Ablauf eines Immobilienkaufs
Wie wird man Eigentümer einer Immobilie?
Mündliche Einigung zwischen Käufer und Verkäufer über das bevorstehende
Geschäft
Vereinbarung eines Notartermins
Erstellen eines Kaufvertragsentwurf durch den Notar
Prüfen des Kaufvertrags durch Käufer und Verkäufer (eventuell durch einen
Anwalt)
Vereinbarung eines Notartermins
Unterschreiben von Käufer und Verkäufer des Kaufvertrags
Parallel: Beantragung Auflassungsvormerkung („Zusicherung der Immobilie
für den Käufer) durch Notar beim Grundbuchamt (Verkäufer kann Immobilie
nicht noch einmal verkaufen), Grundschuldeintragung veranlasst durch Notar,
wenn Finanzierung durch Bank erforderlich (Käufer hat nicht genug
Eigenkapital)
Aufforderung zur Zahlung des Kaufpreises an Käufer durch den Notar
Eigentumsumschreibung auf den Käufer (Eintragung Käufer im Grundbuch in
Abt. 1)
Gesamtkosten einer Immobilie:
Muss immer gezahlt werden:
- Kaufpreis
- Grundbuch und Notar 2% vom Kaufpreis
- Grunderwerbssteuer (5% in BW)
Alternativ.
- Sonstiges, z.B. Bankgebühren
- Maklercourtage zw. 3 und 5% + MwSt.
Bemessungsgrundlage der Grunderwerbssteuer:
Gekauft wird: eine Wohnung – Bemessungsgrundlage: Kaufpreis der Wohnung +
eventuell Stellplatz und Garage
Gekauft wird: unerschlossenes Grundstück, z.B. Wiese – Bemessungsgrundlage:
Kaufpreis des Grundstücks
Gekauft wird: erschlossenes Grundstück – Bemessungsgrundlage: Kaufpreis des
Grundstücks
Gekauft wird: fertiges Haus – Bemessungsgrundlage: Kaufpreis des Hauses
Finanzierung einer Immobilie (Fahrplan 1-4):
1. Gesamtkostenermittlung
, 2. Eigenmittel
3. Finanzierungsbedarf
4. Finanzierungspartner
5. Monatliche Einnahmen und Ausgaben Tragfähigkeit
6. Absicherung
7. Kreditvergabe
8. Zahlungsschwierigkeiten?
Verschiedene Maklerverträge
Ein Makler darf nur tätig werden, wenn er beauftragt wird. Dazu gibt es zwei
unterschiedliche Arten der Auftragserteilung: Allgemeinauftrag und Alleinauftrag.
1. Allgemeinauftrag
Der Verkäufer beauftragt zwar einen Makler, behält sich aber gleichzeitig das Recht
vor, noch weitere Makler einschalten zu dürfen oder die Immobilie selbst zu
verkaufen.
Vorteil/Nachteil für den Immobilienverkäufer: Flexibilität (Reichweite), schneller,
Aufwendungen für Inserate kann der Makler sich erstatten lassen
Vorteil/Nachteil für den Makler: Aufwendungen für Inserate kann er sich erstatten
lassen
für nicht gefragten Wohnraum
2. Alleinauftrag (Regelfall!)
Ein Alleinauftrag sichert dem Makler den alleinigen Auftrag zum Immobilienangebot
zu.
Immobilienverkäufer: man muss sich auf einen Makler verlassen, günstiger
Makler: Sicherheit (=Exklusivauftrag), er muss sich nicht durchsetzen
man ist selbst beschäftigt und möchte keine Aufgaben übernehmen
Grundlagen Kreditverträge:
- Kreditvertrag zwischen Bank und Privatperson muss immer schriftlich erfolgen
- Für viele Angaben verlangen die Banken vom Antragenden Nachweise wie
Legitimationspapiere, Gehaltsnachweise etc.
- Nach der förmlichen Kreditantragsstellung wird in einem nächsten Schritt die
Kreditfähigkeit und Kreditwürdigkeit des Antragsstellers überprüft
- Sobald der Kreditvertrag vom Kunden und von zwei Kompetenzträgern des
Kreditinstitutes unterschrieben wurde, ist er rechtsgültig.
Kreditfähigkeit:
Kreditfähig sind Kunden, die in der Lage sind einen Kreditvertrag abzuschließen.
Dies wird bei natürlichen Personen anhand zwei Gesichtspunkten geprüft
Wie wird man Eigentümer einer Immobilie?
Mündliche Einigung zwischen Käufer und Verkäufer über das bevorstehende
Geschäft
Vereinbarung eines Notartermins
Erstellen eines Kaufvertragsentwurf durch den Notar
Prüfen des Kaufvertrags durch Käufer und Verkäufer (eventuell durch einen
Anwalt)
Vereinbarung eines Notartermins
Unterschreiben von Käufer und Verkäufer des Kaufvertrags
Parallel: Beantragung Auflassungsvormerkung („Zusicherung der Immobilie
für den Käufer) durch Notar beim Grundbuchamt (Verkäufer kann Immobilie
nicht noch einmal verkaufen), Grundschuldeintragung veranlasst durch Notar,
wenn Finanzierung durch Bank erforderlich (Käufer hat nicht genug
Eigenkapital)
Aufforderung zur Zahlung des Kaufpreises an Käufer durch den Notar
Eigentumsumschreibung auf den Käufer (Eintragung Käufer im Grundbuch in
Abt. 1)
Gesamtkosten einer Immobilie:
Muss immer gezahlt werden:
- Kaufpreis
- Grundbuch und Notar 2% vom Kaufpreis
- Grunderwerbssteuer (5% in BW)
Alternativ.
- Sonstiges, z.B. Bankgebühren
- Maklercourtage zw. 3 und 5% + MwSt.
Bemessungsgrundlage der Grunderwerbssteuer:
Gekauft wird: eine Wohnung – Bemessungsgrundlage: Kaufpreis der Wohnung +
eventuell Stellplatz und Garage
Gekauft wird: unerschlossenes Grundstück, z.B. Wiese – Bemessungsgrundlage:
Kaufpreis des Grundstücks
Gekauft wird: erschlossenes Grundstück – Bemessungsgrundlage: Kaufpreis des
Grundstücks
Gekauft wird: fertiges Haus – Bemessungsgrundlage: Kaufpreis des Hauses
Finanzierung einer Immobilie (Fahrplan 1-4):
1. Gesamtkostenermittlung
, 2. Eigenmittel
3. Finanzierungsbedarf
4. Finanzierungspartner
5. Monatliche Einnahmen und Ausgaben Tragfähigkeit
6. Absicherung
7. Kreditvergabe
8. Zahlungsschwierigkeiten?
Verschiedene Maklerverträge
Ein Makler darf nur tätig werden, wenn er beauftragt wird. Dazu gibt es zwei
unterschiedliche Arten der Auftragserteilung: Allgemeinauftrag und Alleinauftrag.
1. Allgemeinauftrag
Der Verkäufer beauftragt zwar einen Makler, behält sich aber gleichzeitig das Recht
vor, noch weitere Makler einschalten zu dürfen oder die Immobilie selbst zu
verkaufen.
Vorteil/Nachteil für den Immobilienverkäufer: Flexibilität (Reichweite), schneller,
Aufwendungen für Inserate kann der Makler sich erstatten lassen
Vorteil/Nachteil für den Makler: Aufwendungen für Inserate kann er sich erstatten
lassen
für nicht gefragten Wohnraum
2. Alleinauftrag (Regelfall!)
Ein Alleinauftrag sichert dem Makler den alleinigen Auftrag zum Immobilienangebot
zu.
Immobilienverkäufer: man muss sich auf einen Makler verlassen, günstiger
Makler: Sicherheit (=Exklusivauftrag), er muss sich nicht durchsetzen
man ist selbst beschäftigt und möchte keine Aufgaben übernehmen
Grundlagen Kreditverträge:
- Kreditvertrag zwischen Bank und Privatperson muss immer schriftlich erfolgen
- Für viele Angaben verlangen die Banken vom Antragenden Nachweise wie
Legitimationspapiere, Gehaltsnachweise etc.
- Nach der förmlichen Kreditantragsstellung wird in einem nächsten Schritt die
Kreditfähigkeit und Kreditwürdigkeit des Antragsstellers überprüft
- Sobald der Kreditvertrag vom Kunden und von zwei Kompetenzträgern des
Kreditinstitutes unterschrieben wurde, ist er rechtsgültig.
Kreditfähigkeit:
Kreditfähig sind Kunden, die in der Lage sind einen Kreditvertrag abzuschließen.
Dies wird bei natürlichen Personen anhand zwei Gesichtspunkten geprüft