Lernzettel: Expertenstandard Dekubitusprophylaxe in der Pflege
(2017)
Zielsetzung
Jeder dekubitusgefährdeten Patient/Bewohner erhält eine Prophylaxe, die die
Entstehung eines Dekubitus verhindert.
Begründung
• Dekubitus = gravierendes Gesundheitsproblem.
• Auftreten kann durch systematische Einschätzung, Information und Maßnahmen
verhindert werden.
• Prophylaxe basiert auf Risikoeinschätzung, Bewegung, Druckentlastung und
Evaluation.
Strukturkriterien
Nr. Inhalte
Pflegefachkraft hat aktuelles Wissen über Dekubitus Entstehung und
S1
Risikoeinschätzung.
S2a Pflegefachkraft hat Planungs- und Steuerungskompetenz für Prophylaxe.
S2b Einrichtung hat Verfahrensregelung zur Dekubitusprophylaxe.
Pflegefachkraft kann informieren, schulen und beraten (Patient/Bewohner und
S3a
Angehörige).
S3b Einrichtung stellt Info- und Schulungsmaterial bereit.
S4 Pflegefachkraft kennt druckentlastende Maßnahmen und Transfertechniken.
S5a Pflegefachkraft beurteilt Hilfsmittel auf Eignung und setzt sie gezielt ein.
S5b Einrichtung stellt angemessene Hilfsmittel bereit.
S6a Pflegefachkraft beurteilt Wirksamkeit prophylaktischer Maßnahmen.
S6b Einrichtung hat Ressourcen zur Erfassung und Bewertung der Prophylaxe.
(2017)
Zielsetzung
Jeder dekubitusgefährdeten Patient/Bewohner erhält eine Prophylaxe, die die
Entstehung eines Dekubitus verhindert.
Begründung
• Dekubitus = gravierendes Gesundheitsproblem.
• Auftreten kann durch systematische Einschätzung, Information und Maßnahmen
verhindert werden.
• Prophylaxe basiert auf Risikoeinschätzung, Bewegung, Druckentlastung und
Evaluation.
Strukturkriterien
Nr. Inhalte
Pflegefachkraft hat aktuelles Wissen über Dekubitus Entstehung und
S1
Risikoeinschätzung.
S2a Pflegefachkraft hat Planungs- und Steuerungskompetenz für Prophylaxe.
S2b Einrichtung hat Verfahrensregelung zur Dekubitusprophylaxe.
Pflegefachkraft kann informieren, schulen und beraten (Patient/Bewohner und
S3a
Angehörige).
S3b Einrichtung stellt Info- und Schulungsmaterial bereit.
S4 Pflegefachkraft kennt druckentlastende Maßnahmen und Transfertechniken.
S5a Pflegefachkraft beurteilt Hilfsmittel auf Eignung und setzt sie gezielt ein.
S5b Einrichtung stellt angemessene Hilfsmittel bereit.
S6a Pflegefachkraft beurteilt Wirksamkeit prophylaktischer Maßnahmen.
S6b Einrichtung hat Ressourcen zur Erfassung und Bewertung der Prophylaxe.