-
-
Berufsbildung
stark verändernde Anforderungen AN die Bereitschaft Lebenslangem Lemen
·
verlangen von zu
Schlüsselqualifikationen sind
grundlegende berufliche Qualifikationen
·
u .
allgemeine
-
ermöglichen neue Probleme U .
Aufgaben erfolgreich zu lösen
B Fachwissen Teamarbeit , Kritikfähigkeit, ...
-
z . . ,
Leistungsbereitschaft wird beeinflusst durch Ansehen und Einkommen
·
·
neue Anforderung :
Selbstständig planen , durchführen und Kontrollieren
·
16 Berufsfelder
1 Bau , Architektur ,
Vermessung
2 Landwirtschaft , Natur , Umwelt
3 IT , Computer
---
Formen der
Berufsausbildung
1 Schulisches
.
System
-
Ausbildung in Berufsfachschule mit Praktika
.
2 Duales System (DE) Betrieb Berufsschule
Fachtheorie
·
Zwei Partner fachpraktische Fertigkeiten u
Allgemeinbildung
-
·
.
und Kenntnisse Berufsschulpflicht
·
·
Ausbilder(in) ·
Lehrkräfte
>
-
Gesellen -
oder Facharbeiterbrief >
-
Abschlusszeugnis
praxisbezogen Betrieb beschäftigt abwechslungsreich
+
, im ,
Qualität Partnern
zu
wenig Ausbildungsplätze , unterschiedl .
, Abstimmungsschwierigkeiten zu .
.
3 Berufsgrundbildungsjahr (BGJ)
-Schulabschluss , aber noch nicht
volljährig
-
keine
reguläre Lehrstelle gefunden
Rechtliche Grundlagen
Handwerksordnung (HWO) regelt Voraussetzungen unter denen jemand ein Handwerk
· :
,
betreiben darf und Bedingungen , die
Vorliegen müssen , um
Auszubildene zu beschäftigen
·
Berufsbildungsgesetz (BBiG) :
Wichtigsten Bestimmungen für Berufsausbildung ,
Rechte und
Pflichten
·
Ausbildungsverordnung :
Sicherstellen einer einheitlichen Ausbildung
~
Verordnung über die
Ausbildung in der Geoinformationstechnologie
Prüfungsanforderung
-
genaue Bezeichnung
-
-
Ausbildungsdauer - mehr als 2 Jahre , max . 3
Ausbildungsberufsbild Kenntnisse Fertigkeiten
:
-
u .
wie
L
-Ausbildungsrahmenplan sachlich u .
Zeitlich
,BBiG-Inhalt
für Ausbilder Ausbildene , Azubi , Berufsschule Prüfungsausschuss zuständige Stelle
gilt
· :
, , ,
↳ V a duale . .
Ausbildung ,
nicht schulische Ausbildung Hochschule Gesundheitswesen
, ,
bemfliche Fertigkeiten , Kenntnisse u .
Fähigkeiten vermitteln
Betrieb Berufsschule
,
, Lernortkooperationen 14 im Ausland
,
Seite
>
-
Festlegungen
S .
Vorherige
Arbeitszeit max 50 Prozent
>
-
Kürzung d.
wenn Erreichen des
Ausbildungsziel erwartet wird
Ausbildene Auszubildene
Y (Erziehungsberechtigte)
Inhalt :
-
Art
Beginn und Dauer
-
Beginn der Ausbildung
unverzüglich spätestens
vor
>
-
schriftlich
,
niederlegen
-Ausbildungsstätte
Einschränkung nach Beendigung d .
Ausbildung Arbeitszeit
tägliche
-
>
-
Probezeit
-
-Zahlung u .
Vergütungshöhe
-
-
Urlaubsdauer
siehe unten
-Kündigungsvoraussetzung
L
mind 5 Unterrichtsstunden Hinweise
ab 9 Uhr ,
allg
-
BBS :
.
>
- .
· Vor und am
Tag
der Abschlussprüfung
schriftlich
(einfach)
·
,
Art , Dauer , Ziel ,
erworbene
Fähigkeiten der
Berufsausbildung
(qualifiziert :
Verhalten & Leistung)
mind. 620E ,
jährlich gesteigert S
Arbeitszeugnis muss positiv
>
-
spätestens am letzten Arbeitstag des Monats formuliert sein !
6 Wochen bei Krankheit o ä.
> auch bei Freistellung
.
-
,
zu 513 ,
14 :
Pflichten des Ausbildenen Rechte Azubi Pflichten des Auszubildenen = Rechte Ausbilder
Ausbildungspflicht-Vermittlung von Kenntnissen Lernpflicht
· ·
,
Fertigkeiten beruflicher Handlungsfähigkeiten Sorgfaltspflicht-sorgfältige Bearbeitung
·
u .
·
Kostenlose
Bereitstellung der
Ausbildungsmittel
·
Gehorsamspflicht
·
Freistellung zum Berufsschulbesuch ·
Berufsschulpflicht
führen
Zahlung der
Ausbildungsvergütung schriftlichen Ausbildungsnachweis
· ·
Fürsorgepflicht-Zahlung d
Sozialversicherungsbei--Schweigepflicht
·
.
träge , JArbsche einhalten ,
Unfallschutzbestimmungen- Pflicht zur
Einhaltung des Wettbewerbsverbots
·
nur Arbeit anordnen , d zum
.
Ausbildungsberuf gehört
Pflicht d
Zeugniserstellung
·
.
, >
-
1 bis 4 Monate ,
jederzeit fristlos kündigen
Ergebnisse durch
Prüfungsausschuss (Verlängern bei nichtbestehen um max
. 1 Jahr
>
- Ablauf der
Ausbildungsdauer ,
schriftlich
Während Probezeit nach Probezeit
- >
fristlos
·
fristlos bei Wichtigem *
·
·
onne Grund Grund - unter Zwochen
·
Azubi mit 4 Wochen Frist
·
mit Grund
*
Grund
wichtiger :
Diebstahl , Behug , Ausbleiben
von
Lohnzahlungen Beleidigung,, ...
Stelle
von
zuständiger
>
-
2x
Wiederholung gebührenfrei Zeugnis
, ,
und
Ergebnisse mitteilen
/AN , AG Lehrer)
>
-
mind . 3 Mitglieder ,
>
-
Ausbildungsdauer Zwischenprüfung teilgenommen
,
durch Stelle
zuständige
zur Ermittlung des
Ausbildungsstandes
Berufsschule :
Schulgesetz Lehrpläne ,
Zuständige Stellen
berufsständische Kammern in denen sich die Unternehmen
organisieren
·
,
überwachen fördern
Ausbildung
·
u .
Prüfen der Betriebe
·
Ausbildungseignung
~
Beraten/Ansprechpartner für Azubis
· Kontrolliert Ausbildungsvertrag
Verkürzen/Verlängern Ausbildungszeit genehmigen
·
der
errichtet Prüfungsausschüsse
·
>
-
Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (GmT & VmT)
, Arbeitsschutz im Betrieb
Gesundheit und Leben sollen werden
geschützt
·
unterteilt im technischen und Sozialen Arbeitsschutz
·
Sozialer Arbeitsschutz
-
AN vor Körperlicher und Seelischer
Überforderung und vorzeitigem Verschleiß schützen
·
Vorschriften für besondere AN-Gruppen (Jugendliche Schwangere Menschen mit
Behinderung)
·
, ,
Jugendarbeitsschutzgesetz
Geltungsbereich Beschäftigungsverbot
für Kinder (unter 15)
Ausbildung Beschäftigung
·
und von
·
(15 bis 17 Jahre) Akkordarbeit
Jugendlichen gefährliche Arbeiten
·
, ,
unter
Tage
Arbeitszeit
<
tägl ,
ohne Pausen
Gesundheits- &
·
40 Stunden pro Woche Gefahrenschutz
JArbSchG
8 Stunden
täglich
·
artatione untersuchungen
·
max
. 842
2 zusammen-
5-Tage-Wochen hängende
·
frei
Beurteilung d
Arbeitsbeding
·
.
·
Pausen :
30160 Minuten
durch den AG
ab 41 bzw 6 Stunden .
ungen
·
mindestens 15 Minuten &
Schutz
gegen Gefahren am
·
1 Stunde vor I nach Ende / Beginn
·
Tägliche Freizeit
:
12 Stunden Rechte/Pflichten Arbeitsplatz
Schichtarbeit 10 Stunden
Freistellung und Züchtigungsverbot
·
max
· ·
.
+ Pausen
Nachtruhe 6-20 Uhr (Ausnahmen bei
Entgeldzahlung
·
:
Verbot Salso/Feiertag BBS Prüfungen
·
von u .
Urlaub
30ii 2
· :
416
Arbeitszeitgesetz (ArbzG) Bundesurlaubsgesetz (BurlG)
·
8 Stunden täglich im Durchschnitt (max .
10) ·
jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf bezahlten Urlaub
&
- 48-Stunden-Woche möglich
·
jährlich 24
Werktage (20 Arbeitstage)
Verbot
Sonntag und Feiertag (Ausnahmen anteilig)
·
6 Monaten (vorher
:
·
voller Anspruch erst nach
·
Pausen : 30 (abs)/45 (ab 9) Minuten
zeitliche Urlaubswünsche berücksichtigen (12 zusammen
·
-
·
Ruhezeit :
mind 11 Stunden hängende Wt)
bei Erkrankung)/Ärztlich bescheinigt) Rückerstattung
.
·
:
Nachtarbeit (23-6) möglich :O Ö Stunden
·
max .
Bundeselterngeld/-Zeit (BEEG]
Mutterschutzgesetz (MuSchG) ·
einkommensabhängig (67 % -100 % vom Netto)
~ schützt Gesundheit der Frau und ihres Kindes
>
-
monatlich zw .
300 und 1800 E
·
für AN Studenten Azubis
Monate /14 Partnermonate)
, ,
>
12
-
·
6 Wochen vor ET und 8(12) Wochen nach
Elternzeit
36-monatige
·
·
Beschäftigungsverbot bei : Mehr- Nacht- und
auf bis 8 Lebensjahr übertragbar
,
>
24 3
-
. .
Akkordarbeit ,
Sonn- und Feiertagsarbeit , >
-
Mutterschutzzeit inklusiv
und Arbeiten
gesundheitsgefährdene
schwere
4 Monate
Kündigungsschutz Schwangerschaft : +
·
mind. 50 %
Einschränkung
~
Mutterschutzlohn/Mutterschaftsgeld
·
außerhalb Sf in Schutzfrist Schwerbehindertenschutz im Sozialgesetzbuch
5 Tage mehr
Jahresurlaub
·
Entgeltfortzahlungsgesetz ·
keine Mehrarbeitspflicht
im Krankheitsfall und an
Feiertagen
·
·
besonderer Kündigungsschutz
bis zu 6 Wochen
·
monatliche
Ausgleichsabgabe bei keiner
Beschäftigung
·
·
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU)
für besondere Zuschüsse
umwandlung
·
·
länger als 3 Tage Krank
Höhe vom zustehenden Arbeitsentgelt
·