Lernzettel vbl
Thema 1: Besitz und Eigentum
Definition Besitz : ist die tatsächliche Gewalt über eine Sache .
(§ 854 BGB)
=
Wer hat die Sache ? Der Besitzer darf diese Sache benutzen .
Definition
Eigentum : ist die rechtliche Gewalt über eine Sache. (§ 903 BGB)
=
Wem
gehört die Sache ? Eigentümer darf die Sache benutzen ,
verkaufen ,
verleihen und vernichten.
Eigentümer und Besitzer können identische oder verschiedene Personen
(juristische , natürliche) sein.
§ 985 BGB Eigentümer hat dem Besitzer
gegenüber einen
Herausgabeanspruch .
Thema 1.2: Formen der Eigentumsübertragung
Sachen
Eigentumsübertragung von
beweglichen :
-
Man kann durch
Einigung und
Übergabe Eigentümer einer Sache werden. (§ 929 s.1 BGB)
-Manchmal
genügt eine
Einigung ,
wenn die Person bereits Besitzerin einer Sache .
ist (§ 929 s.2 BGB)
Besitzer verkauft , obwohl der
wenn der eine Sache er nicht
Eigentümer ist und ihm die Sache
-
nur
Ausgeliehen wurde. Rechtlich war die Person nur die Besitzerin und nicht die
Eigentümerin. (§ 923 s.1)
Sachen
Eigentumsübertragung unbeweglichen
:
von
-Diese
geschehen durch
Auflassung ( =
Einigung vom Notar) und einem
Eintrag ins
Grundbuch Bei handet
.
unbeweglichen Sachen es sich um
bspw . Grundstücke oder
Häuser .
(§§ 873 s.1 , 925 BGB)
Verkäufer hat die Sache
gestohlen :
-
Die Sache kann nicht erworben werden , wenn die Sache
geklaut wurde. (§ 935 s.1 BGB)
Merke : kein
gutgläubiger Erwerb bei
gestohlenen ,
verlorenen oder sonst abhanden
Sachen
gekommenen möglich
, Thema 2: Nichtigkeit und Anfechtung
Nichtigkeit eines Rechtsgeschäfts: Bedeutet ,
das ein
Rechtsgeschäft gar nicht entstanden .
ist
Dieses
Rechtsgeschäft ist von
Anfang an
ungültig.
Gründe der Nichtigkeit:
-Geschäftsunfähigkeit
Bewusstlosigkeit
-
-Scheingeschäft
-verstoß gegen gesetzt .
Verbot
Sittenwidrigkeit
-
-Formmangel
-Scherzgeschäft
Rechtsgeschäfte wirksam/nichtig:
kauf
Fall 1 : Die 15
jährige Melanie sich von ihrem
Taschengeld einen neuen
Nagellack .
wirksam da sie über 7 ist
Jahre
>
-
,
110 BGB
Fall 2 : Ein Auszubildender kommt die letzten Wochen zu
Spät zur Arbeit oder fehlte Komplett .
Seinem
Chef per Telefon.
ging das zu weit und er
kündigte ihm
nichtig durch
Formmangel s BGB
>
125
-
,
Fall Schülerin meint anderen E
3 : Eine zu einem Schüler ,
er würde ihm 700 000
.
geben ,
wenn er für ihn die
Hausaufgaben machen würde. Er
verlangte am nächsten
Tag das Geld.
nichtig da es ein
Scherzgeschäft ist 118 BGB
>
-
,
Anfechtung eines Rechtsgeschäftes: Ein
Rechtsgeschäft ist dann anfechtbar ,
wenn es
nachträglich
nichtig gemacht werden kann .
Thema 1: Besitz und Eigentum
Definition Besitz : ist die tatsächliche Gewalt über eine Sache .
(§ 854 BGB)
=
Wer hat die Sache ? Der Besitzer darf diese Sache benutzen .
Definition
Eigentum : ist die rechtliche Gewalt über eine Sache. (§ 903 BGB)
=
Wem
gehört die Sache ? Eigentümer darf die Sache benutzen ,
verkaufen ,
verleihen und vernichten.
Eigentümer und Besitzer können identische oder verschiedene Personen
(juristische , natürliche) sein.
§ 985 BGB Eigentümer hat dem Besitzer
gegenüber einen
Herausgabeanspruch .
Thema 1.2: Formen der Eigentumsübertragung
Sachen
Eigentumsübertragung von
beweglichen :
-
Man kann durch
Einigung und
Übergabe Eigentümer einer Sache werden. (§ 929 s.1 BGB)
-Manchmal
genügt eine
Einigung ,
wenn die Person bereits Besitzerin einer Sache .
ist (§ 929 s.2 BGB)
Besitzer verkauft , obwohl der
wenn der eine Sache er nicht
Eigentümer ist und ihm die Sache
-
nur
Ausgeliehen wurde. Rechtlich war die Person nur die Besitzerin und nicht die
Eigentümerin. (§ 923 s.1)
Sachen
Eigentumsübertragung unbeweglichen
:
von
-Diese
geschehen durch
Auflassung ( =
Einigung vom Notar) und einem
Eintrag ins
Grundbuch Bei handet
.
unbeweglichen Sachen es sich um
bspw . Grundstücke oder
Häuser .
(§§ 873 s.1 , 925 BGB)
Verkäufer hat die Sache
gestohlen :
-
Die Sache kann nicht erworben werden , wenn die Sache
geklaut wurde. (§ 935 s.1 BGB)
Merke : kein
gutgläubiger Erwerb bei
gestohlenen ,
verlorenen oder sonst abhanden
Sachen
gekommenen möglich
, Thema 2: Nichtigkeit und Anfechtung
Nichtigkeit eines Rechtsgeschäfts: Bedeutet ,
das ein
Rechtsgeschäft gar nicht entstanden .
ist
Dieses
Rechtsgeschäft ist von
Anfang an
ungültig.
Gründe der Nichtigkeit:
-Geschäftsunfähigkeit
Bewusstlosigkeit
-
-Scheingeschäft
-verstoß gegen gesetzt .
Verbot
Sittenwidrigkeit
-
-Formmangel
-Scherzgeschäft
Rechtsgeschäfte wirksam/nichtig:
kauf
Fall 1 : Die 15
jährige Melanie sich von ihrem
Taschengeld einen neuen
Nagellack .
wirksam da sie über 7 ist
Jahre
>
-
,
110 BGB
Fall 2 : Ein Auszubildender kommt die letzten Wochen zu
Spät zur Arbeit oder fehlte Komplett .
Seinem
Chef per Telefon.
ging das zu weit und er
kündigte ihm
nichtig durch
Formmangel s BGB
>
125
-
,
Fall Schülerin meint anderen E
3 : Eine zu einem Schüler ,
er würde ihm 700 000
.
geben ,
wenn er für ihn die
Hausaufgaben machen würde. Er
verlangte am nächsten
Tag das Geld.
nichtig da es ein
Scherzgeschäft ist 118 BGB
>
-
,
Anfechtung eines Rechtsgeschäftes: Ein
Rechtsgeschäft ist dann anfechtbar ,
wenn es
nachträglich
nichtig gemacht werden kann .