Öffentliches Recht
Staat auf der einen - Bürger auf der anderen Seite
Zb. Erteilung einer Baugenehmigung, Erlass eines Steuerbescheids
Zuständigkeit für Rechtsstreitigkeiten: Verwaltungsgericht (§40 I VwGO)
→ Europarecht, Staatsrecht, Grundrechte, Verwaltungsrecht, Steuerrecht
Europarecht: nationale Rechtsordnung
EU-Sekundärrecht: allgemeine verbindliche Regelung, gilt in allen Mitgliedstaaten,
vergleichbar mit einem nationalen Gesetz
→ Nationale Gesetze dürfen nicht gegen höherrangiges EU-Recht verstoßen
Strafrecht
Fragestellung: hat der Bürger sich strafbar gemacht?
Straftaten in der Wirtschaftspraxis:
• Untreue (§266 StGB)
• Betrug (§263 StGB)
• Bestechung im wirtschaftlichen Verkehr (§299 StGB)
Zivilrecht
• Rechtsbeziehung zwischen gleichberechtigten Bürgern untereinander
• Kein Über-/Unterordnungsverhältnis
Wirtschaftsprivatrecht wichtige Bereiche:
• Bürgerliches Recht (im BGB, aufgeteilt in fünf Bücher)
• Handels & Gesellschaftsrecht: Sonderprivatrecht des Kaufmanns
• Arbeitsrecht
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,BGB
1. Allgemeiner Teil (BGBAT): allg. Regeln (zb. Willenserklärungen, Rechtsgeschäfte,
Vertretung, Fristen)
2. Schuldrecht: Schuldverhältnisse zwischen Personen
3. Sachenrecht: Rechtsbeziehungen von Personen zu beweglichen & unbeweglichen
Sachen (zb. Eigentum)
4. Familienrecht
5. Erbrecht
Was machen Juristen?
Rechtsanwendung:
→ Anwendung gesetzlicher Bestimmungen auf Lebensvorgang
Rechtssubjekte:
→ Träger von Rechten und P ichten
1. Natürliche Personen: jeder geborene Mensch
2. Juristische Personen: Personen und/oder Sachen zu einer rechtsfähigen Organisation z.B.
Kapitalgesellschaften wie GmbH, Aktiengesellschaft/AG & KGaA, Genossenschaften
(eG), rechtsfähige Vereine
3. Personengesellschaften: weder natürliche noch juristische Person wie GbR, OHG, KG
Rechtsfähigkeit:
Fähigkeiten, Träger von Rechten und P ichten zu sein
Rechtsfähigkeit endet mit dem Tod -> Übergang des Vermögens und der Schulden (§§1922,
1967 BGB)
Kaufmann: De nition S. 666 §1 Abs. 1:
Kaufmann ist der, der ein Handelsgewerbe betreibt
Handelsgewerbe: jedes Gewerbe außer ein Kleingewerbe
Gewerbe: eine äußerliche erkennbare Tätigkeit, die nach außen gerichtet ist (muss
selbstständig sein)
Unternehmensregister:
Recherche rmenrelevanter Daten
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fi fi fl fl
,1. Gründliche Erfassung des Sachverhalts
• Text aufmerksam lesen,
• wichtige Dinge unterstreichen
• Aufgabenstellung beachten
2. Fallfrage suchen → Suche nach der Anspruchsgrundlage
Vier W:
• Wer will (Anspruchssteller)
• was
• von wem (Anspruchsgegner)
• woraus (Anspruchsgrundlage = Rechtsnorm)
3. Obersatz bilden:
• erst im Konjunktiv (als Unsicherheit) schreiben
4. Gliederung (Lösungsskizze) erstellen:
• Gliederungspunkte aufschreiben
• "Welche Punkte müssen geprüft werden?"
5. Prüfungsreihenfolge:
• Spezialnormen vor Allgeimeinnormen
• vertragliche vor gesetzlichen Ansprüchen
6. Niederschrift des Gutachtens im Gutachtenstil
• kurze Sätze mit klarer Sprache
• Regel-Ausnahme-Prinzip: grundsätzlich = regelmäßig → impliziert, dass es Ausnahmen gibt
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, I. Obersatz bilden
Anspruchsgrundlage → Wer will was von wem woraus?
Bsp.: V könnte gegen K einen Anspruch auf Zahlung von 500 EUR gem. §443 II BGB haben.
II. Prüfung der einzelnen Vorraussetzungen des Anspruchs
Voraussetzung „Unterobersatz"
→ Tatbestandsmerkmal der Norm (des §)
Dies setzt einen wirksamen Kaufvertrag i.S.d. § 433 BGB zwischen den Parteien voraus.
Fraglich ist, ob ein wirksamer Kaufvertrag i.S.d. § 433 BGB zwischen den Parteien vorliegt.
De nition
Tatbestandsmerkmal muss de niert werden:
Ein Kaufvertrag kommt durch ein Angebot und Annahme zustande
Subsumtion
Prüfung anhand des Sachverhalts, ob dieser unter die De nition fällt und die
Voraussetzungen des Tatbestands erfüllt
→ ggf. Auslegung, wenn das Gesetz nicht eindeutig erfüllt ist
V hat dem K den PC mit E-Mail vom 15.03 zu einem Preis von 500 EUR angeboten. K hat dieses
Angebot im Telefonat vom 16.03 angenommen
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Staat auf der einen - Bürger auf der anderen Seite
Zb. Erteilung einer Baugenehmigung, Erlass eines Steuerbescheids
Zuständigkeit für Rechtsstreitigkeiten: Verwaltungsgericht (§40 I VwGO)
→ Europarecht, Staatsrecht, Grundrechte, Verwaltungsrecht, Steuerrecht
Europarecht: nationale Rechtsordnung
EU-Sekundärrecht: allgemeine verbindliche Regelung, gilt in allen Mitgliedstaaten,
vergleichbar mit einem nationalen Gesetz
→ Nationale Gesetze dürfen nicht gegen höherrangiges EU-Recht verstoßen
Strafrecht
Fragestellung: hat der Bürger sich strafbar gemacht?
Straftaten in der Wirtschaftspraxis:
• Untreue (§266 StGB)
• Betrug (§263 StGB)
• Bestechung im wirtschaftlichen Verkehr (§299 StGB)
Zivilrecht
• Rechtsbeziehung zwischen gleichberechtigten Bürgern untereinander
• Kein Über-/Unterordnungsverhältnis
Wirtschaftsprivatrecht wichtige Bereiche:
• Bürgerliches Recht (im BGB, aufgeteilt in fünf Bücher)
• Handels & Gesellschaftsrecht: Sonderprivatrecht des Kaufmanns
• Arbeitsrecht
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,BGB
1. Allgemeiner Teil (BGBAT): allg. Regeln (zb. Willenserklärungen, Rechtsgeschäfte,
Vertretung, Fristen)
2. Schuldrecht: Schuldverhältnisse zwischen Personen
3. Sachenrecht: Rechtsbeziehungen von Personen zu beweglichen & unbeweglichen
Sachen (zb. Eigentum)
4. Familienrecht
5. Erbrecht
Was machen Juristen?
Rechtsanwendung:
→ Anwendung gesetzlicher Bestimmungen auf Lebensvorgang
Rechtssubjekte:
→ Träger von Rechten und P ichten
1. Natürliche Personen: jeder geborene Mensch
2. Juristische Personen: Personen und/oder Sachen zu einer rechtsfähigen Organisation z.B.
Kapitalgesellschaften wie GmbH, Aktiengesellschaft/AG & KGaA, Genossenschaften
(eG), rechtsfähige Vereine
3. Personengesellschaften: weder natürliche noch juristische Person wie GbR, OHG, KG
Rechtsfähigkeit:
Fähigkeiten, Träger von Rechten und P ichten zu sein
Rechtsfähigkeit endet mit dem Tod -> Übergang des Vermögens und der Schulden (§§1922,
1967 BGB)
Kaufmann: De nition S. 666 §1 Abs. 1:
Kaufmann ist der, der ein Handelsgewerbe betreibt
Handelsgewerbe: jedes Gewerbe außer ein Kleingewerbe
Gewerbe: eine äußerliche erkennbare Tätigkeit, die nach außen gerichtet ist (muss
selbstständig sein)
Unternehmensregister:
Recherche rmenrelevanter Daten
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,1. Gründliche Erfassung des Sachverhalts
• Text aufmerksam lesen,
• wichtige Dinge unterstreichen
• Aufgabenstellung beachten
2. Fallfrage suchen → Suche nach der Anspruchsgrundlage
Vier W:
• Wer will (Anspruchssteller)
• was
• von wem (Anspruchsgegner)
• woraus (Anspruchsgrundlage = Rechtsnorm)
3. Obersatz bilden:
• erst im Konjunktiv (als Unsicherheit) schreiben
4. Gliederung (Lösungsskizze) erstellen:
• Gliederungspunkte aufschreiben
• "Welche Punkte müssen geprüft werden?"
5. Prüfungsreihenfolge:
• Spezialnormen vor Allgeimeinnormen
• vertragliche vor gesetzlichen Ansprüchen
6. Niederschrift des Gutachtens im Gutachtenstil
• kurze Sätze mit klarer Sprache
• Regel-Ausnahme-Prinzip: grundsätzlich = regelmäßig → impliziert, dass es Ausnahmen gibt
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, I. Obersatz bilden
Anspruchsgrundlage → Wer will was von wem woraus?
Bsp.: V könnte gegen K einen Anspruch auf Zahlung von 500 EUR gem. §443 II BGB haben.
II. Prüfung der einzelnen Vorraussetzungen des Anspruchs
Voraussetzung „Unterobersatz"
→ Tatbestandsmerkmal der Norm (des §)
Dies setzt einen wirksamen Kaufvertrag i.S.d. § 433 BGB zwischen den Parteien voraus.
Fraglich ist, ob ein wirksamer Kaufvertrag i.S.d. § 433 BGB zwischen den Parteien vorliegt.
De nition
Tatbestandsmerkmal muss de niert werden:
Ein Kaufvertrag kommt durch ein Angebot und Annahme zustande
Subsumtion
Prüfung anhand des Sachverhalts, ob dieser unter die De nition fällt und die
Voraussetzungen des Tatbestands erfüllt
→ ggf. Auslegung, wenn das Gesetz nicht eindeutig erfüllt ist
V hat dem K den PC mit E-Mail vom 15.03 zu einem Preis von 500 EUR angeboten. K hat dieses
Angebot im Telefonat vom 16.03 angenommen
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