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Zusammenfassung

Abiturzusammenfassung BW zum Thema "Partizipation-Teilhabe an der Herrschaft"

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In dieser Zusammenfassung wurden die Kapitel zum Thema "Partizipation-Teilhabe an der Herrschaft" aus dem Schulbuch der Oberstufe in BW des Faches GGK zusammengefasst. Es handelt sich um eine Stichpunkthafte Aufführung der für das Abitur in BW relevanten Themen.

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Schule, Studium & Fach

Hochschule
Mittelschule
Studium
Gymnasium
Schuljahr
1

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19. juli 2022
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Zusammenfassung

Inhaltsvorschau

Partizipation – Teilhabe an der Herrschaft
1.Grundrechte in Deutschland – Anspruch und Grenzen
 10.Dezember 1948 Vereinte Nationen verkünden „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ (dienen bis
heute als gemeinsame Orientierung und Ideal aller demokratischer Staaten)
Grundrechte in Deutschland: 1848…
 Einzelne Grundrechte schon vor 1948 garantiert (1794 in PreußenGlaubens-/Gewissensfreiheit)
 In Frankreich gab es schon durch Französische Revolution Menschen und Bürgerrechte (alle Bürger frei und
gleich)
 1848 revolutionäre Bewegung in DeutschlandNationalversammlung verabschiedet Grundrechtekatalog
(wurde sehr ausführlich aufgeschrieben und Grenzen zwischen Staat und Individuum klar festgelegt)
(Grundlage für alle späteren Verfassungen in Deutschland) Revolution scheiterte aberRechte gingen wieder
verloren
… in der Weimarer Republik…
 1918 gelingt Revolution der Deutschen demokratische Republik wird gebildet
 Weimarer Verfassung von 1919 übernahm Rechte von 1848 und ergänzte durch einige Forderungen auf
sozialen Schutz
 Grundrechte nicht so wichtig wie Staatsgewalt (siehe Artikel 48 Reichspräsident kann Grundrechte außer
Kraft setzen) (Grundrechte wurden an Weimarer Verfassung angehängt)
… und während des Nationalsozialismus
 Nutzen Artikel 48 und erließen wenige Tage nach Machtübernahme Notverordnungen, wodurch sie
Grundrechte außer Kraft setzen durften (Notverordnung war bis zum Ende der NS-Diktatur in Kraft)
Der Parlamentarische Rat
 Nach Zusammenbruch von NS-Diktatur wollten „Väter und Mütter“ von Grundgesetz demokratischen
Rechtsstaat, indem „Würde des Menschen“ und freie Entfaltung der Persönlichkeit möglich sind
 Deutschland während der Arbeit am Grundgesetz noch kein souveräner Staat alle vier hätten nicht
zugestimmt Verfassung nur für den westdeutschen Teil
 Spaltung drohte damit endgültig besiegelt zu seinzur Verhinderung wurde Grundgesetz als Name genutzt
und nicht Verfassung, um zu verdeutlichen das es nur übergangsweise war genauso entstand auch der Name
„Parlamentarischer Rat“ anstatt „Verfassungsgebende Versammlung“
 Parlamentarischer Rat hatte 65 Mitglieder / wegen Nazi Katastrophe wurden Grundrechte an den Anfang der
Verfassung gesetzt, um Wichtigkeit zu betonen
Freiheit, Gleichheit, Unverletzlichkeit
 Grundrechte durften nicht durch Gesetzte
aufgehoben werden / Grundrechte in drei
Kategorien eingeteilt
 Gleichheitsrechtegarantieren Gleichheit
vor dem Gesetz / Gleichberechtigung von
Mann und Frau / verpflichten dazu, keine
Rassendiskriminierung zu dulden
 Unverletzlichkeitsrechtez.B. Schutz der
Wohnung/Briefgeheimnis (schützen vor
ungerechtfertigten Eingriffen des Staates)
 Freiheitsrechtejeder darf sich frei entfalten
solange er nicht die Rechte anderer beeinträchtigt
Widerstandsrecht
 Durch Art.18 GG wird verhindert, dass Grundrechte ausgenutzt werden, um demokratische Grundordnung
anzugreifen
 Durch Art. 20 GG werden alle Deutschen dazu aufgerufen für den Erhalt der Grundrechte zu kämpfen

,  1948 gab es auch Asylrecht (wegen Erfahrung mit NS-Diktatur, wo viele geflüchtet sind) wurde aber 1990
abgeändert, sodass nicht mehr alle Asyl bekommen konnten
Soziale Grundrechte?
 Direkt steht nur drin, dass Mutter Anspruch auf Fürsorge der Gemeinschaft hat
 in Grundgesetz wird das Ziel umrissen die Bundesrepublik zum sozialen Rechtsstaat auszubauen
 um Grundrechte zu wahren haben Bürger Ansprüche gegenüber dem Staat (z.B. würdiges
LebenMindesteinkommen)
 Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung schützt den einzelnen vor Eingriffen des Staates „Grundrecht
auf Wohnung“ gibt es aber nicht dafür aber Unterstützung vom Staat wer diese benötigt
 Enteignung zum Wohle der Allgemeinheit ist zulässig gegen eine angemessene Entschädigung
Asylrecht
 Eines der wichtigsten Menschenrechte
 Gilt nur für Leute, die nicht aus sicheren Drittstaaten einreisen (alle Nachbarstaaten von Deutschland sind
das)sehr schwer eigentlich Asylrecht in Deutschland zu bekommen
 Nach europäischem Recht ist immer der Staat für Asyl verpflichtet, wo Flüchtling EU-Boden betritt durch
Flüchtlingskrise 2015 diese Staaten überfordert und immer dort wo Antrag gestellt wird wurde Asyl gegeben
oder nicht

2.Die politische Willensbildung
2.1 Wer macht eigentlich Politik?
Wahlen – Ausdruck der Partizipation
 1989/1990 verlangten Bürger der DDR selbst Politik machen zu dürfen
 In Demokratien macht Volk Politik, indem es Entscheidungsträger auf allen Ebenen wählt
Gemeinsamkeit macht stark
 Mitwirkungsmöglichkeiten der Bürger werden in Kommunalpolitik deutlichwenn Probleme nicht rechtzeitig
erkannt, gelöst werden treten engagierte Gruppen von Bürgern in Aktion, um gemeinsam ein Ziel zu erreichen
Wie machen Bürger auf ihre Ziele aufmerksam?
 2007 öffentlicher Brief von 100 Schulleiter*innen worin Abschaffung von Hauptschule gefordert wirdAktion
bekommt Öffentliche Beachtung und in Form von SPD und Grüne wird das vorhaben durchgesetzt und
Gemeinschaftsschulen errichtet
um Probleme politisch Tätigen zu signalisieren muss die Öffentlichkeit gesucht werden damit sie auch gehör
findet
 Die verschiedenen Bürgerinitiativen/Interessensverbände setzen sich für bestimmte Dinge ein und die Aufgabe
der Politiker ist schließlich Kompromisse zu finden

2.2 Politische Parteien – was leisten sie?
Was kennzeichnet eine Partei?
 Parteibezeichnet eine Gruppe gleichgesinnter Personen, die sich an der politischen Willensbildung beteiligt
und danach strebt politische Positionen zu besetzen und programmatische Ziele durchzusetzen (verstehen
sich als Bindeglied zwischen Regierungen und Regierten
 BRD ist ein Parteienstaat seit 1949 Zentrale Rolle wie nie zuvor
Aufgaben der Parteien
 Interessen der Gesellschaft in politischen Entscheidungen vertreten
 Mitwirkung an der Meinungsbildung im Volk
 Erstellung von Parteiprogrammen
 Verbindung zwischen Volk und Staatsorganen
 Einflussnahme auf politische Entwicklung in Parlament und Regierung
 Beteiligung mit Kandidaten an politischen Wahlen / Aktive politische Teilnahme der Bürger fördern
Finanzierung der Parteien
6,49 €
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