Staat – Staatsaufbau – Grundrechte – Grundrechtsprüfung
Für Verwaltungsfachangestellte, Verwaltungswirte und Teilnehmende im
Verwaltungslehrgang I
1. Worum geht es im Staatsrecht?
Das Staatsrecht gehört zum öffentlichen Recht. Es regelt die Grundlagen des Staates,
seinen Aufbau und das Verhältnis zwischen Staat und Bürgerinnen und Bürgern.
Besonders wichtig sind dabei:
• die Definition des Staates,
• der Aufbau der Bundesrepublik Deutschland,
• die Staatsstrukturprinzipien,
• die Grundrechte,
• die Prüfung einer möglichen Grundrechtsverletzung.
Für Klausuren und mündliche Prüfungen ist das Thema sehr wichtig, weil viele Fälle aus
Verwaltungsrecht, Ordnungsrecht, Kommunalrecht oder Sozialrecht nur verstanden
werden können, wenn klar ist, wie der Staat aufgebaut ist und welche Grenzen
staatliches Handeln hat.
Merksatz:
Staatsrecht ist das Fundament des öffentlichen Rechts.
2. Der Staat – Definition
Ein Staat liegt vor, wenn drei Elemente vorhanden sind:
Element Bedeutung
Staatsgebiet Der räumliche Bereich, in dem der Staat seine Hoheitsgewalt ausübt.
Die Personen, die durch die Staatsangehörigkeit dauerhaft mit dem Staat
Staatsvolk
verbunden sind.
Staatsgewalt Die rechtlich geordnete Herrschaftsmacht des Staates.
Diese Lehre nennt man Drei-Elemente-Lehre.
Merksatz:
Gebiet + Volk + Gewalt = Staat
,3. Staatsgebiet
Das Staatsgebiet ist der räumliche Bereich, in dem ein Staat seine Hoheitsgewalt
ausübt.
Dazu gehören insbesondere:
• das Landgebiet,
• die Binnengewässer,
• der Luftraum,
• bei Küstenstaaten auch das Küstenmeer.
Beispiel:
Deutschland kann innerhalb seines Staatsgebiets Gesetze anwenden, Behörden
handeln lassen und staatliche Maßnahmen durchsetzen.
4. Staatsvolk
Das Staatsvolk besteht aus den Personen, die die Staatsangehörigkeit des Staates
besitzen.
Wichtig ist die Abgrenzung:
Begriff Bedeutung
Staatsvolk Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit
Bevölkerung Alle Menschen, die sich tatsächlich in Deutschland aufhalten
Beispiel:
Eine niederländische Staatsangehörige lebt in Deutschland. Sie gehört zur Bevölkerung
Deutschlands, aber nicht zum deutschen Staatsvolk.
Typischer Prüfungsfehler:
Staatsvolk und Bevölkerung werden häufig verwechselt.
5. Staatsgewalt
Staatsgewalt bedeutet, dass der Staat verbindliche Entscheidungen treffen und diese
notfalls auch durchsetzen kann.
Zur Staatsgewalt gehören zum Beispiel:
• Gesetze erlassen,
, • Verwaltungsakte erlassen,
• Bußgelder festsetzen,
• Polizeimaßnahmen treffen,
• gerichtliche Entscheidungen vollstrecken.
Wichtig:
Staatsgewalt bedeutet nicht Willkür. Der Staat ist an Verfassung und Gesetze gebunden.
6. Der Staatsaufbau der Bundesrepublik Deutschland
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein:
• demokratischer Staat,
• sozialer Staat,
• Bundesstaat,
• Rechtsstaat,
• republikanischer Staat.
Diese Grundentscheidungen nennt man Staatsstrukturprinzipien.
7. Die Staatsstrukturprinzipien
Prinzip Bedeutung Merksatz
Alle Staatsgewalt geht vom Volk Das Volk ist Ausgangspunkt
Demokratieprinzip
aus. staatlicher Macht.
Der Staat ist an Recht und Gesetz Kein Staatshandeln ohne
Rechtsstaatsprinzip
gebunden. rechtliche Grundlage.
Der Staat soll soziale Sicherheit Der Staat trägt soziale
Sozialstaatsprinzip
und Gerechtigkeit fördern. Verantwortung.
Deutschland besteht aus Bund Nicht alles entscheidet der
Bundesstaatsprinzip
und Ländern. Bund.
Öffentliche Ämter sind nicht
Republikprinzip Deutschland ist keine Monarchie.
erblich.
8. Gewaltenteilung