DER
der
A R B E I T S V E RTR A G
Arbeit --
länger
Besondere Art des Dienstvertrags
5
durch zusätzliche Fürsorge- und Treuepflichten
See;DienstleistungsvertragÄR
aka
AG AN
Kann mündlich geschlossen werden
Spätestens 1 Monat nach Beginn - Niederschrift erforderlich
Elektronische Form ausgeschlossen
Niederschrift muss vom AG unterzeichnet und dem AN ausgehändigt werden
§ 3 NachwG Änderung Änderungen wesentlicher Inhalte sind dem AN
von Angaben schriftlich mitzuteilen
§ 5 NachwG Unabhängigkeit Von dem Vorschriften dieses Gesetzes kann
nur zugunsten des AN abgewichen werden
§ 2 NachwG Festlegung der Mindestinhalte
⑤
Individual/- Einzelarbeitsvertrag
Kollektivarbeitsverträge 1.
Betriebsvereinbarungen (Betriebsrat mit AG)
2. Tarifvertrag
(Gewerkschaft mit Arbeitsgeberverband)
Gesetzlicher Rahmen
, -
DER
In
A R B E I T S V E RTR A G
1-www.t-LE-af
Manteltarifvertrag Lohn- und Gehaltstarifvertrag
(Rahmentarifvertrag)
Allgemeine Arbeitsbedingungen wie z. B. Vereinbarungen über Löhne und Gehälter
Arbeitszeit Gilt meist für ein bis zwei Jahre
Urlaub
Kündigungsfrist
Gilt für mehrere Jahre
Befristung von Arbeitsverhältnissen
Unbefristete Arbeitsverträge:
Kein Datum oder Ereignis (Mutterschutz) angegeben ist, wann dieser endet
Befristete Arbeitsverträge:
Auf Zeit oder zu einem bestimmten zweck.
Kalendarisch befristet § 14 Abs. 2, 3 TzBfG Zweckbefristet § 14 Abs. 1 TzBfG
Kein sachlicher Grund liegt vor Sachlicher Grund liegt vor..
Max. Gesamtdauer: 2 Jahre betriebl. Bedarf an Arbeitsleistung
besteht nur vorübergehend,
Max. 3x verlängerbar auf insgesamt Max. 2
Jahre Befristung anschließend an einer
Ausbildung oder Studium erfolgt,
AN darf bei AG vorher nicht unbefristet
beschäftigt sein AN zur Vertretung eines anderen AN
Ausnahme für über 52-jährige Befristung zur Erprobung erfolgt
Endet mit erreichen des Grundes, danach
erneute Befristung mit anderen sachl.
Grund
Keine Höchstgrenze für die Dauer und
Häufigkeit der Befristung
Aus fehlerhaften Befristung, wird der
Arbeitsvertrag zu einem unbefristeten Vertrag