen ob §8 Nr. 5 GewStG oder §9 Nr. 2a GewStG
Allerdings erfolgt hierbei keine Hinzurechnung oder Kürzung,
da keine steuerfreien Teile vorhanden sind. Somit keine
Korrektur nötig!
b) Gewerbesteueranrechnung gem. §35 EStG hier nicht!
✓ Wichtig: Keine Unterscheidung. Nimm einfach die vorgegebenen
aus der Aufgabe!
c) Hinzurechnungen:
✓ Wichtig: Beachte zu §8 Nr. 1 a) auch Disagio, zu §8 Nr. 1 e) und
d) auch Leasing, zu §8 Nr. 1 f) auch Lizenzen
✓ Anteile am Verlust einer OHG oder KG hinzurechnen nach §8
Nr. 8 GewStG
✓ Beachte bei Körperschaften §8 Nr. 9 GewStG i.V.m. §9 Abs. 1
Nr. 2. Spenden und Zuwendungen dürfen 20% des Einkommens
ausmachen.
d) Kürzungen:
✓ Wichtig: Beachte §9 Nr. 2 GewStG Anteile am Gewinn einer
OHG oder KG werden gekürzt
✓ Wichtig: Beachte §9 Nr. 5 GewStG Spenden und Zuwendungen
wieder kürzen. Beachte erneut die vorgegebene 20% Regel!
e) Körperschaftssteuervorauszahlungen und andere
Vorauszahlungen:
✓ Wichtig: Gem. §10 Nr. 2 KStG sind diese nichtabziehbare
Aufwendungen.
✓ Wurden sie jedoch schon gewinnwirksam verbucht, dann wieder
hinzurechnen
✓ Später müssen sie jedoch wieder von der Körperschaftssteuer
abgezogen werden
✓ Wurde noch nichts berücksichtigt, dann diese außer Acht lassen
und nicht berücksichtigen
2. Personengesellschaften (EStG und GewStG)
a) Schachtelprivileg:
✓ Wichtig: Trifft §8 Nr. 5 GewStG zu, dann:
• Beteiligung < 15 %
• Beteiligung nicht zu Beginn des Erhebungszeitraums
(01.01.)
Konsequenz: Hinzurechnung der steuerfreien Teile nach dem
„TEV“, d.h. Dividende (steuerfreier Teil gem. §3 Nr. 40 d)
EStG) +, Zinsen (nicht abgezogene gem. §3c Abs. 2) –