Inhaltsverzeichnis
1.Personenkommentar Seite 1
2.Inhaltsangabe Seite 1/3
3.Literaturverzeichnis Seite 4
4.Eigenständigkeitserklärung
, Personenkommentar
Der Autor Yan Thomas wurde am 9. Februar 1943 in Algier geboren
und ist am 11. September 2008 gestorben.Er war ein französischer
Rechtsanwalt und Historiker.
Im Jahre 1980 war er drei Jahre lang Professor für Rechtsgeschichte
an der Universität von Rouen.
Danach war er ab 1989 bis zu seinem Tod Direktor der Studien an der
er Graduate School of Social Sciences und des Zentrums für das
Studium der Rechtsnormen.
Es untersucht die Kategorien und Methoden des Rechts in der
römischen Antike bis in die heutige Zeit.
Seine Arbeit wurde besonders durch einen
Philosophen,namens Giorgo Agamben inspiriert.¹
Inhaltsangabe
In dem Text „Die Teilung der Geschlechter im römischen
Recht“,verfasst von Yan Thomas,geht es um einen
Vergleich der Erbrechte von römischen Frauen und
Männern in der Antike.
1
, ¹ http://fr.wikipedia.org/wiki/Yan_Thomas
Die römischen Geschlechter werden im Rechtswesen jeweils in
männlich und weiblich eingeteilt. Jedoch gibt es auch einen
„Hermaphroditen“,der beide Geschlechter besitzt.
Im römischen Recht spielt die „Vereinigung dieser Geschlechter“ eine
wichtige Rolle,denn dadurch kommen weitere Generationen zustande
und das Erbe bleibt weiterhin in der Familie.
Das Oberhaupt solch einer römischen Familie heißt
„paterfamilias“,die Mutter „materfamilias“ oder „matrona“.Die
Männer müssen nichts für diesen Status tun,die Frauen dagegen
müssen ihrem Ehemann „legitime Kinder“ schenken.
Ihre Ehemänner dürfen diesen Status sogar benutzen,wenn sie keine
Kinder haben und sie dürfen ihn zugleich ablehnen,wenn sie keine
Väter sein wollen.
Ein „paterfamilias“ kann nur ein Mann werden,der nicht mehr unter
einer „Familiengewalt“ steht,dieser hat die „patria potestas“,also eine
uneingeschränkte Gewalt über seine Familie zu verfügen,inne.
Seine Nachkommen sind,auch wenn sie nach seinem Tod geboren
werden,seine „legitimen Erben.“
Eine „materfamilias“ dagegen hat keine „patria potestas“ inne.Sie
kann sich keine Erben aussuchen,weder ihre eigenen,noch adoptierte
Kinder,weil sie nicht unter ihrer „Familiengewalt“stehen.
1.Personenkommentar Seite 1
2.Inhaltsangabe Seite 1/3
3.Literaturverzeichnis Seite 4
4.Eigenständigkeitserklärung
, Personenkommentar
Der Autor Yan Thomas wurde am 9. Februar 1943 in Algier geboren
und ist am 11. September 2008 gestorben.Er war ein französischer
Rechtsanwalt und Historiker.
Im Jahre 1980 war er drei Jahre lang Professor für Rechtsgeschichte
an der Universität von Rouen.
Danach war er ab 1989 bis zu seinem Tod Direktor der Studien an der
er Graduate School of Social Sciences und des Zentrums für das
Studium der Rechtsnormen.
Es untersucht die Kategorien und Methoden des Rechts in der
römischen Antike bis in die heutige Zeit.
Seine Arbeit wurde besonders durch einen
Philosophen,namens Giorgo Agamben inspiriert.¹
Inhaltsangabe
In dem Text „Die Teilung der Geschlechter im römischen
Recht“,verfasst von Yan Thomas,geht es um einen
Vergleich der Erbrechte von römischen Frauen und
Männern in der Antike.
1
, ¹ http://fr.wikipedia.org/wiki/Yan_Thomas
Die römischen Geschlechter werden im Rechtswesen jeweils in
männlich und weiblich eingeteilt. Jedoch gibt es auch einen
„Hermaphroditen“,der beide Geschlechter besitzt.
Im römischen Recht spielt die „Vereinigung dieser Geschlechter“ eine
wichtige Rolle,denn dadurch kommen weitere Generationen zustande
und das Erbe bleibt weiterhin in der Familie.
Das Oberhaupt solch einer römischen Familie heißt
„paterfamilias“,die Mutter „materfamilias“ oder „matrona“.Die
Männer müssen nichts für diesen Status tun,die Frauen dagegen
müssen ihrem Ehemann „legitime Kinder“ schenken.
Ihre Ehemänner dürfen diesen Status sogar benutzen,wenn sie keine
Kinder haben und sie dürfen ihn zugleich ablehnen,wenn sie keine
Väter sein wollen.
Ein „paterfamilias“ kann nur ein Mann werden,der nicht mehr unter
einer „Familiengewalt“ steht,dieser hat die „patria potestas“,also eine
uneingeschränkte Gewalt über seine Familie zu verfügen,inne.
Seine Nachkommen sind,auch wenn sie nach seinem Tod geboren
werden,seine „legitimen Erben.“
Eine „materfamilias“ dagegen hat keine „patria potestas“ inne.Sie
kann sich keine Erben aussuchen,weder ihre eigenen,noch adoptierte
Kinder,weil sie nicht unter ihrer „Familiengewalt“stehen.