Martina 24.03.2023
Investiturstreit | „Steige herab, steige herab!“
Die Kaiser des Heiligen Römischen Reichs hatten
im europäischen Mittelalter eine besonders
hohe Machtstellung, denn sie verstanden sich –
seit der Krönung Karls des Großen im Jahr 800 in
Rom – als Nachfahren der römischen Kaiser und
oberste Herren der Christenheit. Ihr
Herrschaftsgebiet umfasste im 11. Jahrhundert
über weite Teile Mitteleuropas – wie du auf der
Karte sehen kannst. Die Kaiser waren die
höchsten Repräsentanten der weltlichen Macht.
Die Kirche als geistliche Macht stand in
Konkurrenz zur weltlichen Macht der Kaiser,
Könige und des Adels. Sowohl der Papst als auch
der Kaiser erhoben für sich den Anspruch, den
Willen Gottes auf Erden zu vertreten – und
kämpften um ihr Ansehen und ihre Autorität.
Zudem versuchten beide Seiten, sich Einfluss
über ihren Grundbesitz zu verschaffen. Sie
stritten um materielle Güter und (da war das
Mittelalter nicht anders als heute) um Geld.
Im 11. Jahrhundert entwickelte sich vor diesem Hintergrund ein handfester Konflikt zwischen
Kaisertum und Papsttum: der sogenannte Investiturstreit. Das Wort Investitur (lateinisch: vestire –
bekleiden) bezeichnet die Einsetzung eines Bischofs oder anderer kirchlicher Würdenträger. Der
Papst erhob den Anspruch, die Investitur sei innere Angelegenheit der Kirche. Bereits im 10.
Jahrhundert aber hatten sich die Kaiser über diese Regel hinweggesetzt und eigenmächtig Bischöfe
ernannt, weil diese auch wichtige „weltliche“ Aufgaben als Landesherren ausübten. Der 1073 ins Amt
eingeführte Papst Gregor VII. war ein entschiedener Gegner dieser Praxis. Auslöser war die Investitur
des Mailänder Bischofs durch Heinrich IV. (er war zwischen 1053 und 1084 „römischer König“, also
„Kaiser-Anwärter“. und wurde 1084 zum Kaiser gekrönt).
Die weltlichen und geistlichen Herrscher waren auf eine konfliktfreie Zusammenarbeit angewiesen,
um problemlos miteinander regieren zu können, wobei die Herrschaft von den geistlichen, sowie
auch den weltlichen Herrschern mit dem Christentum gerechtfertigt wurde. Papst Gregor VII. sagte,
dass nur der römische Papst zurecht den Titel des universalen Papstes trägt und kann ganz allein
Bischöfe absetzen und wieder einsetzen und sogar den Kaiser absetzen könne. Weiters sagte er, dass
seine Entscheidung von niemandem aufgehoben werden könne. Gregor VII. exkommunizierte
Heinrich IV. wegen seines Briefs, indem er ihm befahl vom apostolischen Stuhl abzutreten. Da es zu
einem ständigen Machtkampf zwischen weltlichen und geistlichen Herrschern kam, erklärte der
Papst ihn daraufhin für abgesetzt, weiters wurde ihm ein Kirchenbann verhängt. 1122 endeten der
Papst und Kaiser durch das Wormser Konkordat ihren Streit.
Das Wormser Konkordat ist ein am 23. September 1122 in Worms öffentlich ausgetauschtes
zwischen dem römisch-deutschen Kaiser Heinrich V. und Papst Calixt II., mit dem der Investiturstreit
beigelegt wurde.
Investiturstreit | „Steige herab, steige herab!“
Die Kaiser des Heiligen Römischen Reichs hatten
im europäischen Mittelalter eine besonders
hohe Machtstellung, denn sie verstanden sich –
seit der Krönung Karls des Großen im Jahr 800 in
Rom – als Nachfahren der römischen Kaiser und
oberste Herren der Christenheit. Ihr
Herrschaftsgebiet umfasste im 11. Jahrhundert
über weite Teile Mitteleuropas – wie du auf der
Karte sehen kannst. Die Kaiser waren die
höchsten Repräsentanten der weltlichen Macht.
Die Kirche als geistliche Macht stand in
Konkurrenz zur weltlichen Macht der Kaiser,
Könige und des Adels. Sowohl der Papst als auch
der Kaiser erhoben für sich den Anspruch, den
Willen Gottes auf Erden zu vertreten – und
kämpften um ihr Ansehen und ihre Autorität.
Zudem versuchten beide Seiten, sich Einfluss
über ihren Grundbesitz zu verschaffen. Sie
stritten um materielle Güter und (da war das
Mittelalter nicht anders als heute) um Geld.
Im 11. Jahrhundert entwickelte sich vor diesem Hintergrund ein handfester Konflikt zwischen
Kaisertum und Papsttum: der sogenannte Investiturstreit. Das Wort Investitur (lateinisch: vestire –
bekleiden) bezeichnet die Einsetzung eines Bischofs oder anderer kirchlicher Würdenträger. Der
Papst erhob den Anspruch, die Investitur sei innere Angelegenheit der Kirche. Bereits im 10.
Jahrhundert aber hatten sich die Kaiser über diese Regel hinweggesetzt und eigenmächtig Bischöfe
ernannt, weil diese auch wichtige „weltliche“ Aufgaben als Landesherren ausübten. Der 1073 ins Amt
eingeführte Papst Gregor VII. war ein entschiedener Gegner dieser Praxis. Auslöser war die Investitur
des Mailänder Bischofs durch Heinrich IV. (er war zwischen 1053 und 1084 „römischer König“, also
„Kaiser-Anwärter“. und wurde 1084 zum Kaiser gekrönt).
Die weltlichen und geistlichen Herrscher waren auf eine konfliktfreie Zusammenarbeit angewiesen,
um problemlos miteinander regieren zu können, wobei die Herrschaft von den geistlichen, sowie
auch den weltlichen Herrschern mit dem Christentum gerechtfertigt wurde. Papst Gregor VII. sagte,
dass nur der römische Papst zurecht den Titel des universalen Papstes trägt und kann ganz allein
Bischöfe absetzen und wieder einsetzen und sogar den Kaiser absetzen könne. Weiters sagte er, dass
seine Entscheidung von niemandem aufgehoben werden könne. Gregor VII. exkommunizierte
Heinrich IV. wegen seines Briefs, indem er ihm befahl vom apostolischen Stuhl abzutreten. Da es zu
einem ständigen Machtkampf zwischen weltlichen und geistlichen Herrschern kam, erklärte der
Papst ihn daraufhin für abgesetzt, weiters wurde ihm ein Kirchenbann verhängt. 1122 endeten der
Papst und Kaiser durch das Wormser Konkordat ihren Streit.
Das Wormser Konkordat ist ein am 23. September 1122 in Worms öffentlich ausgetauschtes
zwischen dem römisch-deutschen Kaiser Heinrich V. und Papst Calixt II., mit dem der Investiturstreit
beigelegt wurde.