Garantie de satisfaction à 100% Disponible immédiatement après paiement En ligne et en PDF Tu n'es attaché à rien 4.2 TrustPilot
logo-home
Resume

Zusammenfassung Täterschaft u. Teilnahme, §§ 25 ff. StGB

Note
-
Vendu
-
Pages
29
Publié le
30-04-2022
Écrit en
2021/2022

Ausführliche, aber übersichtliche Zusammenfassung auf 28 Seiten der T.u.T. : - Aufbauschemata - Definitionen - Meinungsstände - Beispiele - Fallgruppen

Établissement
Cours










Oups ! Impossible de charger votre document. Réessayez ou contactez le support.

École, étude et sujet

Établissement
Cours
Cours

Infos sur le Document

Publié le
30 avril 2022
Nombre de pages
29
Écrit en
2021/2022
Type
Resume

Sujets

Aperçu du contenu

Strafrecht II

I. Täterschaft und Teilnahme
 Beteiligte = Täter u. Teilnehmer gem. § 28 II
 Unterscheidung zwischen Unrechts- u. Schuldgehalt



Täterschaft, § 25 I, II Teilnahme, §§ 26, 27

Alleintäterschaft, § 25 I 1. Alt Anstiftung, § 26
Mittelbare Täterschaft, § 25 I 2. Alt. Beihilfe, § 27
Mittäterschaft, § 25 II

Zweck:
Frühe Klarstellung, was dem Täter vorgeworfen wird u. was genau geprüft wird:
Denn strafbar macht sich, wer sich ein Verhalten oder ein Erfolg zurechnen lassen
muss.

Aufbauregeln:
 Täterschaft vor Teilnahme prüfen wegen Akzessorietät
 Bei mehreren möglichen Tätern mit dem Tatnächsten beginnen (=wer den TB
eigenhändig verwirklicht hat)
 Bei mögl. Tätern u. mögl. Teilnehmer mit mögl. Täter beginnen



1. Täterschaft

Täterschaftliches Handeln setzt voraus, dass man objektiv überhaupt tauglicher Täter
des TB sein kann.
Es gibt Tatbestände, deren Erfüllung eine bes. Täter- o. Subjektqualität voraussetzt:
Sonderdelikte u. eigenhändigen Delikte.
Bei solchen Delikten kann ein Außenstehender, der die bes. Täterqualität nicht
aufweist, unabhängig vom Gewicht seines Tatbeitrages niemals Täter, mittelbarer
Täter oder Mittäter, sondern stets nur Teilnehmer sein.




1

,MS: Abgrenzung Täter oder Teilnehmer:
1. Rspr.: Modifizierte Animus-Theorie:
 Täter ist, wer mit seinem Tatbeitrag nicht bloß fremdes Tun fördern will (=
animus socii), sondern die Tat als eigene will = animus auctoris
 Indizien:
o Grad des eigenen Tatinteresses am Erfolg (gewichtet am meisten)
o Umfang der Tatbeteiligung
o Tatherrschaft o. wenigstens Wille zur Tatherrschaft
 Sodass Durchführung u. Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des
Beteiligten abhängen

(+) flexible Handhabung möglich
(+) Würdigung der Gesamtumstände
(+) Indizien bieten Konturen für die Abgrenzung
(-) rein subj. Ausrichtung (nach Tatinteresses) führt zu Unbestimmtheit; zumal
keine Klarheit über das Gewicht der einzelnen Kriterien herrscht
(-) Weiter gibt es TB, z.B. § 216, bei denen täterschaftliches Handeln
offensichtlich nicht von der Verfolgung eigener Interessen abhängt und die
Theorie darauf nicht anwendbar ist.
(-) schwierig zu erklären, warum der i.d.R. eigennützig handelnde Anstifter
nicht ohne weiteres Täter ist

2. Tatherrschaftslehre (materiell-objektive Theorie):
 Täter ist, wer den tatbestandsmäßigen Geschehensablauf in seinen Händen
hält: dazu zählt auch zentrale Planmitwirkung
 Derjenige, der als Zentralgestalt agiert u. die Tatherrschaft hat
o Beteiligter als Gleichberechtigter oder untergeordnete Funktion?
 Tatherrschaft hat, wer das Geschehen nach seinem Belieben hemmen oder
ablaufen lassen kann
o Liegt in dem Willen zur Tatherrschaft
o Tatherrschaft i.F.v. Handlungsherrschaft hat, wer die Tat eigenhändig
vornimmt (Fall des § 25 I Var. 1).
o Tatherrschaft i.F.v. Wissens- oder Willensherrschaft hat, wer den
Ausführenden insbesondere durch Täuschung oder Zwang beherrscht
(Fall des § 25 I Var. 2).
o Funktionelle Tatherrschaft besitzt, wer in arbeitsteiligem
Zusammenwirken mit anderen die Durchführung der Tat wesentlich
mit beherrscht (Fall des § 25 II).

2

,  Teilnehmer ist daher, wer ohne eigene Tatherrschaft als Randfigur die
Begehung der Tat veranlasst oder fördert

(+) Eindeutigeres Ergebnis
(-) keine Berücksichtigung des subj. Tatinteresses



a) Alleintäterschaft, § 25 I Alt. 1

Eigenständige Verwirklichung aller obj. Tatbestandsmerkmale eines
Straftatbestandes

 Abgrenzungsprobleme zur Teilnahme

 Nebentäterschaft liegt vor, wenn alle (Neben-)Täter alle TB-Merkmale selbst
erfüllt haben
o D.h., dass ein Täter neben mehreren anderen Tätern für denselben
Erfolgseintritt täterschaftlich verantwortlich sein kann.
o Ohne Mittäter i.S.d. § 25 II zu sein
o Erfasst auch „Täter hinter dem Täter“
o Fahrer A nimmt Fahrer B die Vorfahrt, wobei Fahrer B zu schnell
gefahren ist



b) Handeln für einen anderen § 14

Funktion:
Bei gewissen Sonderdelikten soll die Eigenschaft des Normadressaten auf
bestimmte unmittelbar handelnde Vertreter übergewälzt werden, die selbst das
bes. persönliche Merkmal nicht aufweisen und daher nicht zum Kreis der
tauglichen Täter gehören.
 Strafbarkeitsausdehende Vertreterhaftung
 um Strafbarkeitslücken zu verhindern

! nicht zu verwechseln oder gleichzusetzen mit strafbarkeitseinschränkenden
Merkmalen des § 28!


3
€7,49
Accéder à l'intégralité du document:

Garantie de satisfaction à 100%
Disponible immédiatement après paiement
En ligne et en PDF
Tu n'es attaché à rien

Faites connaissance avec le vendeur
Seller avatar
SelN

Faites connaissance avec le vendeur

Seller avatar
SelN Goethe-Universität Frankfurt am Main
S'abonner Vous devez être connecté afin de suivre les étudiants ou les cours
Vendu
1
Membre depuis
3 année
Nombre de followers
1
Documents
4
Dernière vente
3 année de cela

0,0

0 revues

5
0
4
0
3
0
2
0
1
0

Récemment consulté par vous

Pourquoi les étudiants choisissent Stuvia

Créé par d'autres étudiants, vérifié par les avis

Une qualité sur laquelle compter : rédigé par des étudiants qui ont réussi et évalué par d'autres qui ont utilisé ce document.

Le document ne convient pas ? Choisis un autre document

Aucun souci ! Tu peux sélectionner directement un autre document qui correspond mieux à ce que tu cherches.

Paye comme tu veux, apprends aussitôt

Aucun abonnement, aucun engagement. Paye selon tes habitudes par carte de crédit et télécharge ton document PDF instantanément.

Student with book image

“Acheté, téléchargé et réussi. C'est aussi simple que ça.”

Alisha Student

Foire aux questions