Insichgeschäfte des Vertreters
02.02.25 13:49
—> Repräsentationsprinzip : Stellvertreter soll Interessen des Vertretenen vertreten
—> Risiko der Interessenkollision, wenn Vertreter auf beiden Seiten tätig ist
—> §181 BGB
Zwei denkbare Fälle :
1) Selbstkontrahieren :
—> Vertreter schließt in Vertretung des Geschäftsherrn
ein Geschäft mit sich selber ab
2) Mehrvertretung :
—> Vertreter schließt in Vertretung des Geschäftsherrn
Geschäft mit sich selbst als Vertreter eines Dritten ab
Rechtsfolge:
- Insichgeschäfte in Vertrag-form befinden sich in einer schwebenden Unwirksamkeit,
können von den Vertretenden genehmigt werden §§177 f. BGB
- Grundsätzlich nicht wirksam §181 BGB
Ausnahmen :
1) Insichgeschäfte zur Erfüllung einer Verbindlichkeit §181 BGB a. E.
2) Wirksamkeit von Insichgeschäften, die für den Vertretenen lediglich rechtlich vorteilhaft
sind —> kein Risiko eines Interessenkonflikts —> aufgrund theologischer Reduktion des §
181 BGB wirksam
02.02.25 13:49
—> Repräsentationsprinzip : Stellvertreter soll Interessen des Vertretenen vertreten
—> Risiko der Interessenkollision, wenn Vertreter auf beiden Seiten tätig ist
—> §181 BGB
Zwei denkbare Fälle :
1) Selbstkontrahieren :
—> Vertreter schließt in Vertretung des Geschäftsherrn
ein Geschäft mit sich selber ab
2) Mehrvertretung :
—> Vertreter schließt in Vertretung des Geschäftsherrn
Geschäft mit sich selbst als Vertreter eines Dritten ab
Rechtsfolge:
- Insichgeschäfte in Vertrag-form befinden sich in einer schwebenden Unwirksamkeit,
können von den Vertretenden genehmigt werden §§177 f. BGB
- Grundsätzlich nicht wirksam §181 BGB
Ausnahmen :
1) Insichgeschäfte zur Erfüllung einer Verbindlichkeit §181 BGB a. E.
2) Wirksamkeit von Insichgeschäften, die für den Vertretenen lediglich rechtlich vorteilhaft
sind —> kein Risiko eines Interessenkonflikts —> aufgrund theologischer Reduktion des §
181 BGB wirksam