Kapitel 3.1 Begriff undFirmierung der OHG
1 das wesen einer OHG beschreiben und sie als Personengesellschaft von einem
Einzelunternehmen abgrenzen
Die offene Handelsgesellschaft ist ein Zusammenschluss von zwei oder mehr
unbeschränkt haftenden Gesellschaftern zum BetriebeinesHandelsgewerbes
unter gemeinschaftlicherFirma Sie ist keinejuristische Person
Sie lann aber unter ihrer Firma wie eine juristischePersontragen u verklagt werden
Gläubigereiner oha muss nicht herausfinden wer Gesellschaftersind
er kann die ohh unterihrerFirma direkt verklagen 1Bsp Zahlungsverzug
Gesellschafter hattengegenüber Gläubigern unbeschränkt
Firmenbezeichnung Sach Personen Fantasie oder Mischfirma mit Zusatz ota Ota
offene Handelsgesellschaft
tritt ein Gesellschafterin bereits bestehendes UN ein
I Umwandlung Einzelunternehmen in Ota 1 so dann bisherige Firma mit dem
zusatz 04h fortgeführtwerden
Kapitel 3.2 Gründung einer AIG
3 den Begriff Gesamthandsvermögen und dessenBedeutung für die oha erklären
Gesellschafter leisten inne Einlagen Isn Gesellschaftsvertrag
Bareinlagen 1 Geldzahlungen Bargeld I
Sacheinlagen I Rechte Grundstücke Autos wertgegenstände
Gamtermögen bedeutet dass das eingebrachte Kapitalder einzelnen Gesenschattern
der Gesellschaft gemeinsam zur Verfügungsteht
1 gesamte Gesellschaft hat Hand auf Zugang zu vermögen I
der eingebrachten Einlagen bildet das Eigenkapital der OHG
für die
Grundlage
Beziderfteuntereinande bietet der Gesellschaftsvertra
Gesellschaftsvertrag 1Gv Kapitalautbringung iv Verteilung
leistungsbefugnis ergänzend zum Gv gilt das Hais
Ääü keine vorgeschriebeneForm a au kann auch münal abgeschlossen
werden Aus Gründen der Rechtssicherheit u Nachweisbarkit empfohlen sariflicher Gv
werden Grundstücke in Ota gebracht dann notarielleBeurkundung
h die Voraussetzung für dieGründung und die Schrittebei d Entstehung einer AG erkläre
OHG muss beim Registergericht Amtsgericht zur Eintragungins HR angemeldet werden
man muss asenangabenanaten Firma d Gesellschaft und Firmensitz