Nationale Rechnungslegung Teil 4
Prof.
Referent Dr. Thomas Wilk
· 05.05.20
1 von xx Seiten
, IV. Die Ermittlung der Anschaffungs- und
Herstellungskosten
Handelsrecht
§255 HGB
Prof. Dr. Wilk · 05.05.20
2 von 220 Seiten
,1. Handelsrechtliche Anschaffungskosten
Ø erworbene Vermggst/WG werden mit den Anschaffungskosten (=AK) bewertet
(§§ 253 Abs. 1 u. 2, 255 Abs. 1 HGB, § 6 Abs. 1 EStG)
Ø AK sind alle Aufwendungen, die vor, zu oder nach dem Erwerbszeitpunkt
gemacht werden, um einen Vermggst/WG zu beschaffen und es für den
vorgesehenen Zweck einsatzbereit zu machen
Ø hierzu rechnen insbesondere die Anschaffungsnebenkosten, d. h. alle
Aufwendungen, die über den Anschaffungspreis hinaus gemacht werden müssen,
um das angeschafften Vermggst/WG seinem Zweck zuzuführen
Ø Anschaffungsnebenkosten müssen sich jedoch als Einzelkosten konkret dem
angeschafften Vermggst/WG zuordnen lassen, es darf sich also nicht um
Gemeinkosten handeln (§ 255 Abs. 1 S. 1 HGB)
Ø Beispiele für Anschaffungsnebenkosten sind:
Maklergebühren, Gutachterhonorare, Notargebühren, Transportkosten,
Montagekosten, Zölle, Grunderwerbsteuer, Erschließungsbeiträge usw.
Ø nicht zu den AK gehören Finanzierungsaufwendungen
Wird der Kaufpreis gestundet und wird für die Stundung keine Zinszahlung
vereinbart, dann sind als AK nur der Barwert (mit Zinseszinsen abgezinster
Betrag) anzusetzen. Als Zinsfuß darf dabei 5,5 v.H. angesetzt werden
(analog R 11 Abs. 2 EStR, BFH v. 29.10.74 - BStBl 75 II 173)
Ø ebenfalls nicht zu den AK gehört die abziehbare Vorsteuer
(§ 9 b EStG, § 15 Abs. 1 UStG)
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, 2. Bestimmung der Anschaffungskosten
Definition der Anschaffungskosten im § 255 Abs. 1 HGB (siehe auch R 6.2 EStR):
Anschaffungspreis
(vertragliches Hauptentgelt, Bruttorechnungspreis, Listenpreis)
./. Anschaffungspreisminderung
(z.B. abzugsfähige Vorsteuer, Rabatte, Boni, Skonti, Preisminderungen,
Kürzung durch Zuschüsse)
+ Erwerbsnebenkosten
(z.B. nicht abzugsfähige Vorsteuer gem. § 9b EStG, Begutachtung-,
Verpackungs-, Transportkosten, Beurkundungsgebühren, Vermittlungs-
provisionen, Transportversicherungsprämien, Grunderwerbsteuer, Zölle)
+ Aufwendungen zur Versetzung in Betriebsbereitschaft
(z.B. Kosten für die Fundamentierung, Montage, Probeläufe)
= ursprüngliche Anschaffungskosten
+ nachträgliche Anschaffungspreiserhöhungen oder Erwerbsnebenkosten
+ nachträgliche Aufwendungen zur Versetzung in Betriebsbereitschaft
./. nachträgliche Anschaffungspreisminderungen
= nachträgliche Anschaffungskosten
= Anschaffungskosten
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, IV. Die Ermittlung der Anschaffungs- und
Herstellungskosten
Handelsrecht
§255 HGB
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,1. Handelsrechtliche Anschaffungskosten
Ø erworbene Vermggst/WG werden mit den Anschaffungskosten (=AK) bewertet
(§§ 253 Abs. 1 u. 2, 255 Abs. 1 HGB, § 6 Abs. 1 EStG)
Ø AK sind alle Aufwendungen, die vor, zu oder nach dem Erwerbszeitpunkt
gemacht werden, um einen Vermggst/WG zu beschaffen und es für den
vorgesehenen Zweck einsatzbereit zu machen
Ø hierzu rechnen insbesondere die Anschaffungsnebenkosten, d. h. alle
Aufwendungen, die über den Anschaffungspreis hinaus gemacht werden müssen,
um das angeschafften Vermggst/WG seinem Zweck zuzuführen
Ø Anschaffungsnebenkosten müssen sich jedoch als Einzelkosten konkret dem
angeschafften Vermggst/WG zuordnen lassen, es darf sich also nicht um
Gemeinkosten handeln (§ 255 Abs. 1 S. 1 HGB)
Ø Beispiele für Anschaffungsnebenkosten sind:
Maklergebühren, Gutachterhonorare, Notargebühren, Transportkosten,
Montagekosten, Zölle, Grunderwerbsteuer, Erschließungsbeiträge usw.
Ø nicht zu den AK gehören Finanzierungsaufwendungen
Wird der Kaufpreis gestundet und wird für die Stundung keine Zinszahlung
vereinbart, dann sind als AK nur der Barwert (mit Zinseszinsen abgezinster
Betrag) anzusetzen. Als Zinsfuß darf dabei 5,5 v.H. angesetzt werden
(analog R 11 Abs. 2 EStR, BFH v. 29.10.74 - BStBl 75 II 173)
Ø ebenfalls nicht zu den AK gehört die abziehbare Vorsteuer
(§ 9 b EStG, § 15 Abs. 1 UStG)
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, 2. Bestimmung der Anschaffungskosten
Definition der Anschaffungskosten im § 255 Abs. 1 HGB (siehe auch R 6.2 EStR):
Anschaffungspreis
(vertragliches Hauptentgelt, Bruttorechnungspreis, Listenpreis)
./. Anschaffungspreisminderung
(z.B. abzugsfähige Vorsteuer, Rabatte, Boni, Skonti, Preisminderungen,
Kürzung durch Zuschüsse)
+ Erwerbsnebenkosten
(z.B. nicht abzugsfähige Vorsteuer gem. § 9b EStG, Begutachtung-,
Verpackungs-, Transportkosten, Beurkundungsgebühren, Vermittlungs-
provisionen, Transportversicherungsprämien, Grunderwerbsteuer, Zölle)
+ Aufwendungen zur Versetzung in Betriebsbereitschaft
(z.B. Kosten für die Fundamentierung, Montage, Probeläufe)
= ursprüngliche Anschaffungskosten
+ nachträgliche Anschaffungspreiserhöhungen oder Erwerbsnebenkosten
+ nachträgliche Aufwendungen zur Versetzung in Betriebsbereitschaft
./. nachträgliche Anschaffungspreisminderungen
= nachträgliche Anschaffungskosten
= Anschaffungskosten
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