31.10.23, 13:33 OneNote
Inventur, Inventar und Bilanz
Donnerstag, 26. Oktober 2023 14:59
• Inventur muss laut HGB durchgeführt werden
Inventur: Bestandsaufnahme
Inventar: Bestand
Inventur
Nach §240 HGB und §140,141 AO ist der Kaufmann verpflichtet, vermögen und Schulden seines
Unternehmens festzustellen bei:
• Gründung / Übernahme des Unternehmens (§240 l HGB)
• Schluss jedes Geschäftsjahres ( 31.12) (S240 II HGB)
• Auflösung / Verkauf des Unternehmens
Inventur = alle Vermögensteile und alle Schulden des Uneternehmens
+ Überprüfung der Buchführung
Inventurarten:
• Körperliche Inventur: • Buchinventur:
Zählen, Messen, Wiegen von Nicht Körperliche Vermögensteile
Körperlichen Vermögensgegenständen Buchhalterische Aufzeichnungen und Belege
(Maschinen, Fahrzeuge, Werkstoffe)
Inventurverfahren:
• Stichtagsinventur: • Verlegte Inventur:
Mengenmäßige Bestandsaufnahme Körperliche Bestandsaufnahme
Werden am Ende des Geschäftsjahres erfasst 3Monate vor / 2 Monate nach Abschlussstichtag
( Frist 10 Tage vor oder nach Abschlussstichtag) Fortschreibung oder Rückrechnung zum Abschlussstichtag
( Mengen vom 31.12 aufschreiben )
• Permanente Inventur
Bei permanenter Aufzeichnung aller zu und Abgänge
Ganze Jahr
Menge wird durch Lagerbuchführung entnommen
1mal im Jahr durch körperliche Bestandsaufnahme
• Stichprobeninventour
Mathematisch/statistische Methoden um
Lagerbestand mit Stichproben zu ermitteln
Stichproben ergeben Durchschnittswert
Zeit und kosten sparend
Inventar
Verzeichnis mit Mengen und Werten aller Vermögensgegenstände und Schulden
Inventare sind 10 Jahre geordnet aufzubewahren §257l4l HGB §147l3l AO
Aufbau:
A. Vermögen
• Anlagevermögen
Alle Vermögensposten die dem Unternehmen langfristig Dienen
(Lizenzen, technische Anlagen, Maschinen, Grundstücke, Werkstatt…)
• Umlaufvermögen
Alle Vermögensposten die sich Kurzfristig in ihrer Höhe verändern
(Rohstoffe, Einbauteile, Bargeld, Betriebstoffe, Erzeugnisse)
• Summe des Vermögens
Gesamtsumme
B. Schulden
• Langfristige Verbindlichkeiten
Hypotheken/ Darlehnsschulden
• Kurzfristige Verbindlichkeiten
Mietschulden/ Verbindlichkeiten
C. Ermittlung des Eigenkapitals
Summe des Vermögens
• Summe der Schulden
= Eigenkapital
https://hawhamburgedu-my.sharepoint.com/personal/wmk794_haw-hamburg_de/_layouts/15/Doc.aspx?sourcedoc={59472ce7-ab71-4db6-80e0-… 1/3
Inventur, Inventar und Bilanz
Donnerstag, 26. Oktober 2023 14:59
• Inventur muss laut HGB durchgeführt werden
Inventur: Bestandsaufnahme
Inventar: Bestand
Inventur
Nach §240 HGB und §140,141 AO ist der Kaufmann verpflichtet, vermögen und Schulden seines
Unternehmens festzustellen bei:
• Gründung / Übernahme des Unternehmens (§240 l HGB)
• Schluss jedes Geschäftsjahres ( 31.12) (S240 II HGB)
• Auflösung / Verkauf des Unternehmens
Inventur = alle Vermögensteile und alle Schulden des Uneternehmens
+ Überprüfung der Buchführung
Inventurarten:
• Körperliche Inventur: • Buchinventur:
Zählen, Messen, Wiegen von Nicht Körperliche Vermögensteile
Körperlichen Vermögensgegenständen Buchhalterische Aufzeichnungen und Belege
(Maschinen, Fahrzeuge, Werkstoffe)
Inventurverfahren:
• Stichtagsinventur: • Verlegte Inventur:
Mengenmäßige Bestandsaufnahme Körperliche Bestandsaufnahme
Werden am Ende des Geschäftsjahres erfasst 3Monate vor / 2 Monate nach Abschlussstichtag
( Frist 10 Tage vor oder nach Abschlussstichtag) Fortschreibung oder Rückrechnung zum Abschlussstichtag
( Mengen vom 31.12 aufschreiben )
• Permanente Inventur
Bei permanenter Aufzeichnung aller zu und Abgänge
Ganze Jahr
Menge wird durch Lagerbuchführung entnommen
1mal im Jahr durch körperliche Bestandsaufnahme
• Stichprobeninventour
Mathematisch/statistische Methoden um
Lagerbestand mit Stichproben zu ermitteln
Stichproben ergeben Durchschnittswert
Zeit und kosten sparend
Inventar
Verzeichnis mit Mengen und Werten aller Vermögensgegenstände und Schulden
Inventare sind 10 Jahre geordnet aufzubewahren §257l4l HGB §147l3l AO
Aufbau:
A. Vermögen
• Anlagevermögen
Alle Vermögensposten die dem Unternehmen langfristig Dienen
(Lizenzen, technische Anlagen, Maschinen, Grundstücke, Werkstatt…)
• Umlaufvermögen
Alle Vermögensposten die sich Kurzfristig in ihrer Höhe verändern
(Rohstoffe, Einbauteile, Bargeld, Betriebstoffe, Erzeugnisse)
• Summe des Vermögens
Gesamtsumme
B. Schulden
• Langfristige Verbindlichkeiten
Hypotheken/ Darlehnsschulden
• Kurzfristige Verbindlichkeiten
Mietschulden/ Verbindlichkeiten
C. Ermittlung des Eigenkapitals
Summe des Vermögens
• Summe der Schulden
= Eigenkapital
https://hawhamburgedu-my.sharepoint.com/personal/wmk794_haw-hamburg_de/_layouts/15/Doc.aspx?sourcedoc={59472ce7-ab71-4db6-80e0-… 1/3