SB3, Kapitel 4 Zeitliche Abgrenzung BUJ
4.1 Das Problem der zeitlichen Erfolgsabgrenzung
Jahreserfolgsrechnung erfordert periodengerechte Abgrenzung der Erfolgsvorgänge
Aufwendungen & Erträge müssen dem Geschäftsjahr zugerechnet werden in dem sie
verursacht wurden
Zahlungsvorgang
≠ (zeitlich)
Erfolgsvorgang
-> zeitliche Erfolgsabgrenzung erforderlich
4 verschiedene Varianten:
Transitorische Jahr 1: Zahlung Jahr 2: Erfolg
Posten
Ausgabe Aufwand
Einnahme Ertrag
Antizipative Posten Jahr 1: Erfolg Jahr 2: Zahlung
Ertrag Einnahme
Aufwand Ausgabe
Erfolgsvorgänge können in voller Höhe oder teilweise einem anderen Geschäftsjahr
zuzurechnen sein
4.2 Transitorische Posten der Jahresabgrenzung
(Aktive / Passive Rechnungsabgrenzung)
Jahr 1: Zahlungsvorgang
Jahr 2: Erfolgsvorgang
Letzte Posten auf der Passivseite der Bilanz
Keine Vermögen/ Schulden im eigentlichen Sinne
-> aus buchhalterischer Sicht müssen diese Posten als Bestandsrente in der Bilanz stehen
Aktive Rechnungsabgrenzung
Vorgang bezeichnet, mit dem man Aufwendungen, die im alten Jahr bezahlt wurden,
wirtschaftlich aber in das Folgejahr gehören, in das Folgejahr transferiert.
Bsp.:
Versicherungsbeiträge (für 01.11.20X1-31.10.20X2) werden durch Banküberweisung
gezahlt:
Buchung:
Versicherungsbeträge
an Bank
2 Monate im Jahr 20X1
10Monate im Jahr 20X2 -> Abgrenzung im Jahr 20X1
Buchung:
Aktive Jahresabgrenzung
an Versicherungsbeiträge
Eröffnung der Konten im Jahr 20X2
Buchung:
Versicherungsbeiträge
an Aktive Jahresabgrenzung
Passive Rechnungsabgrenzung
Vorgang bezeichnet, mit dem man Erträge, die man im alten Jahr erhalten hat, welche
wirtschaftlich aber in das Folgejahr gehören, in das Folgejahr transferiert.
Bsp.:
Mieterträge (für 01.11.20X1-31.01.20X2) werden durch Banküberweisung gezahlt
Buchung bei Zahlungseingang:
Bank
an Mieterträge
2 Monate im Jahr 20X1
1Monate im Jahr 20X2 -> Abgrenzung im Jahr 20X1
Buchung Jahresabgrenzung:
Mieterträge
an Passive Jahresabgrenzung
Eröffnung der Konten im Jahr 20X2
4.1 Das Problem der zeitlichen Erfolgsabgrenzung
Jahreserfolgsrechnung erfordert periodengerechte Abgrenzung der Erfolgsvorgänge
Aufwendungen & Erträge müssen dem Geschäftsjahr zugerechnet werden in dem sie
verursacht wurden
Zahlungsvorgang
≠ (zeitlich)
Erfolgsvorgang
-> zeitliche Erfolgsabgrenzung erforderlich
4 verschiedene Varianten:
Transitorische Jahr 1: Zahlung Jahr 2: Erfolg
Posten
Ausgabe Aufwand
Einnahme Ertrag
Antizipative Posten Jahr 1: Erfolg Jahr 2: Zahlung
Ertrag Einnahme
Aufwand Ausgabe
Erfolgsvorgänge können in voller Höhe oder teilweise einem anderen Geschäftsjahr
zuzurechnen sein
4.2 Transitorische Posten der Jahresabgrenzung
(Aktive / Passive Rechnungsabgrenzung)
Jahr 1: Zahlungsvorgang
Jahr 2: Erfolgsvorgang
Letzte Posten auf der Passivseite der Bilanz
Keine Vermögen/ Schulden im eigentlichen Sinne
-> aus buchhalterischer Sicht müssen diese Posten als Bestandsrente in der Bilanz stehen
Aktive Rechnungsabgrenzung
Vorgang bezeichnet, mit dem man Aufwendungen, die im alten Jahr bezahlt wurden,
wirtschaftlich aber in das Folgejahr gehören, in das Folgejahr transferiert.
Bsp.:
Versicherungsbeiträge (für 01.11.20X1-31.10.20X2) werden durch Banküberweisung
gezahlt:
Buchung:
Versicherungsbeträge
an Bank
2 Monate im Jahr 20X1
10Monate im Jahr 20X2 -> Abgrenzung im Jahr 20X1
Buchung:
Aktive Jahresabgrenzung
an Versicherungsbeiträge
Eröffnung der Konten im Jahr 20X2
Buchung:
Versicherungsbeiträge
an Aktive Jahresabgrenzung
Passive Rechnungsabgrenzung
Vorgang bezeichnet, mit dem man Erträge, die man im alten Jahr erhalten hat, welche
wirtschaftlich aber in das Folgejahr gehören, in das Folgejahr transferiert.
Bsp.:
Mieterträge (für 01.11.20X1-31.01.20X2) werden durch Banküberweisung gezahlt
Buchung bei Zahlungseingang:
Bank
an Mieterträge
2 Monate im Jahr 20X1
1Monate im Jahr 20X2 -> Abgrenzung im Jahr 20X1
Buchung Jahresabgrenzung:
Mieterträge
an Passive Jahresabgrenzung
Eröffnung der Konten im Jahr 20X2