AGBs
20.01.25 16:20
AGBs:
- Problem : Privatautonomie geht von individuell ausgehandelten Verträgen aus durch Priva
Massengeschäften besteht Bedürfnis die Vertragsbedingungen zu standardisieren
- Bedingungen :
—> konnte man von ihnen mit zumutbarer Sorgfalt beim Vertragsschluss Kenntnis nehme
—> Inhalte der AGB mit sonstigem Inhalt vereinbar
—> Inhalte mit gesetzlichen Regelungen nicht unangemessen (Standardregeln nach Treu u
- Wenn AGB vorliegen :
—> Vorformulierung für Vielzahl von Verträgen §305 Abs. 1 s. 1 BGB (mind. 3)
- Bei widersprechender AGBs :
—> nach §154 S. 1 ist Vertrag nichtig, da Dissens
—> aber im Zweifel will man die Geschäfte im Sinne beider Parteien, der Dissens steht ver
dagegen §306 Abs. 2 BGB
- Individuelle Vertragsabreden gehen den AGBs vor
- Überraschende Klauseln werden nicht miteinbezogen
- Diffuse Interpretationen (mehrere mögliche) werden zum Nachteil des Verkäufers ausgele
Besondere Schutz für Vertragspartner
Prüfung
1. §310 Abs.3, 4 = Anwendbarkeit
2. §305 Abs. 1 = Definition + Vorraussetzungen ( bei Vertragsschluss, Vielzahl von Verträgen m
vorlegen)
3. §305 Abs. 2 = 2 Wirksamkeit ( Vertragsbestandteil : Ausdrücklicher Hinweis, Möglichkeit de
Einverständnis )
4. §305c = Keine überraschenden Klauseln
5. §307
6. §309
7. §308
—> Wenn eine AGB Klausel unwirksam ist, wird direkte Folge unwirksam, Vertrag und andere Kl
20.01.25 16:20
AGBs:
- Problem : Privatautonomie geht von individuell ausgehandelten Verträgen aus durch Priva
Massengeschäften besteht Bedürfnis die Vertragsbedingungen zu standardisieren
- Bedingungen :
—> konnte man von ihnen mit zumutbarer Sorgfalt beim Vertragsschluss Kenntnis nehme
—> Inhalte der AGB mit sonstigem Inhalt vereinbar
—> Inhalte mit gesetzlichen Regelungen nicht unangemessen (Standardregeln nach Treu u
- Wenn AGB vorliegen :
—> Vorformulierung für Vielzahl von Verträgen §305 Abs. 1 s. 1 BGB (mind. 3)
- Bei widersprechender AGBs :
—> nach §154 S. 1 ist Vertrag nichtig, da Dissens
—> aber im Zweifel will man die Geschäfte im Sinne beider Parteien, der Dissens steht ver
dagegen §306 Abs. 2 BGB
- Individuelle Vertragsabreden gehen den AGBs vor
- Überraschende Klauseln werden nicht miteinbezogen
- Diffuse Interpretationen (mehrere mögliche) werden zum Nachteil des Verkäufers ausgele
Besondere Schutz für Vertragspartner
Prüfung
1. §310 Abs.3, 4 = Anwendbarkeit
2. §305 Abs. 1 = Definition + Vorraussetzungen ( bei Vertragsschluss, Vielzahl von Verträgen m
vorlegen)
3. §305 Abs. 2 = 2 Wirksamkeit ( Vertragsbestandteil : Ausdrücklicher Hinweis, Möglichkeit de
Einverständnis )
4. §305c = Keine überraschenden Klauseln
5. §307
6. §309
7. §308
—> Wenn eine AGB Klausel unwirksam ist, wird direkte Folge unwirksam, Vertrag und andere Kl