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Resumen

Zusammenfassung Aufbau Strafurteil (NRW)

Puntuación
4,0
(2)
Vendido
4
Páginas
5
Subido en
09-05-2019
Escrito en
2018/2019

Es handelt sich um ein stichwortartiges Muster eines Strafurteils. Es ist eine Übersicht und keine ausformulierte Lösung. Allerdings wird sichtbar, an welcher Stelle was zu erläutern ist. Zudem ist das Vorgehen innerhalb der Strafzumessung übersichtlich gestaltet. Die Übersicht eignet sich zum Wiederholen oder auch um einen ersten Überblick zu erhalten, wie ein Strafurteil aufgebaut ist.

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9 de mayo de 2019
Número de páginas
5
Escrito en
2018/2019
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Resumen

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Strafurteil

Az.

Landgericht Köln

Im Namen des Volkes

Urteil



In der Strafsache gegen

1. Martin Dobe geboren am 19.08.1988 in Köln, wohnhaft: Zentstrasse 4, 50674 Köln, deutscher
Staatsangehöriger, ledig,

2. …



in dieser Sache vorläufig festgenommen am…und in U-Haft gewesen aufgrund des Haftbefehls des
Amtsgerichts Köln vom ….- Az. …. - in der JVA…..; vom Vollzug der U-Haft verschont aufgrund des
Beschlusses vom…des LG Köln vom … - entlassen am…



wegen: Körperverletzung u.a.

hat die 3. große Strafkammer des LG Köln aufgrund der Hauptverhandlung vom 10.11.15 an der
teilgenommen haben:



Vorsitzender Richter am LG … als Vorsitzender,

Richter am LG….,

Richter ….als beisitzende Richter,

Max Muster, Rolf Franz als Schöffen,

Staatsanwältin … als Beamte der StA,

…. als Nebenkläger/ als Adhäsionskläger, wohnhaft in ….(Adresse),

RA …als Verteidiger des Angeklagten,

RA….als Nebenklägervertreter,

Justizbeschäftigte ….als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle



für Recht erkannt:

Der Angeklagte wird wegen …(- unter Einbeziehung der Geld-/Freiheitsstrafe aus dem
Strafbefehl/Urteil des AG …vom…-) zu… einer (Gesamt-)Freiheitsstrafe/Geldstrafe von …Tagessätzen
zu je 10€ verurteilt. Im Übrigen wird er freigesprochen.

Geldbeträge sind zugunsten des Angeklagten zu runden
1

,Die Kosten des Verfahrens trägt der Angeklagte./ Soweit der Angeklagte verurteilt wird, trägt er die
Kosten des Verfahrens. Soweit er freigesprochen wird, fallen die Kosten des Verfahrens und die
notwendigen Auslagen der Staatskasse zur Last.

Angewendete Vorschriften: BT aufsteigend, AT aufsteigend
Für den Angeklagten Dobe: …
Für den Angeklagten….: …




Gründe

I. (Persönliche Verhältnisse)
- Alle Infos aus SV betreffend den Angeklagten aufführen
- (Nicht-)Bestehen von Vorstrafen erwähnen
II. (SV-Feststellungen)
- Augenzeugenperspektive
- Einheitliche Bezeichnung: „ der Geschädigte“, Tote können als „Getötete, Verstorbene,
Opfer“ bezeichnet werden
- Anklage weitestgehend abschreiben- Änderungen nur, wenn Tatsachenfeststellungen
abweichen
- Chronologisch aufbauen
- Kurze und knappe Schilderung, warum der Angeklagte was getan hat: „um“
- Alle Tatsachen, die für Bejahung der Strafbarkeit notwendig sind – auch subj. TB-VSS!
III. (Beweiswürdigung)

Diese Feststellungen beruhen auf der Einlassung des Angeklagten D, soweit dieser gefolgt werden
konnte, den Bekundungen der Zeugen Res und Koll sowie auf den GA der SV Schuster, Dr. Fuchs,
und Prof. Dr. Roobe.

- Einleitungssatz benennen, woraus Sachverhalt resultiert
- Nur wirklich erhebliche relevante Tatsachen Beweiswürdigung unterziehen
- = Begründung des SV
- Entscheidung über Hilfsbeweisantrag
- Beweisverwertungsprobleme!!!
- Zu beginnen ist immer mit dem wichtigsten Beweismittel
- Aufbau Beweiswürdigung:
1. Einlassung des Angeklagten zum Tatvorwurf
2. Schilderung der Zeugenaussagen und der anderen Beweismittel
a. Stärkster Zeuge
b. Untermauernde Zeugen
c. Entkräftigende Zeugen
d. Objektive Beweismittel
3. Auswertung der Zeugenaussagen:
 ergiebig
 glaubhaft: genau darlegen, warum die Aussage glaubhaft ist!
 glaubwürdig
4. In Bezug setzen der Zeugenaussagen und der anderen Beweismittel
 Darlegung der übereinstimmenden Aussagen und des Ergebnisses


2

, 1. Der Angeklagte ließ sich dahingehend geständig ein, dass er….. Er erklärte, er habe…
2. Der Inhalt dieser Einlassung ist, soweit sie von den getroffenen Feststellungen abweicht,
durch die Beweisaufnahme widerlegt worden. Die Kammer ist davon überzeugt, dass …
Hierfür spricht….
Argumente nennen!
3. Der Angeklagte ließ sich nicht ein. Zur Überzeugung der Kammer steht jedoch fest,
dass….. Ihre Feststellungen stützt die Kammer (nicht das Gericht schreiben!!!) auf die
übereinstimmenden Aussagen der Zeugen A und B sowie das DNA-Gutachten, welches
durch Vernehmung des SV in die Hauptverhandlung eingeführt wurde. Die Zeugen A und
B bekunden, ….
4. Die Kammer konnte nicht feststellen, dass…
5. Die Aussagen der Zeugen A und B sind glaubhaft, da sie in sich schlüssig und detailreich
sind. Es bestehen keine Zweifel an der Richtigkeit ihrer Aussagen. So gaben die Zeuginnen
Erinnerungslücken zu.
6. Aufgrund der übereinstimmenden Aussagen der Zeugen A und B sowie des Ergebnisses
des DNA-Gutachtens des Sachverständigen X kann der Einlassung des Angeklagten nicht
gefolgt werden, da diese nicht zum Ergebnis der anderen Beweismittel passt.
7. Ferner bestätigt der Ausruf der Angeklagten gegenüber den Zeugen A, B „….“ die
Täterschaft des Angeklagten im oben dargestellten Sinn. Denn hieraus wird deutlich, dass


IV. (Rechtliche Würdigung)
1. Obersatz: Nach den getroffenen Feststellungen hat sich der Angeklagte (zunächst) einer/s
…..weiterhin ….schuldig gemacht.

vollständige Wiedergabe!

2. Begründung des Schuldspruchs
Obersätze: Der Angeklagte hat sich wegen …gem. …schuldig gemacht, indem er ....(alle OTB
Merkmale darstellen: „die Tasche der J wegnahm.“)
3. Begründung der weiteren gegebenen Tatbestände, die über Gesetzeskonkurrenz
ausgeschieden sind
4. Begründung, warum in Anklage aufgeführte Tatbestände nicht einschlägig
5. Tatbestände, die von StA nicht aufgenommen, aber nahe liegend und nicht gegeben

V. (Strafzumessung)
1. Bestimmung des Regelstrafrahmens
a. Regelstrafrahmen nennen (Gesetz zitieren)
b. Was spricht für, was gegen den Angeklagten?
c. Festlegen des Strafrahmens
2. Strafmilderung oder Strafschärfung?
a. Strafmilderung

Minder schwerer Fall Vertypte Milderungsgründe (AT): Norm
verweist auf § 49 I bzw. II StGB
Benannt Unbenannt Zwingend Fakultativ
§ 213 StGB § 249 II StGB § 27 II 2, 28 I StGB §§ 13 II, 21, 23 II
StGB 
Gesamtwürdigung
Tatumstände und
3
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