Studiengang: Soziale Arbeit Bachelor
Modul: Einführung in die Soziale Arbeit – DLBSAESA01
Vorgelegt von:
Matrikelnummer:
Tutorin: Nicole Marr
Datum der Abgabe:
,Workbookaufgabe 1
Die Sozialpädagogik hat ihren Ursprung zur Zeit der Aufklärung, als der erzieherische Schwerpunkt
auf Bedürftigkeitsvermeidung durch Prävention hinsichtlich Erziehung und Verpflichtung armer
Kinder und Jugendliche hin zur Arbeit gelegt wurde. Die Zusammenführung der Begriffe
„Jugendfürsorge“, „Jugendwohlfahrt“ und „Jugendhilfe“ zur Sozialpädagogik und deren
Weiterentwicklung während der Industrialisierung führten zu einer Verschiebung der Perspektive auf
die individuelle Bildung und Erziehung eines Individuums und der Gesellschaft, was sich institutionell
in der Gründung der Kindergärten durch Friedrich Fröbel niederschlug. Die „sozialpädagogische
Bewegung“ stieß zu Beginn des 20. Jahrhunderts neben Reformen in der Weimarer Republik,
die sich in Einführung der Jugendleiterausbildung und Gründung der ersten Jugendämter äußerten,
die Einführung des Reichsjugendwohlfahrts- sowie des Jugendgerichtsgesetzes, an.
Die Sozialarbeit schließt an die Armenfürsorge im Mittelalter sowie die sozialpolitischen Anfänge im
19. Jahrhundert mit Einführung der Sozialversicherung, an. Die im praktischen und schulischen
Bereich der Frauen- und Wohlfahrtsschulen weiterentwickelte Sozialarbeit wurde in der Praxis stark
durch die Frauenbewegung sowie den ersten Weltkrieg beeinflusst und beweist einen hohen
Praxisbezug. Mit der Einführung neuer Sozialgesetze im Bereich Kriegsopfer-, Erwerbslosen-
und Wohnungsfürsorge nach dem ersten Weltkrieg, sollte Ursachen-, statt Folgenbeseitigung von
Armut betrieben werden.
Während der Zeit des dritten Reiches wurden Aufgabenbereiche und Adressaten der
Sozialpädagogik sowie der Sozialen Arbeit für Propagandazwecke der Maßnahmen zur
„Rassenhygiene“ instrumentalisiert. Viele „Förderungsunwürdige“, ursprünglich bedürftige
Adressaten der Sozialarbeit, wurden in Konzentrationslager verbracht.
Nach Neuausrichtung der Sozialarbeit und -pädagogik an Konzepten der Alliierten nach dem zweiten
Weltkrieg, entwickelte sich 1961/-62 das Sozialrecht durch Einführung des
Jugendwohlfahrtgesetzes und Bundessozialhilfegesetzes weiter. Durch Aufwertung der Ausbildung
hin zu Studiengängen der Sozialarbeit und -pädagogik, konstituierten sich diese neben der
Profession als interdisziplinäre Disziplin. Die Überschneidung der gemeinsamen Aufgabenfelder,
Adressaten und sozialwissenschaftlichen Erkenntnisse führten zum Zusammenschluss der
Berufsbezeichnungen „Sozialpädagoge“ und „Sozialarbeiter“ zum Begriff „Soziale Arbeit“.
Dies spiegelt sich seit den 1990er Jahren im gemeinsamen Studiengang wider.
,Workbookaufgabe 2
Soziale Arbeit hat in der heutigen Zeit das Ziel, soziale Probleme aufzudecken, zu bewältigen
und zu vermeiden. Sie muss dafür gegenwärtige soziale Bedürfnisse auf individueller sowie
gesellschaftlicher Ebene identifizieren und in ausgleichender Rolle ein Gleichgewicht zwischen
Adressaten(-gruppen) und sozialen Verhältnissen herstellen. Individuen werden durch
Ressourcen(re-)aktivierung zur eigenverantwortlichen Lebensführung befähigt, sozialräumliche
Rahmenbedingungen werden verändert. Während dieses Prozesses ist die kritische Selbstreflexion
der Theorie der Disziplin und der Praxis der Profession ein wichtiges Merkmal.
Die Soziale Arbeit übernimmt dabei eine Doppelfunktion: Hilfe und Kontrolle. Neben Vermeidung
und Reduktion von Exklusion von Adressaten(-gruppen) aus Gesellschaftsgruppen sowie
Intervention bei Benachteiligung von Individuen kommt auf institutioneller und organisatorischer
Ebene eine Kontrollfunktion durch Förderung rechtlicher und politischer Rahmenbedingungen
ebenso wie Gründung und Steuerung sozialer Institutionen hinzu.
Diese Doppelfunktion stellt gleichzeitig ein Spannungsfeld dar, da Hilfe für bedürftige Adressaten
häufig im konfligierenden Gegensatz mit gesellschaftlichen Erwartungen an das Individuum
und Kontrolle im konfligierenden Gegensatz mit den Bedürfnissen und Interessen des Individuums
steht. Hilfe am konkreten Beispiel der finanziellen Arbeitslosenhilfe zeigt auf, dass die Sicherung der
Existenz (Bedürfnis und Interesse des Individuums) im Gegensatz zur Effizienzorientierung des
Marktes und der damit verbundenen sparsamen Verwendung knapper Ressourcen
(gesellschaftliche Erwartung) (vgl. Staub-Bernasconi 2000, S.170) steht. Die Kontrolle der
Bedingungen für institutionell erbrachte Leistungen (z.B. Kontrolle der Bereitschaft zur
Beschäftigungssuche eines Adressaten durch Nachweise von Bewerbungen) steht im Widerspruch
zum Ziel der Sozialen Arbeit, der Hilfeleistung der Befähigung zur eigenverantwortlichen
Lebensführung.
, Workbookaufgabe 3
Arbeitslosigkeit hat individuelle und soziale Folgen, die persönlich und gesellschaftlich als nachteilig
aufgefasst und durch institutionelle Leistungen der Sozialen Arbeit reduziert werden. Finanzielle
Benachteiligungen und potenzielle Verarmung (vgl. VFR Verlag für Rechtsjournalismus GmbH,
2020) durch Arbeitslosigkeit werden aufgrund der kommunalen Fürsorgepflicht, einem zentralen
Merkmal des Sozialstaats, in Form von Arbeitslosengeld (ALG I, ALG II) durch
Arbeitslosenversicherungen oder Jobcenter vermindert. Dies beansprucht Ressourcen auf
finanzieller und Dienstleistungsebene (durch Genehmigung der Sozialleistungen) und ist ein
soziales Problem.
Die Entwertung der beruflichen Qualifikation (vgl. VFR Verlag für Rechtsjournalismus GmbH, 2020)
bei Langzeitarbeitslosen durch Digitalisierung und technischen Fortschritt zählt als individuelles
Problem und erschwert die Wiedereingliederung. Des Weiteren vermindert sich die subjektive
Position eines Individuums innerhalb der Gesellschaft durch Arbeitslosigkeit. Der Verlust des
sozialen Status kann mit Stigmatisierung und Diskriminierung einher gehen. Individuelle psychische
und körperliche Folgen von Arbeitslosigkeit können Selbstzweifel, Hoffnungslosigkeit
und Resignation mit einhergehender Depression oder erhöhter Anfälligkeit für Suchterkrankungen
(vgl. VFR Verlag für Rechtsjournalismus GmbH 2020) durch Zukunftsangst sowie Desozialisation
sein. Die Behandlung der Folgen der Arbeitslosigkeit beansprucht wiederum Ressourcen auf
Dienstleistungs- und finanzieller Ebene auf Grund von Maßnahmen der Beratung, Hilfen für
(langzeit-)arbeitslose Personen, Umschulungen sowie des sozialpsychiatrischen Dienstes und stellt
ein soziales Problem dar.