FACHWIRT HwO
betriebliches Rechnungswesen, Controlling, Finanzierung & Investitionen
Prüfung am 21. Oktober 2022
mündl. Prüfung am 04. August 2023
, 🧾
Finanzbuchhaltung
·
, Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB)
1. Klarheit & Übersichtlichkeit der Buchführung
- sachgerecht & überschaubar
- Eintragungen dürfen nicht geändert werden
—> Radieren, Tipp-Ex, Überkleben, Löschungen oder Bleistift verboten!
- muss Jahresabschluss übersichtlich gegliedert werden
2. Ordnungsgemäße Erfassung der Geschäftsvorfälle
- fortlaufend, vollständig, wahrheitsgemäß, rechtzeitig und sachlich geordnet (AO §146 Abs. 1)
- Kasseneinnahmen &-ausgaben müssen täglich aufgezeichnet werden (AO §146 Abs. 1)
3. keine Buchung ohne Beleg
- muss nachprüfbar sein
- Papierform/ elektronische Form mit Signatur
- fortlaufend nummeriert
- Ordnen in:
—> Eingangs-, Ausgangsrechnungen (innerhalb 6 Monate stellen), Geschäftsvorfälle im
Kassenbuch, Kontoauszüge der Bank, Lohn-& Gehaltsabrechnungen
- Mindestbestandteile: (UStG §14 Abs. 4 & §14a Abs. 5)
—> vollständiger Name & Anschrift, Steuernummer, Ausstelldatum, Menge/Art Material
Dienstleistung, Lieferdatum, Steuersätze in % & €, Rabatt/Skonto, §13b/Aufbewahrung…
- Beträge von unter 250€ sind Kleinbetragsrechnungen und haben Erleichterungen (UStDV
§33)
4. Ordnungsgemäße Aufbewahrung der Buchführungsunterlagen
- beginnt am Ende des Ausstelljahres (31.12.202x)
- es digital oder als Papier aufbewahrt werden, beim Einscannen muss es mit dem Original
bildlich übereinstimmen
- es muss immer lesbar sein
- Eröffnungsbilanz und Jahresabschluss muss immer in Papierform sein!
Inventur als Basis des Inventars —> Inventar als Basis der Bilanz —> Jahresabschluss (Bilanz)