Willenserklärung
03.02.25 17:02
2aa) Erklärungsirrtum : er weiß nicht, was er damit sagt (Versprechen, Verschreibens) (§
119 Abs.1 Alt.2 BGB)
Abnahmepflicht gilt trotzdem nach §433 Abs. 2 (KV ist zustande gekommen, muss
abnehmen, aber kann anfechten)
2ab) Falschübermittelung (Erklärungsbote als Überbringer) : §120 BGB
—> unbewusst : Erklärender zuzurechnen —> Anfechtungsrecht (§120 BGB mit
Schadenersatzpflicht §122 BGB)
—> bewusste gefälscht : entweder §120 BGB oder ob die falsche Erklärung dem
Erklärenden von vornherein nicht zu zurechnen? —> Bote in der Spähre des
Erklärenden—> aber geht Vertrauenskreis zuweit ? —> analog zu §177,179 BGB = Bote als
Vertretungsmacht und muss selber haften
2ac) Inhaltsirrtum §1129 Abs.1 Alt.1 BGB
—> weiß was er damit sagt , aber nicht was es bedeutet (z.B. Halven Hahn in Köln =
Käsebrot) ; NICHT wenn man sich mit Absicht nicht erkundigt, sondern nur wenn man
denkt, man weiß die Bedeutung eigentlich
—> wenn die andere Seite das nicht durchschaut, was er wirklich meint = Erklärender
muss im Nachhinein anfechten
—> wenn die andere Seite das durchschaut = Auslegung
Typische Fallgruppen :
1. Irrtum über die Identität des Geschäftspartners = error in persona
2. Irrtum über die Identität des Geschäftsgegenstandes = error in objecto
3. Eigenschaftswörter, wenn man sagt mit dir will ich Vertrag, aber denkt, die Person
ist wer anders —> Anfechtung im Nachhinein
4. Irrtum über Art des Rechtsgeschäftes = error in negotio —> Kündigungsfrist
unverzüglich = ohne schuldhaftes Zögern = ab dem Zeitpunkt an dem ich den Fehler
gemerkt habe
5. Unbeachtlicher Motivirrtum bei bloßen gesetzlichen Nebenfolgen, aber ohne das,
wäre der Vertrag auch so geschlossen wären (z.B. Kauft Wohnungen , will selber
einziehen, aber hat Mietverträge nach §566 übernommen—> trd zustande
gekommener Vertrag über die Wohnungen)
2ad) Kalkulationsirrtum
—> verdeckter : nach Treu und Glaube §242 BGB anfechtbar
—> offener : Der Empfänger hat „Pech“—> Vertrag kommt so zustande, wie ohne Irrtum,
der Fehler wird einfach ignoriert und es wird so getan als würde das richtige im Vertrag
stehen
—> h.M : Kalkulationsirrtum führt nicht zu einem Inhaltsirrtum, sondern Motivirrtum in
03.02.25 17:02
2aa) Erklärungsirrtum : er weiß nicht, was er damit sagt (Versprechen, Verschreibens) (§
119 Abs.1 Alt.2 BGB)
Abnahmepflicht gilt trotzdem nach §433 Abs. 2 (KV ist zustande gekommen, muss
abnehmen, aber kann anfechten)
2ab) Falschübermittelung (Erklärungsbote als Überbringer) : §120 BGB
—> unbewusst : Erklärender zuzurechnen —> Anfechtungsrecht (§120 BGB mit
Schadenersatzpflicht §122 BGB)
—> bewusste gefälscht : entweder §120 BGB oder ob die falsche Erklärung dem
Erklärenden von vornherein nicht zu zurechnen? —> Bote in der Spähre des
Erklärenden—> aber geht Vertrauenskreis zuweit ? —> analog zu §177,179 BGB = Bote als
Vertretungsmacht und muss selber haften
2ac) Inhaltsirrtum §1129 Abs.1 Alt.1 BGB
—> weiß was er damit sagt , aber nicht was es bedeutet (z.B. Halven Hahn in Köln =
Käsebrot) ; NICHT wenn man sich mit Absicht nicht erkundigt, sondern nur wenn man
denkt, man weiß die Bedeutung eigentlich
—> wenn die andere Seite das nicht durchschaut, was er wirklich meint = Erklärender
muss im Nachhinein anfechten
—> wenn die andere Seite das durchschaut = Auslegung
Typische Fallgruppen :
1. Irrtum über die Identität des Geschäftspartners = error in persona
2. Irrtum über die Identität des Geschäftsgegenstandes = error in objecto
3. Eigenschaftswörter, wenn man sagt mit dir will ich Vertrag, aber denkt, die Person
ist wer anders —> Anfechtung im Nachhinein
4. Irrtum über Art des Rechtsgeschäftes = error in negotio —> Kündigungsfrist
unverzüglich = ohne schuldhaftes Zögern = ab dem Zeitpunkt an dem ich den Fehler
gemerkt habe
5. Unbeachtlicher Motivirrtum bei bloßen gesetzlichen Nebenfolgen, aber ohne das,
wäre der Vertrag auch so geschlossen wären (z.B. Kauft Wohnungen , will selber
einziehen, aber hat Mietverträge nach §566 übernommen—> trd zustande
gekommener Vertrag über die Wohnungen)
2ad) Kalkulationsirrtum
—> verdeckter : nach Treu und Glaube §242 BGB anfechtbar
—> offener : Der Empfänger hat „Pech“—> Vertrag kommt so zustande, wie ohne Irrtum,
der Fehler wird einfach ignoriert und es wird so getan als würde das richtige im Vertrag
stehen
—> h.M : Kalkulationsirrtum führt nicht zu einem Inhaltsirrtum, sondern Motivirrtum in