, Rechnungswesen zentrale aufgaben
• Dokumentation (Belege, die Vermögenswerte
verändern) → 10 Jahre aufbewahren
Externes rechnungswesen • Information
• Ausrichtung nach außen (Staat,…) • Kontrolle (Überwachung der Wirtschaftlichkeit/
• Bestandteile: Buchführung, Jahresabschluss → Bilanz, GUV, Liquidität)
Anhang, Lagebericht (Rechnungen auf gesetzlicher Basis) • Disposition
• Bezugsobjekt: Unternehmen gesetzliche vorschriften
• Vergangenheitsorientiert, periodisch • Handelsrecht: Jeder Kaufmann, der Handelsgewerbe
• Erstellung: gesetzliche Buchführungspflicht betreibt, ist verpflichtet, Bücher zu führen
• Zweck: Ermittlung des zu versteuernden Gewinns • Steuerrecht: Wer Bücher/ Aufzeichnungen führt muss
Besteuerung erfüllen
internes rechnungswesen - Buchführungspflicht für Land- und Forstwirte und
• Ausrichtung nach innen (Vorstand,…) gewerbliche Unternehmen, die nicht im Handelsregister
• Bestandteile: Kosten- und Leistungsrechnung, Erfolgsrechnungen stehen, wenn: Umsatz höher als 600.000 oder
→ Planungsrechnungen, betriebliche Statistik (Rechnungen auf selbstbewirtschaftete Landflächen mit Wirtschaftswert
freiwilliger Basis) höher als 25.000 oder Gewinn höher als 60.000 Euro
• Vergangenheits- und Zukunftsorientiert • HGB = Handelsgesetzbuch
• freiwillige Erstellung • AO = Abgabenordnung
• Zweck: Zahlenmaterial für Liquiditäts- und Finanzplanung, • GoB = Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung
Preisgestaltung
Buchführung
vier hauptgrundsätze ordnungsgemäßer
grundsätze ordnungsgemäßer buchführung Klar und übersichtlich
• materielle und rechtliche Richtigkeit
• sachgerechte Organisation
• formale Richtigkeit
• keine Verrechnung von Vermögen und S
- Belegprinzip: keine Buchung ohne Beleg
• Übersichtlicher Jahresabschluss
- Termin der Buchung + buchungstechnisch korrekte Verarbeitung
• GoB: im dritten Teil des HGB
Erfassung aller Geschäftsvorfälle
- nicht gesetzlich geregelt, aber es gilt immer
• Fortlaufende, sachgerechte, vollständige
• Dokumentation (Belege, die Vermögenswerte
verändern) → 10 Jahre aufbewahren
Externes rechnungswesen • Information
• Ausrichtung nach außen (Staat,…) • Kontrolle (Überwachung der Wirtschaftlichkeit/
• Bestandteile: Buchführung, Jahresabschluss → Bilanz, GUV, Liquidität)
Anhang, Lagebericht (Rechnungen auf gesetzlicher Basis) • Disposition
• Bezugsobjekt: Unternehmen gesetzliche vorschriften
• Vergangenheitsorientiert, periodisch • Handelsrecht: Jeder Kaufmann, der Handelsgewerbe
• Erstellung: gesetzliche Buchführungspflicht betreibt, ist verpflichtet, Bücher zu führen
• Zweck: Ermittlung des zu versteuernden Gewinns • Steuerrecht: Wer Bücher/ Aufzeichnungen führt muss
Besteuerung erfüllen
internes rechnungswesen - Buchführungspflicht für Land- und Forstwirte und
• Ausrichtung nach innen (Vorstand,…) gewerbliche Unternehmen, die nicht im Handelsregister
• Bestandteile: Kosten- und Leistungsrechnung, Erfolgsrechnungen stehen, wenn: Umsatz höher als 600.000 oder
→ Planungsrechnungen, betriebliche Statistik (Rechnungen auf selbstbewirtschaftete Landflächen mit Wirtschaftswert
freiwilliger Basis) höher als 25.000 oder Gewinn höher als 60.000 Euro
• Vergangenheits- und Zukunftsorientiert • HGB = Handelsgesetzbuch
• freiwillige Erstellung • AO = Abgabenordnung
• Zweck: Zahlenmaterial für Liquiditäts- und Finanzplanung, • GoB = Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung
Preisgestaltung
Buchführung
vier hauptgrundsätze ordnungsgemäßer
grundsätze ordnungsgemäßer buchführung Klar und übersichtlich
• materielle und rechtliche Richtigkeit
• sachgerechte Organisation
• formale Richtigkeit
• keine Verrechnung von Vermögen und S
- Belegprinzip: keine Buchung ohne Beleg
• Übersichtlicher Jahresabschluss
- Termin der Buchung + buchungstechnisch korrekte Verarbeitung
• GoB: im dritten Teil des HGB
Erfassung aller Geschäftsvorfälle
- nicht gesetzlich geregelt, aber es gilt immer
• Fortlaufende, sachgerechte, vollständige