Gewinn- und Verlustrechnung
3.4 Einführung
➢ Entscheidungen über Bilanzierung und Bewertung wirken sich auch auf die
➢ Erfolgsrechnung ausGliederungsvorschriften sorgen für Nachvollziehbarkeit der Entstehung
des Periodenerfolges
3.4.2 Gestaltungskriterien und Gliederungsschema
➢ allgemeine Grundsätze (siehe 3.1.7)
➢ Kapitalgesellschaften: GuV wahlweise nach dem Gesamtkostenverfahren (GKV) oder
Umsatzkostenverfahren (UKV)
➢ Grund: internationale Vergleichbarkeit der JA, da insb. in angelsächsischen Ländern
das UKV gebräuchlich ist
➢ Gliederung in Staffelform (nicht in der Kontoform!!!!): Verschachtelung der Konten in einer
gesetzlich vorgeschriebenen Reihenfolge
➢ Mindestgliederungsschema im GKV gem. § 275 Abs. 2 HGB => S. 76 KE 3
➢ Betriebsergebnis: Umsatzerlöse, Bestandsveränderungen an fertigen und unfertigen
Erzeugnissen, aktivierte Eigenleistungen, Material-/Personal-/Abschreibungsaufwand
➢ Finanzergebnis: Erträge und Aufwendungen aus Beteiligungen, Wertpapiere, Ausleihungen
und sonstige Zinsen
➢ Betriebs <=> Finanzergebnis : gesonderter Ausweis zweier Erfolgsquellen
➢ Zusammen ergeben sie das "Ergebnis gewöhnlicher Geschäftstätigkeit"
➢ Kleine/mittelgroße Kapitalgesellschaften: verkürzte GuV
➢ GKV: Zusammenfassung der Posten 1.-5. zum "Rohergebnis"
➢ UKV: Zusammenfassung der Posten 1.- 3. und 6. zum " Rohergebnis"
➢ weitere Posten sind ebenfalls in gesetzlicher Reihenfolge zu gliedern gem § 276 HGB
➢ kleine: GuV muss nicht offengelegt werden, im offenzulegenden Anhang müssen
dementsprechend auch keine Angaben über die GuV gemacht werden § 326 HGB
3.4.3 Gesamtkosten- und Umsatzkostenverfahren
➢ beide Verfahren führen zum identischen Jahresüberschuss => kein Einfluss auf die Höhe des
Periodenerfolgs durch das Wahlrecht möglich
➢ Unterschiede nur im Bereich des Betriebsergebnisses (GKV: 1-8, UKV: 1-7): verschiedene
Behandlung der Bestandsveränderungen von Erzeugnissen, selbst hergestellten (aktivierten)
Eigenleistungen
➢ Verweis: S. 78 Abb. 3.32
➢ Gesamtkostenverfahren: produktorientiert
➢ Ausweis der Umsatzerlöse + bestimmte Ertragserhöhungen (Bestandveränderungen +
aktivierte Eigenleistungen sind erfolgswirksam)
➢ voller Aufwandsausweis: unabhängig von Verkauf der hergestellten Produkte, getrennt nach
Faktorart (Materialaufwand) und nicht nach Funktionsbereich (Herstellung)
➢ Umsatzkostenverfahren: absatzorientiert
➢ Umsatzerlösen werden genau diejenigen HK/AK gegenübergestellt, die durch die
abgesetzten Leistungen selbst verursacht wurden (unmittelbare Beziehung)
➢ Erträge = Umsatzerlöse
➢ Eigenleistungen + Bestandserhöhungen (Erzeugnisse) werden von
Herstellungsaufwendungen abgezogen, umgekehrt: Bestandsminderung werden in die Hk
mit einbezogen
➢ problematisch bei VG, die zu Teilherstellungskosten bewertet wurden
➢ aus Vorjahren stammende Produkte: werden mit den damaligen Aufwendungen in den
diesjährigen Herstellungsaufwand mit einbezogen
, ➢ Aufwendungen werden nach Enstehungsort (Herstellungs-, Vertriebs-, allg.
Verwaltungssaufwendungen) nicht nach Faktorart unterteilt
➢ Dadurch müssen die Primäraufwendungen (Materialaufwand,Personalaufwand usw.)
nach den Funktionsbereichen aufgeteilt werden => danach werden sie als
"Sekundäraufwendungen" bezeichnet
➢ GKV findet in der Praxis überwiegend Anwendung, da es unkomplizierter ist und die
benötigten Aufwandsarten direkt aus der Finanzbuchhaltung abgelesen werden können
3.4.4 Gliederungserweiterungen
➢ HGB enthält über die allgemeinen Vorschriften hinausgehend Normen, die in bestimmten
Fällen eine Erweiterung der Gliederung durch neue Posten oder "Davon-Vermerke" nach
sich ziehen
➢ gem. § 277 Abs. 3 HGB sin außerplanmäßige Abschreibungen
1. auf den beizulegenden Zeitwert beim allgemeinen Anlagevermögen § 253 Abs. 3 S. 3
HGB und
2. auf den beizulegenden Zeitwert bei Finanzanlagen des AV § 253 Abs. 3 S.4 HGB
gesondert auszweisen (z.B. Durch "Davon-Vermerk") oder im Anhang anzugeben.
➢ Für 1. kommen Posten 7a und 16, für 2. Posten 12 und 16 in Betracht. (GKV)
➢ weiterhin besteht die Möglichkeit der Verwendung des Jahresergebnisses in der GuV
➢ §275 Abs. 4 HGB erlaubt den Ausweis von Einstellungen und Entnahmen bei den
Kapital-/Gewinnrücklagen im Anschluss an den Posten Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
➢ GmbH – keine weiteren Angaben
➢ Aktiengesellschaften: im GuV mit fortgeführter Numerierung oder im Anhang nach
folgendem Schema vorzugehen(§ 158 Abs.1 AktG)
➢ Verweis S. 85 Abbildung
3.4.5 Erläuterung einzelner Gliederungsposten des GKV
➢ Umsatzerlöse: Normalfall der Hauptertragsposten der Erfolgsrechnung
➢ gem. § 277 Abs. 1 HGB: werden die Nettoumsätze ausgewiesen
➢ Nettoumsätze = Erlöse nach Abzug der Umsatzsteuer & der Erlösschmälerungen1
➢ Legaldefinition des § 277 Abs. 1 HGB wird für die Umsatzerlöse auf
die gewöhnliche Geschäftstätigkeit
die Vermietung/Verpachtung der typischen Erzeugnisse, Waren & Dienstleistungen
➢ abgestellt2
➢ gewöhnliche Geschäftstätigkeit: Produktions-, Absatz-, und Dienstleistungen, die der
Betrieb üblicherweise (regelmäßig) anbietet3 & welche zur Betriebsleistung gezählt werden
➢ Industrieunternehmen: Verkaufserlöse (u.a. Handelswaren, Zwischen-, Abfallprodukte)
➢ Dienstleistungsbetriebe/Handelsgesellschaften: Umsatz aller zur Angebotspalette gehörigen
Waren/Erzeugnisse/Leistungen
3.4.5.3 Bestandsveränderungen der fertigen und unfertigen Erzeugnisse
➢ mengen- und wertmäßige Endbestände: Erfassung in den Vorratsposten der Bilanz
➢ Bestandserhöhungen: werden den in voller Höhe erfassten Aufwendungen als Leistung
gegenübergestellt (ertragserhöhende Wirkung)
➢ Bestandsminderung: zusätzliche "Aufwendungen"
➢ Während Vorratsposten nach unfertigen und fertigen Erzeugnissen getrennt werden => keine
Trennung in der GuV
1 Erlösschmälerungen = alle Preisnachlässe (Skonti,Boni, Rabatte, Umsatzvergütungen) & Abnehmern
zurückgewährte Entgelte (Gutschriften für Reklamationen, Mängelrügen, Fracht- Und Verpackungskosten,
Rücklieferungen)
2 Abgrenzung zu den Posten "sonstige betriebliche Erträge" und " außerordentliche Erträge"
3 Problematisch bei Aufnahme/Wegfall von Produkten im Verlauf der Zeit
3.4 Einführung
➢ Entscheidungen über Bilanzierung und Bewertung wirken sich auch auf die
➢ Erfolgsrechnung ausGliederungsvorschriften sorgen für Nachvollziehbarkeit der Entstehung
des Periodenerfolges
3.4.2 Gestaltungskriterien und Gliederungsschema
➢ allgemeine Grundsätze (siehe 3.1.7)
➢ Kapitalgesellschaften: GuV wahlweise nach dem Gesamtkostenverfahren (GKV) oder
Umsatzkostenverfahren (UKV)
➢ Grund: internationale Vergleichbarkeit der JA, da insb. in angelsächsischen Ländern
das UKV gebräuchlich ist
➢ Gliederung in Staffelform (nicht in der Kontoform!!!!): Verschachtelung der Konten in einer
gesetzlich vorgeschriebenen Reihenfolge
➢ Mindestgliederungsschema im GKV gem. § 275 Abs. 2 HGB => S. 76 KE 3
➢ Betriebsergebnis: Umsatzerlöse, Bestandsveränderungen an fertigen und unfertigen
Erzeugnissen, aktivierte Eigenleistungen, Material-/Personal-/Abschreibungsaufwand
➢ Finanzergebnis: Erträge und Aufwendungen aus Beteiligungen, Wertpapiere, Ausleihungen
und sonstige Zinsen
➢ Betriebs <=> Finanzergebnis : gesonderter Ausweis zweier Erfolgsquellen
➢ Zusammen ergeben sie das "Ergebnis gewöhnlicher Geschäftstätigkeit"
➢ Kleine/mittelgroße Kapitalgesellschaften: verkürzte GuV
➢ GKV: Zusammenfassung der Posten 1.-5. zum "Rohergebnis"
➢ UKV: Zusammenfassung der Posten 1.- 3. und 6. zum " Rohergebnis"
➢ weitere Posten sind ebenfalls in gesetzlicher Reihenfolge zu gliedern gem § 276 HGB
➢ kleine: GuV muss nicht offengelegt werden, im offenzulegenden Anhang müssen
dementsprechend auch keine Angaben über die GuV gemacht werden § 326 HGB
3.4.3 Gesamtkosten- und Umsatzkostenverfahren
➢ beide Verfahren führen zum identischen Jahresüberschuss => kein Einfluss auf die Höhe des
Periodenerfolgs durch das Wahlrecht möglich
➢ Unterschiede nur im Bereich des Betriebsergebnisses (GKV: 1-8, UKV: 1-7): verschiedene
Behandlung der Bestandsveränderungen von Erzeugnissen, selbst hergestellten (aktivierten)
Eigenleistungen
➢ Verweis: S. 78 Abb. 3.32
➢ Gesamtkostenverfahren: produktorientiert
➢ Ausweis der Umsatzerlöse + bestimmte Ertragserhöhungen (Bestandveränderungen +
aktivierte Eigenleistungen sind erfolgswirksam)
➢ voller Aufwandsausweis: unabhängig von Verkauf der hergestellten Produkte, getrennt nach
Faktorart (Materialaufwand) und nicht nach Funktionsbereich (Herstellung)
➢ Umsatzkostenverfahren: absatzorientiert
➢ Umsatzerlösen werden genau diejenigen HK/AK gegenübergestellt, die durch die
abgesetzten Leistungen selbst verursacht wurden (unmittelbare Beziehung)
➢ Erträge = Umsatzerlöse
➢ Eigenleistungen + Bestandserhöhungen (Erzeugnisse) werden von
Herstellungsaufwendungen abgezogen, umgekehrt: Bestandsminderung werden in die Hk
mit einbezogen
➢ problematisch bei VG, die zu Teilherstellungskosten bewertet wurden
➢ aus Vorjahren stammende Produkte: werden mit den damaligen Aufwendungen in den
diesjährigen Herstellungsaufwand mit einbezogen
, ➢ Aufwendungen werden nach Enstehungsort (Herstellungs-, Vertriebs-, allg.
Verwaltungssaufwendungen) nicht nach Faktorart unterteilt
➢ Dadurch müssen die Primäraufwendungen (Materialaufwand,Personalaufwand usw.)
nach den Funktionsbereichen aufgeteilt werden => danach werden sie als
"Sekundäraufwendungen" bezeichnet
➢ GKV findet in der Praxis überwiegend Anwendung, da es unkomplizierter ist und die
benötigten Aufwandsarten direkt aus der Finanzbuchhaltung abgelesen werden können
3.4.4 Gliederungserweiterungen
➢ HGB enthält über die allgemeinen Vorschriften hinausgehend Normen, die in bestimmten
Fällen eine Erweiterung der Gliederung durch neue Posten oder "Davon-Vermerke" nach
sich ziehen
➢ gem. § 277 Abs. 3 HGB sin außerplanmäßige Abschreibungen
1. auf den beizulegenden Zeitwert beim allgemeinen Anlagevermögen § 253 Abs. 3 S. 3
HGB und
2. auf den beizulegenden Zeitwert bei Finanzanlagen des AV § 253 Abs. 3 S.4 HGB
gesondert auszweisen (z.B. Durch "Davon-Vermerk") oder im Anhang anzugeben.
➢ Für 1. kommen Posten 7a und 16, für 2. Posten 12 und 16 in Betracht. (GKV)
➢ weiterhin besteht die Möglichkeit der Verwendung des Jahresergebnisses in der GuV
➢ §275 Abs. 4 HGB erlaubt den Ausweis von Einstellungen und Entnahmen bei den
Kapital-/Gewinnrücklagen im Anschluss an den Posten Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
➢ GmbH – keine weiteren Angaben
➢ Aktiengesellschaften: im GuV mit fortgeführter Numerierung oder im Anhang nach
folgendem Schema vorzugehen(§ 158 Abs.1 AktG)
➢ Verweis S. 85 Abbildung
3.4.5 Erläuterung einzelner Gliederungsposten des GKV
➢ Umsatzerlöse: Normalfall der Hauptertragsposten der Erfolgsrechnung
➢ gem. § 277 Abs. 1 HGB: werden die Nettoumsätze ausgewiesen
➢ Nettoumsätze = Erlöse nach Abzug der Umsatzsteuer & der Erlösschmälerungen1
➢ Legaldefinition des § 277 Abs. 1 HGB wird für die Umsatzerlöse auf
die gewöhnliche Geschäftstätigkeit
die Vermietung/Verpachtung der typischen Erzeugnisse, Waren & Dienstleistungen
➢ abgestellt2
➢ gewöhnliche Geschäftstätigkeit: Produktions-, Absatz-, und Dienstleistungen, die der
Betrieb üblicherweise (regelmäßig) anbietet3 & welche zur Betriebsleistung gezählt werden
➢ Industrieunternehmen: Verkaufserlöse (u.a. Handelswaren, Zwischen-, Abfallprodukte)
➢ Dienstleistungsbetriebe/Handelsgesellschaften: Umsatz aller zur Angebotspalette gehörigen
Waren/Erzeugnisse/Leistungen
3.4.5.3 Bestandsveränderungen der fertigen und unfertigen Erzeugnisse
➢ mengen- und wertmäßige Endbestände: Erfassung in den Vorratsposten der Bilanz
➢ Bestandserhöhungen: werden den in voller Höhe erfassten Aufwendungen als Leistung
gegenübergestellt (ertragserhöhende Wirkung)
➢ Bestandsminderung: zusätzliche "Aufwendungen"
➢ Während Vorratsposten nach unfertigen und fertigen Erzeugnissen getrennt werden => keine
Trennung in der GuV
1 Erlösschmälerungen = alle Preisnachlässe (Skonti,Boni, Rabatte, Umsatzvergütungen) & Abnehmern
zurückgewährte Entgelte (Gutschriften für Reklamationen, Mängelrügen, Fracht- Und Verpackungskosten,
Rücklieferungen)
2 Abgrenzung zu den Posten "sonstige betriebliche Erträge" und " außerordentliche Erträge"
3 Problematisch bei Aufnahme/Wegfall von Produkten im Verlauf der Zeit