Gemeinschaftskunde Verfassungsorgane Klasse 11
Verfassungsorgane
Bundespräsident:
• Staatsoberhaupt
• Repräsentiert das deutsche Volk
• 5 Jahre Legislaturperiode
• Gewählt: durch Bundesversammlung1
• Aufgaben:
o Prüfung, Unterzeichnung & Verkündigung der Bundesgesetze
o (Vorschlag), Ernennung & Entlassung des Bundeskanzlers
o Ernennung & Entlassung der Bundesminister
Bundesregierung:
• Exekutive
• Besteht aus: Kanzler (durch Bundestag gewählt), 14 Ministern
(vorgeschlagen vom Kanzler), (Beratern)
• Gesetzesvorschläge vor dem Bundestag einbringen & Gesetze
verabschieden
• Aufgabe:
o Politische Führung
o Leitung der Ministerien
• Amtszeit: endet mit der Amtszeit des Kanzlers (Art. 64 GG, Art. 65 GG)
• Pinzipien:
o Kanzlerprinzip: Kanzler bestimmt Richtlinien der Politik
o Kollegialprinzip: Kanzler & Minister entscheiden gemeinsam über
Angelegenheiten mit allgemeiner politischer Bedeutung
Mehrheitsprinzip bei Entscheidungen
o Ressortprinzip: Minister haben eigene Aufgabenbereiche, müssen
sich an vorgegebenen politsichen Rahmen halten
Bundesverfassungsgericht:
• Judikative
• 16 Richter (8 durch Bundesrat, 8 durch Bundestag gewählt
• 2 Senate (jeweils 8 Richter)
o 1. Senat → Verfassungsbeschwerden
o 2. Senat → Parteiverbote & Wahlrechtsprüfung
• Amtszeit: 12 Jahre
• Aufgaben: Prüfung & Durchsetzung der Einhaltung des GG
▪ „Beschützer der Verfassung“ bestimmt Verfassungsrechtlichen
Rahmen der Politik
▪ Übrigen Staatsorgane sind an ihre Rechtssprechung gebunden
1
1
alle Abgeordnete des Bundestags & gleiche Anzahl an Mitgliedern aus den Ländern
2
Experten, die bei Gesetzesentwürfen dabei sind und Einspruch erheben dürfen
Silke Redecker
Verfassungsorgane
Bundespräsident:
• Staatsoberhaupt
• Repräsentiert das deutsche Volk
• 5 Jahre Legislaturperiode
• Gewählt: durch Bundesversammlung1
• Aufgaben:
o Prüfung, Unterzeichnung & Verkündigung der Bundesgesetze
o (Vorschlag), Ernennung & Entlassung des Bundeskanzlers
o Ernennung & Entlassung der Bundesminister
Bundesregierung:
• Exekutive
• Besteht aus: Kanzler (durch Bundestag gewählt), 14 Ministern
(vorgeschlagen vom Kanzler), (Beratern)
• Gesetzesvorschläge vor dem Bundestag einbringen & Gesetze
verabschieden
• Aufgabe:
o Politische Führung
o Leitung der Ministerien
• Amtszeit: endet mit der Amtszeit des Kanzlers (Art. 64 GG, Art. 65 GG)
• Pinzipien:
o Kanzlerprinzip: Kanzler bestimmt Richtlinien der Politik
o Kollegialprinzip: Kanzler & Minister entscheiden gemeinsam über
Angelegenheiten mit allgemeiner politischer Bedeutung
Mehrheitsprinzip bei Entscheidungen
o Ressortprinzip: Minister haben eigene Aufgabenbereiche, müssen
sich an vorgegebenen politsichen Rahmen halten
Bundesverfassungsgericht:
• Judikative
• 16 Richter (8 durch Bundesrat, 8 durch Bundestag gewählt
• 2 Senate (jeweils 8 Richter)
o 1. Senat → Verfassungsbeschwerden
o 2. Senat → Parteiverbote & Wahlrechtsprüfung
• Amtszeit: 12 Jahre
• Aufgaben: Prüfung & Durchsetzung der Einhaltung des GG
▪ „Beschützer der Verfassung“ bestimmt Verfassungsrechtlichen
Rahmen der Politik
▪ Übrigen Staatsorgane sind an ihre Rechtssprechung gebunden
1
1
alle Abgeordnete des Bundestags & gleiche Anzahl an Mitgliedern aus den Ländern
2
Experten, die bei Gesetzesentwürfen dabei sind und Einspruch erheben dürfen
Silke Redecker