Einordnung POR:
Vw-Recht:
allg. VwR bes. VwR
Basis des Vw-Handelns Gefahrenabwehrrecht: POR
Organisatorisches:
jede Stunde 1 Pause
Literatur: GG (ohne Kommentar) und Gesetze der Berliner Verwaltung ab Ausgabe
69
Empfehlung: VAK Skripte/Lehrbriefe, auch Probeklausuren online?
Klausur:
schriftlich in Vermerkform (Prüfung eines Sachverhalts),
Nummerierung/Überschriften frei wählbar
wenn Juli nicht Präsenz = mündl. Prüfung, Anfang Juni: Entscheidung!, 2 Stunden
Unterstreichungen mit Bleistift und am Anfang Gesetz Post-Ist erlaubt
Empfehlung: Stichwortverzeichnis im Kirchner: Helfen zu 20 %
Keine Negativabgrenzung: Das ist nicht betroffen/trifft nicht zu… -> weglassen!!!
Vermerk:
_______________________________________________________________________________________
Behörde Datum
Bearbeiter Telefonnr.
Aktenzeichen
Vermerk
Einleitungssatz:
Prüfbausteine
Unterschrift
___________________________________________________________________________________________
________
,Formpunkte
Gutachtenstil, ordentliche Schrift, Fehler durchstreichen mit 1 Lineal, Tipp-Ex erlaubt,
Einschübe auf Rückseite oder am Ende der Klausur
Zwei Unterschiedliche Funktionen der Normen:
Antwortnormen Hilfsnormen
Prüfen, ob vermutete
Was liegt vor?
Sache vorliegt
Gutachtenstil (Subsumtion = Sachverhaltsabgleich mit jur. Definition)
1. Fragestellung 2. Subsumtion 3. Ergebnis
Nun ist zu klären, ob Da das Kind schon auf dem Eis Somit ist
die Gefahr
die Gefahr konkret ist. steht und das Eis auch schon ka- konkret.
putt knackt und droht zu bre-
Folglich ist… chen, ist der Schadenseintritt - Folglich…
Festzustellen ist …. wahrscheinlich. - Im Ergebnis ist
Zu prüfen ist…
festzustellen…
, Anwendung ASOG (Gefahrenabwehrrecht)
ASOG -> Gefahr -> Schaden (Rückfallebene)
Entweder es liegt eine Gefahrsituation (präventiv) oder schon ein Schaden vor:
1. Gefahr für ein Individualrechtsgut (Leib und Leben oder Sachschaden) und keine
Spezialnorm ist einschlägig, ich muss als Behörde handeln
2. In Aussicht gestellte (zukünftige) Ordnungswidrigkeit verhalten wird (Geplantes
bekannt)
-> Rechtsbruch steht bevor
3. Wiederkehrende Ordnungswidrigkeiten (immer wieder die gleiche Straftat)
4. Andauernde Ordnungswidrigkeiten (rund um die Uhr besteht Rechtsbruch)
z. B. Hitlerposter wird nicht abgehangen, Ordnungsgeld wurde aber gezahlt -> in
Deutschland braucht man eine Ermächtigungsgrundlage um das Poster gewaltsam
abzuhängen
Rückfallebene: viele Maßnahmen möglich, aber Maßnahme muss auch wirksam sein.
-> die eigentliche Norm reicht nicht mehr aus
GG VwVfG Spezialnorm AZG
GGOI
VvB VwVG ASOG ZustKatOrd
(VwZG)
FörmVfVO
VwGO
Verfügung: externes Schreiben, Vermerk: internes Schreiben
Warum Grundrechtsangriff am Anfang:
Bsp 1: Bananenschale wegschmeißen zum Schutz von anderen Personen
Schlicht hoheitliche Handlung -> Realakt
Bsp 2: Bananenschale auf Boden geworfen. Bitten, es zu lassen. Dürfen Sie mir das
sagen?
Grundrechtseingriff: Art. 2 -> allgemeine Handlungsfreiheit
Vw-Recht:
allg. VwR bes. VwR
Basis des Vw-Handelns Gefahrenabwehrrecht: POR
Organisatorisches:
jede Stunde 1 Pause
Literatur: GG (ohne Kommentar) und Gesetze der Berliner Verwaltung ab Ausgabe
69
Empfehlung: VAK Skripte/Lehrbriefe, auch Probeklausuren online?
Klausur:
schriftlich in Vermerkform (Prüfung eines Sachverhalts),
Nummerierung/Überschriften frei wählbar
wenn Juli nicht Präsenz = mündl. Prüfung, Anfang Juni: Entscheidung!, 2 Stunden
Unterstreichungen mit Bleistift und am Anfang Gesetz Post-Ist erlaubt
Empfehlung: Stichwortverzeichnis im Kirchner: Helfen zu 20 %
Keine Negativabgrenzung: Das ist nicht betroffen/trifft nicht zu… -> weglassen!!!
Vermerk:
_______________________________________________________________________________________
Behörde Datum
Bearbeiter Telefonnr.
Aktenzeichen
Vermerk
Einleitungssatz:
Prüfbausteine
Unterschrift
___________________________________________________________________________________________
________
,Formpunkte
Gutachtenstil, ordentliche Schrift, Fehler durchstreichen mit 1 Lineal, Tipp-Ex erlaubt,
Einschübe auf Rückseite oder am Ende der Klausur
Zwei Unterschiedliche Funktionen der Normen:
Antwortnormen Hilfsnormen
Prüfen, ob vermutete
Was liegt vor?
Sache vorliegt
Gutachtenstil (Subsumtion = Sachverhaltsabgleich mit jur. Definition)
1. Fragestellung 2. Subsumtion 3. Ergebnis
Nun ist zu klären, ob Da das Kind schon auf dem Eis Somit ist
die Gefahr
die Gefahr konkret ist. steht und das Eis auch schon ka- konkret.
putt knackt und droht zu bre-
Folglich ist… chen, ist der Schadenseintritt - Folglich…
Festzustellen ist …. wahrscheinlich. - Im Ergebnis ist
Zu prüfen ist…
festzustellen…
, Anwendung ASOG (Gefahrenabwehrrecht)
ASOG -> Gefahr -> Schaden (Rückfallebene)
Entweder es liegt eine Gefahrsituation (präventiv) oder schon ein Schaden vor:
1. Gefahr für ein Individualrechtsgut (Leib und Leben oder Sachschaden) und keine
Spezialnorm ist einschlägig, ich muss als Behörde handeln
2. In Aussicht gestellte (zukünftige) Ordnungswidrigkeit verhalten wird (Geplantes
bekannt)
-> Rechtsbruch steht bevor
3. Wiederkehrende Ordnungswidrigkeiten (immer wieder die gleiche Straftat)
4. Andauernde Ordnungswidrigkeiten (rund um die Uhr besteht Rechtsbruch)
z. B. Hitlerposter wird nicht abgehangen, Ordnungsgeld wurde aber gezahlt -> in
Deutschland braucht man eine Ermächtigungsgrundlage um das Poster gewaltsam
abzuhängen
Rückfallebene: viele Maßnahmen möglich, aber Maßnahme muss auch wirksam sein.
-> die eigentliche Norm reicht nicht mehr aus
GG VwVfG Spezialnorm AZG
GGOI
VvB VwVG ASOG ZustKatOrd
(VwZG)
FörmVfVO
VwGO
Verfügung: externes Schreiben, Vermerk: internes Schreiben
Warum Grundrechtsangriff am Anfang:
Bsp 1: Bananenschale wegschmeißen zum Schutz von anderen Personen
Schlicht hoheitliche Handlung -> Realakt
Bsp 2: Bananenschale auf Boden geworfen. Bitten, es zu lassen. Dürfen Sie mir das
sagen?
Grundrechtseingriff: Art. 2 -> allgemeine Handlungsfreiheit