Zusammenfassung
1. Grundlagen
Vertrag von Maastricht (1993)
- Schaffung einer europäischen Union
- 3 Säulen Modell
- Einführung der Unionsbürgerschaft
- Stärkung des europäischen Parlaments
- Verankerung des Subsidiaritätsgrundsatzes
Vertrag von Amsterdam (1997)
- Ausweitung von Mehrheitsbeschlüssen im Rat
- Stärkung des Europäischen Parlaments
- Ausweitung des Mitendscheidungsverfahrens
- Einrichtung des Amtes eines hohen Beauftragten für gemeinsame Sicherheits- und
Außenpolitik
- Vergemeinschaftung von Asyl-, Visa-, Einwanderungspolitik
Vertrag von Nizza (2003)
- Ausweitung der qualifizierten Mehrheit im Rat
- Aufnahme der Grundrechtscharta in den EUV
- EU-Kommission: Änderung der Zusammensetzung, Wahl & Organisation
Vertrag von Lissabon (2007 unterzeichnet – 2009 in Kraft)
- 3 Säulen zu einer Säule
- Stärkung der Handlungsfähigkeit, Demokratie & Transparenz
- Nationale Parlamente wurden durch Einwände gegen EU-Gesetzesentwürfe erhoben
- Möglichkeit des EU-Austrittes
- Neuer einheitlicher Rechtsrahmen => EU ist keine Dachorganisation mehr => erhielt
Rechtspersönlichkeit
Beitrittsvoraussetzungen
1. Europäischer Staat
2. Achtung & Förderung der Menschenrechte, Freiheit, Demokratie, Gleichheit,
Rechtsstaatlichkeit, Minderheitenrechte
3. Polittisches Kriterium: s.o.
4. Wirtschaftliches Kriterium: funktionierende Marktwirtschaft
5. Acquis-Kriterium: Fähigkeit der Übernahme des gemeinschaftlichen
Besitzstandes
6. Erweiterungsfähigkeit der EU
EU ist ein Staatenverbund & kein Staatenbund:
- Souveränitätsrechte wurden nur teilweise abgetreten
, 3-Säulen-Konstraktion
Erste Säule = Europäische Gemeinschaft
- Gemeinschaftspolitik
- Supranational = Souveränitätsrechte der Mitgliedsstaaten wurden abgetreten
Zweite Säule = Gemeinsame Außen- & Sicherheitspolitik
- Regierungszusammenarbeit
- Intergouvernemental
Dritte Säule = Polizeiliche 6 justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen
- Regierungszusammenarbeit
- Intergouvernemental
Grundsätze der EU
1. Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung
2. Grundsatz der Subsidiarität
3. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
4. Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit
5. Grundsatz der Solidarität
Grundsatz der Subsidiarität
- Die EU wird in den Bereichen, die nicht in ihre Zuständigkeit fallen nur tätig, wenn die
Ziele der in Betracht gezogenen Maßnahmen von den Mitgliedsstaaten weder auf
zentraler noch auf lokaler oder regionaler Ebene ausreichend verwirklicht werden
können.
- Verankert durch Vertrag von Maastricht
- Kompetenzen der EU können nach Art- 352 AEUV erweitert werden
- Ohne Reformveränderungsverfahren
- Ohne Ratifizierung = Zustimmung der Mitgliedsstaaten
- Nur wenn der Ministerrat einstimmig zustimmt & Parlament seine Zustimmung gibt
Art. 352 AEUV
- Flexibilitätsklausel
- Zuständigkeiten können in der EU zielgebunden abgerundet werden
(Abrundungsermächtigung)
- Ermächtigt den europäischen Rat Richtlinien zu erlassen
1. Grundlagen
Vertrag von Maastricht (1993)
- Schaffung einer europäischen Union
- 3 Säulen Modell
- Einführung der Unionsbürgerschaft
- Stärkung des europäischen Parlaments
- Verankerung des Subsidiaritätsgrundsatzes
Vertrag von Amsterdam (1997)
- Ausweitung von Mehrheitsbeschlüssen im Rat
- Stärkung des Europäischen Parlaments
- Ausweitung des Mitendscheidungsverfahrens
- Einrichtung des Amtes eines hohen Beauftragten für gemeinsame Sicherheits- und
Außenpolitik
- Vergemeinschaftung von Asyl-, Visa-, Einwanderungspolitik
Vertrag von Nizza (2003)
- Ausweitung der qualifizierten Mehrheit im Rat
- Aufnahme der Grundrechtscharta in den EUV
- EU-Kommission: Änderung der Zusammensetzung, Wahl & Organisation
Vertrag von Lissabon (2007 unterzeichnet – 2009 in Kraft)
- 3 Säulen zu einer Säule
- Stärkung der Handlungsfähigkeit, Demokratie & Transparenz
- Nationale Parlamente wurden durch Einwände gegen EU-Gesetzesentwürfe erhoben
- Möglichkeit des EU-Austrittes
- Neuer einheitlicher Rechtsrahmen => EU ist keine Dachorganisation mehr => erhielt
Rechtspersönlichkeit
Beitrittsvoraussetzungen
1. Europäischer Staat
2. Achtung & Förderung der Menschenrechte, Freiheit, Demokratie, Gleichheit,
Rechtsstaatlichkeit, Minderheitenrechte
3. Polittisches Kriterium: s.o.
4. Wirtschaftliches Kriterium: funktionierende Marktwirtschaft
5. Acquis-Kriterium: Fähigkeit der Übernahme des gemeinschaftlichen
Besitzstandes
6. Erweiterungsfähigkeit der EU
EU ist ein Staatenverbund & kein Staatenbund:
- Souveränitätsrechte wurden nur teilweise abgetreten
, 3-Säulen-Konstraktion
Erste Säule = Europäische Gemeinschaft
- Gemeinschaftspolitik
- Supranational = Souveränitätsrechte der Mitgliedsstaaten wurden abgetreten
Zweite Säule = Gemeinsame Außen- & Sicherheitspolitik
- Regierungszusammenarbeit
- Intergouvernemental
Dritte Säule = Polizeiliche 6 justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen
- Regierungszusammenarbeit
- Intergouvernemental
Grundsätze der EU
1. Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung
2. Grundsatz der Subsidiarität
3. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
4. Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit
5. Grundsatz der Solidarität
Grundsatz der Subsidiarität
- Die EU wird in den Bereichen, die nicht in ihre Zuständigkeit fallen nur tätig, wenn die
Ziele der in Betracht gezogenen Maßnahmen von den Mitgliedsstaaten weder auf
zentraler noch auf lokaler oder regionaler Ebene ausreichend verwirklicht werden
können.
- Verankert durch Vertrag von Maastricht
- Kompetenzen der EU können nach Art- 352 AEUV erweitert werden
- Ohne Reformveränderungsverfahren
- Ohne Ratifizierung = Zustimmung der Mitgliedsstaaten
- Nur wenn der Ministerrat einstimmig zustimmt & Parlament seine Zustimmung gibt
Art. 352 AEUV
- Flexibilitätsklausel
- Zuständigkeiten können in der EU zielgebunden abgerundet werden
(Abrundungsermächtigung)
- Ermächtigt den europäischen Rat Richtlinien zu erlassen