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Klausurvorbereitung für den Kurs ,,IFRS'' im 5. Semester von Herrn Birk










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Grundsätzliches:
1. Was versteht man unter endorsement und enforcement?
Endorsement = Anerkennung der Vorschriften aus London durch EU --> Pflicht
für kapitalmarktorientierte MU
Enforcement = faktische Durchsetzung der IFRS --> Deutsche Prüfstelle für
Rechnungslegung prüft von WP's bereits geprüfte IFRS-Abschlüsse
stichprobenartig
2. Wie werden Imparitätsprinzip und Realisationsprinzip im IFRS
angewendet? Folie 42
Imparitätsprinzip = Ungleichbehandlung von Erträgen und Aufwendungen, gibt
es prinzipiell im IFRS nicht (lediglich Einzelregungen in versch. Standards
auffindbar)
Realisationsprinzip =
Ansatz von Assets --> führt zu Ertrag --> wie ist Anforderung? Muss so gut wie
sicher sein (nahezu 100%)
Verbindlichkeiten --> mehr dafür als dagegen (mehr als 50%)
3. Welche Unternehmen müssen IFRS beachten?
Kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen für den Konzernabschluss
Kapitalmarktorientiert = Ausgabe von Wertpapieren (z.B. Aktien) &
Inanspruchnahme des Kapitalmarktes
MU = §§290 bis 293 HGB bestimmt, IFRS hat keine Regelung dafür
Erläutern Sie die wesentlichen Prinzipien der Rechnungslegung nach IFRS
IFRS verfolgt im Gegensatz zum HGB nur das Ziel der entscheidungsnützlichen
Informationsbereitstellung für alle  für kapitalmarktbezogene
Entscheidungen, daher geht Kontrollfunktion unter
Die Rechnungslegung soll international harmonisiert werden.
Basisannahme für die RL:
Der Grundsatz der Periodenabgrenzung erfasst Geschäftsvorfälle dann, wenn
sie auftreten und nicht, wenn sie zahlungswirksam sind
Die Going-Concern Prämisse muss bestehen, also dass das Unternehmen
mindestens 12 Monate nach Bilanzstichtag fortgeführt wird
Weitere Anforderungen der Rechnungslegung nach IFRS sind:
1. Relevanz  eine Finanzinformation ist nur relevant, wenn sie die
Entscheidungen der Adressaten verändern könnte
2. Verständlichkeit  Informationen müssen für den Adressaten leicht
verständlich sein

, 3. Verlässlichkeit  Informationen sollen fehlerfrei & tatsachengetreu sein &
das Unternehmen nach seinen tatsächlichen Verhältnissen beschreiben
4. Vergleichbarkeit  Informationen bezüglich der Vermögens-, Finanz-, und
Ertragslage soll mit anderen Unternehmen verglichen werden können
Oberster Grundsatz = Fair Presentation  entscheidungsnützliche
Informationen über die Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage
5.Strukturieren Sie die Vorgehensweise bei der Folgebewertung von SAV,
Vorräten und immateriellen VG (siehe andere Aufgabe bei imm.). Geben Sie
dabei jeweils eine kurze Erläuterung unter Angabe der anzuwendenden
Vorschriften nach IFRS
SAV: Es besteht ein Wahlrecht gemäß IAS 16.29 ob ein Unternehmen das AK-
Modell nach IAS 16.30 oder das Neubewertungsmodell nach IAS 16.31 befolgt.
Das AK-Modell entspricht den fortgeführten AK/HK. Und das
Neubewertungsmodell bewertet mit dem beizulegenden Zeitwert (Fair-Value).
Genauer:
AK-Modell: Bewertung zu AHK abzügl. Planmäßiger Abschreibung und
Wertminderung. Für Konkreten Afabedarf müssen folgende Parameter
festgelegt werden: Afa-Methode (Methode, die den Nutzenverbrauch am
besten darstellt), AfA-Dauer (voraussichtliche unternehmensspezifische ND),
AfA-Volumen (AHK abzügl. geschätzter Restwerte) …alle Parameter sind
jährlich zu prüfen…Wertminderungen und Wertaufholungen nach IAS 36
beurteilen
Neubewertungsmodell: Neubewertung zum beizulegenden Zeitwert abzügl.
Planmäßiger Afa und Wertminderungen. Die Neubewertung ist grundsätzlich
alle 3 bis 5 Jahre durchzuführen. Dabei muss die gesamte Gruppe an
Vermögenswerten muss neubewertet werden. Bei der Erfassung der
Wertänderung wird die Aufwertung direkt im EK durchgeführt, außer eine
frühere Wertminderung wird rückgängig gemacht. Die Abwertungen direkt in
der GuV, es sei denn, eine frühere Wertaufholung wird rückgängig gemacht.
Die planmäßige AfA/Wertminderungen/Wertaufholungen wie bei AHK-Modell.
Vorräte:
Vorräte gehören zum UV und daher gibt es keine planmäßige AfA, sondern nur
die außerplanmäßige Afa. Für diesen gelten folgende Regelungen.
Orientiert sich am strengen NWP. Bewertung erfolgt mit dem niedrigeren
Betrag aus AK/HK und Nettoveräußerungswert (IAS 2.9).
5,49 €
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