verfassungsorgane
Der Bundestag:
• Der Bundestag ist das zentrale politische Organ in Deutschland und repräsentiert die Legislative.
• Er ist das einzige politische Organ des Bundes, das direkt vom Volk gewählt wird.
Aufgaben des Bundestags:
1. Wahlfunktion:
• Wahl des Bundeskanzlers.
• Beteiligung an der Wahl des Bundespräsidenten.
• Wahl von Verfassungsrichtern des Bundesverfassungsgerichts.
2. Gesetzgebungsfunktion:
Debatte und Beschluss von Gesetzen, Änderung und Kontrolle
der Haushaltsführung des Staates.
3. Kontrollfunktion:
Kontrolle der Regierung durch Anfragen und
Untersuchungsausschüsse
• Konstruktives Misstrauensvotum gegen den Bundeskanzler möglich.
4. Artikulationsfunktion:
• Vertretung der Interessen und Meinungen der Bürger im Bundestag.
• Offene Debatten über politische Themen und Entscheidungen.
Wie arbeitet der Bundestag:
• Die meiste Arbeit des Bundestags findet in Ausschüssen statt, in
denen Abgeordnete über Gesetzesentwürfe beraten.
• Einige wichtige Ausschüsse sind der Haushaltsausschuss, der
Verteidigungsausschuss, und der Petitionsausschuss.
• Abgeordnete arbeiten thematisch in Gruppen und bereiten
Entscheidungen für das Plenum vor.
Kontrollinstrumente des Bundestags bzw. der Opposition:
• Konstruktives Misstrauensvotum (Art. 67 GG): Abwahl des Bundeskanzlers möglich, wenn ein neuer Kandidat
vorgeschlagen wird.
• Untersuchungsausschüsse: Erforschen Vorgänge und Missstände, um die Regierung zur Verantwortung zu
ziehen.
• Fragestunde: Abgeordnete können der Regierung Fragen zu aktuellen Themen stellen.
Fraktionsdisziplin:
• Abgeordnete einer Partei stimmen meist geschlossen ab (Fraktionsdisziplin).
• In besonders wichtigen Fällen wird aber den Abgeordneten ein freies Mandat ermöglicht, d.h., sie stimmen unabhängig von
der Partei ab.
, Die Bundesregierung:
Wie ist der Aufbau der Bundesregierung?
• Besteht aus Bundeskanzler und den Ministern
• Bundeskanzler = Regierungsoberhaupt
-> legt die politischen Leitlinien fest
(Richtlinienkompetenzen)
• Minister leiten eigenverantwortlich ihre Ressorts
(Ressortprinzip)
• große Entscheidungen (von großer Bedeutung)
(Kollegialprinzip)
• Bundesregierung ist für die Ausführung der Gesetze
und politische Initiativen verantwortlich
• arbeitet eng mit Bundestag und Bundesrat zusammen
Wie ist die Arbeitsweise der Bundesregierung?
• Kanzlerprinzip: Der Bundeskanzler legt die allgemeinen Leitlinien der Politik fest
• Ressortprinzip: Die Ministerinnen und Minister führen ihre Ressorts eigenverantwortlich, solange sie den Richtlinien folgen
• Kollegialprinzip: Wichtige Entscheidungen werden gemeinsam im Kabinett getroffen
Was sind die Aufgaben der Bundesregierung?
• Gesetzesinitiative (entwickeln Gesetzesvorschläge und bringen sie in den Bundestag ein)
• Gesetzesumsetzung (sorgt dafür, dass beschlossene Gesetze in der Praxis umgesetzt werden)
• Außenpolitik (internationale Beziehungen Deutschlands)
• Sicherheits- Verteidigungspolitik
• Haushaltsplanung (erstellt den Bundeshaushalt und verwalten die Staatsfinanzen)
Wie läuft ein Regierungswechsel während einer Legislaturperiode ab?
• Vertrauensfrage
-> Bundeskanzler kann jederzeit dem Bundestag die Vertrauensfrage stellen
-> bei einer Mehrheit gegen ihn kann der Bundespräsident Neuwahlen ansetzen oder einen neuen Kanzler wird gewählt
• Konstruktives Misstrauensvotum:
-> der Bundestag kann mit absoluter Mehrheit einen neuen Kanzler wählen und den amitierenden Kanzler absetzen
In beiden Fällen muss ein neuer Bundeskanzler vom Bundestag gewählt und vom Bundespräsidenten ernannt werden.
Der Bundeskanzler:
• Alleine kann der Bundeskanzler gar
nichts entscheiden!
-> muss sehr viele Personen von
seinen Entscheidungen überzeugen
-> ist von ihnen abhängig
• besser: Kanzlerdemokratie
-> größten Einfluss in Willensbildung-
und Entscheidungsprozessen
-> NICHT die größte Macht