Rechnungslegung Repetitorien
Dipl.-Volksw. Dr. Hans-Peter Dinse
1. Die Ansatzmöglichkeit eines (wirtschaftlichen) Vorteils in der Bilanz ist an
Bedingungen geknüpft, die in einem zweistufigen Verfahren geprüft werden.
Erläutern Sie in diesem Zusammenhang den Unterschied zwischen der abstrakten
und der konkreten Bilanzierungsfähigkeit.
2. Erläutern Sie drei Merkmale, die eine Schuld besitzen muss, damit sie in die HGB-
Bilanz aufgenommen werden darf.
3. Erläutern Sie den Zusammenhang zwischen dem Vollständigkeitsgebot des § 246 I
HGB und dem Schuldendeckungspotential des bilanzierenden Unternehmens.
Geben Sie auch an, welches grundsätzliche Prinzip des kontinental-europäischen
Bilanzrechts dem zugrunde liegt.
4. Am Ende des aktuellen Geschäftsjahres muss der Buchhalter der U. Topia OHG
drei Transaktionen verbuchen:
(1) Die U. Topia OHG hat für 3.000 Euro Software zur Digitalisierung des
Posteingangs erworben; diese ist seit drei Wochen bereits im Einsatz, aber noch
nicht bezahlt. Der Kaufvertrag enthält eine Klausel, dass die Software bis zur
vollständigen Zahlung der Rechnung Eigentum des Verkäufers bleibt.
(2) Der Außendienstmitarbeiter T. Urbo hat das Training »100 Überredungstricks
für Verkäufer« besucht, das immerhin 2.000 Euro kostete. Die erlernten
Verkaufstricks setzt er inzwischen auch erfolgreich um, wie die
Umsatzsteigerungen der letzten Monate zeigen.
© Internationale Berufsakademie der F+U Unternehmensgruppe gGmbH (iba), 2018
(3) Ulrich Topia selbst hat den Namen »U. Topia OHG« als Marke schützen lassen;
die damit verbundenen Ausgaben beliefen sich auf 4.000 Euro.
Werden die Ausgaben von insgesamt 9.000 Euro als Aufwand verbucht, reduziert
sich der Jahreserfolg der U. Topia OHG entsprechend. Könnten die Ausgaben
dagegen als immaterielle Vermögensgegenstände wie in § 266 Abs. 2 HGB
aufgeführt ausgewiesen werden, läge lediglich eine erfolgsneutrale Buchung, d. h.
ein Aktivtausch von Geldmitteln in Sachvermögen vor. Geben Sie dem Buchhalter
eine begründete Einschätzung ab, ob in den drei genannten Fällen tatsächlich
Vermögensgegenstände geschaffen worden sind, oder nicht.
5. Erläutern Sie als Berater eines jungen innovativen Unternehmens zwei Vorteile
einer Aktivierung selbstgeschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens nach § 248 II HGB in der Aufbauphase dieses Betriebes.
6. Was versteht man unter dem Einzelbewertungsgrundsatz? Nennen Sie drei
Bewertungsausnahmen von diesem Grundsatz.
7. Was versteht man unter dem „Going-Concern-Prinzip“? Erläutern Sie zwei
mögliche Auswirkungen vom going-concern-Prinzip und ihre Auswirkungen für die
Bewertung von Bilanzposten.
Dipl.-Volksw. Dr. Hans-Peter Dinse
1. Die Ansatzmöglichkeit eines (wirtschaftlichen) Vorteils in der Bilanz ist an
Bedingungen geknüpft, die in einem zweistufigen Verfahren geprüft werden.
Erläutern Sie in diesem Zusammenhang den Unterschied zwischen der abstrakten
und der konkreten Bilanzierungsfähigkeit.
2. Erläutern Sie drei Merkmale, die eine Schuld besitzen muss, damit sie in die HGB-
Bilanz aufgenommen werden darf.
3. Erläutern Sie den Zusammenhang zwischen dem Vollständigkeitsgebot des § 246 I
HGB und dem Schuldendeckungspotential des bilanzierenden Unternehmens.
Geben Sie auch an, welches grundsätzliche Prinzip des kontinental-europäischen
Bilanzrechts dem zugrunde liegt.
4. Am Ende des aktuellen Geschäftsjahres muss der Buchhalter der U. Topia OHG
drei Transaktionen verbuchen:
(1) Die U. Topia OHG hat für 3.000 Euro Software zur Digitalisierung des
Posteingangs erworben; diese ist seit drei Wochen bereits im Einsatz, aber noch
nicht bezahlt. Der Kaufvertrag enthält eine Klausel, dass die Software bis zur
vollständigen Zahlung der Rechnung Eigentum des Verkäufers bleibt.
(2) Der Außendienstmitarbeiter T. Urbo hat das Training »100 Überredungstricks
für Verkäufer« besucht, das immerhin 2.000 Euro kostete. Die erlernten
Verkaufstricks setzt er inzwischen auch erfolgreich um, wie die
Umsatzsteigerungen der letzten Monate zeigen.
© Internationale Berufsakademie der F+U Unternehmensgruppe gGmbH (iba), 2018
(3) Ulrich Topia selbst hat den Namen »U. Topia OHG« als Marke schützen lassen;
die damit verbundenen Ausgaben beliefen sich auf 4.000 Euro.
Werden die Ausgaben von insgesamt 9.000 Euro als Aufwand verbucht, reduziert
sich der Jahreserfolg der U. Topia OHG entsprechend. Könnten die Ausgaben
dagegen als immaterielle Vermögensgegenstände wie in § 266 Abs. 2 HGB
aufgeführt ausgewiesen werden, läge lediglich eine erfolgsneutrale Buchung, d. h.
ein Aktivtausch von Geldmitteln in Sachvermögen vor. Geben Sie dem Buchhalter
eine begründete Einschätzung ab, ob in den drei genannten Fällen tatsächlich
Vermögensgegenstände geschaffen worden sind, oder nicht.
5. Erläutern Sie als Berater eines jungen innovativen Unternehmens zwei Vorteile
einer Aktivierung selbstgeschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens nach § 248 II HGB in der Aufbauphase dieses Betriebes.
6. Was versteht man unter dem Einzelbewertungsgrundsatz? Nennen Sie drei
Bewertungsausnahmen von diesem Grundsatz.
7. Was versteht man unter dem „Going-Concern-Prinzip“? Erläutern Sie zwei
mögliche Auswirkungen vom going-concern-Prinzip und ihre Auswirkungen für die
Bewertung von Bilanzposten.